Man es war eine Anfrage und es sollte kein Gemetzel werden.
Also Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt,weil meine Tochter sieben ist und alleine auf diesem privaten Spielplatz der Wohnungsgesellschaft der Gegenüber unserer Wohnung liegt alleine Spielen darf.So ist die Rechtslage! Der Spielplatz ist wie gesagt privat und der Abflussgitter auch.Rausgehoben haben sie ihn nicht,er lag schon daneben und die Wohnungsgesellschaft wurde schon oft drauf hingewiesen,dass das Spielplatzgelände nicht wirklich sicher ist und ich sagte meiner Tochter auch sie solle aufpassen,aber ihre Freundinnen wollten ihr zeigen wie "toll" sie doch sind.Und ja ich war auch baff wie sie das hochheben konnten.Und mein Anwalt hat mir geraden etwas zu unternehmen,weil die Wohnungsgesellschaft sonst nie was machen wird und es mit dem Spielplatz noch schlimmer wird.Und bitte lasst solche dummen Antworten,solche Antworten sind genauso hilfreich wie ein Loch im Kopf.Nur Antworten die mehr Hilfreich sind Danke!