hallo lilaschuh, du schreibst du hast es umgetauscht ? Hast du dir den Kaufpreis auszahlen lassen oder hast du es zurückgegeben? solltest du den Kaufpreis zurück bekommen haben must du das Geld dem Verkäufer wieder geben.Geh einfach zu ihm und Endschuldige dich bei ihm wenn du nichts unternimst kann er dich wegen Betruges anzeigen und das kann Teuer werden.
Soltest du den gekauften gegenstand aber zurück gegeben haben ohne den Kaufpreis zurück erhalten haben würde ich trotzdem mit dem Verkäufer reden ob er dieses auch an die Buchhaltung weiter gegeben hat.