Hier die sog. Ziffer 10
- Nutzung und Weitergabe 10.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch in der XXX Arena, zur Durchsetzung von Stadion- verboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse von XXX und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. 10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht von XXX autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave) zum Kauf anzubieten, b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig, c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von XXXX kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, f ) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste. 10.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn a) kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinn der Regelung in Ziffer 10.2 vorliegt, b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und XXX einverstanden ist, und c) die Weitergabe XXX unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig auf der von XXX hierfür vorgegebenen Weise angezeigt wird. 10.4 Sanktionen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 10.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist XXX berechtigt, a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 10.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur BayArena zu verweigern bzw. ihn aus der BayArena zu verweisen, c) betroffene Kunden vom Ticketverkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse, d) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft bei XXX bzw. in offiziellen Fanclubs von XXX verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft bei XXX zu kündigen, und/oder e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern