Hallo, 

ich weiß nicht ob du noch suchst, aber ich kann dir wärmstens Rene aus der StyleLounge auf der Podbi empfehlen.

Das ist der erste und einzige, der meine Naturlocken richtig schneiden kann und ich bin mit ihm sogar  schon von seinem alten Salon in den Neuen gewechselt :D

Ich weiß, dass ich da nicht die einzige war .... es muss also was dran sein :)

Liebe Grüße, Tina

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Hallo, 

nein darfst du nicht.

Führerschein mit 17 ist eine Sonderregelung der Klasse B (begleitetes Fahren) und erst wenn du 18 bist darfst du alles fahren was unter die Klasse B fällt (also auch Roller bis 45 km/h).

Das ist dann die Klasse AM (ehemals Klasse S), die in der Klasse B includiert ist. .....     (Kleinkraftfahrzeuge bis zu 45 km/h, bei Fremdzündungsmotoren: nicht mehr als 50 ccm, bei Verbrennungsmotoren: maximale Nutzleistung von bis zu 4 kW, bei Elektromotoren: maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW, bei vierrädrigen Leichtkraftzeugen: Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/

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