Hallo
wie so viele von euch wahrscheinlich auch bin ich Besitzer eines Automobils, wohnhaft in einer chronisch parkplatzarmen Gegend. In dieser Gegen gibt es viele Häuser, die eine Einzeltiefgarage mit privater Einfahrt haben. So auch ein Haus ein paar Meter weiter. Allerdings ist diese Einfahrt ungenutzt. Pflanzen wachsen quer und die Garage ist vollgestellt und bietet keinen Platz, um mit dem Auto reinzufahren.
Nu hab ich letztens genau vor dieser Einfahrt geparkt und hatte nächsten Tag einen Zettel (vom Besitzer der Garage wie ich annehme) am Scheibenwische, auf dem stand, dass es sich um eine Garageneinfahrt handele, dich ich bitte nicht zuparken soll. Da die Einfahrt aber nicht genutzt wird, möchte der Besitzer sich den Platz ganz offensichtlich als Platzhalter reservieren.
Meine Frage nun: Darf er das? Muss ich die Einfahrt freihalten. Könnte er mich abschleppen lassen? Ach ja, der Bordstein dort ist auch noch abgesenkt. Gibt's da auch noch rechtliche Besonderheiten?
Es ist nämlich sehr nervig, diesen Parkplatz kategorisch auslassen zu müssen, weil jemand meint, er habe dort Besitzvorrecht auf der Straße!
Grüße, neron17