@rafaelmitoma: 

Es geht auch bei jeder Fluggesellschaft, aber leider ist nicht immer ersichtlich wie.

opodo verlangt 50€ pro Ticket - das würde ich gerne umgehen

...zur Antwort

Hallo, 

ich weiß nicht ob du noch suchst, aber ich kann dir wärmstens Rene aus der StyleLounge auf der Podbi empfehlen.

Das ist der erste und einzige, der meine Naturlocken richtig schneiden kann und ich bin mit ihm sogar  schon von seinem alten Salon in den Neuen gewechselt :D

Ich weiß, dass ich da nicht die einzige war .... es muss also was dran sein :)

Liebe Grüße, Tina

...zur Antwort

Das ist leider keine Grauzone ......

Hoverboards gelten vor dem Gesetz als Kraftfahrzeuge.

Und Kraftfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, sind versicherungs,- und zulassungspflichtig (d.h. sie brauchen eine Versicherung und ein Kennzeichen). Dazu kommen noch ein paar andere Kleinigkeiten im Zulassungsrecht.....

Gefahren werden dürfen sie im öffentlichen Verkehrsraum auch nur mit Fahrerlaubnis Klasse B (man beachte dabei, dass viele Kinder das Ding nutzen) - natürlich nur nachdem sie versichert und zugelassen sind .

D.h. jeder der sie im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Gehweg, öffentliche Parkplätze ohne Schranke...) benutzt begeht automatisch einen Verstoß gegen die Zulassungspflicht und das Pflichtversicherungsgesetz - ohne FE Klasse B auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis   -   und das sind teilweise Straftaten.

Als das Gesetz verabschiedet worden ist gabs die Boards noch nicht und deshalb ist es im Moment die rechtliche Lage. Da müsste im Gesetz nachgebessert werden.

...zur Antwort

Hallo, 

nein darfst du nicht.

Führerschein mit 17 ist eine Sonderregelung der Klasse B (begleitetes Fahren) und erst wenn du 18 bist darfst du alles fahren was unter die Klasse B fällt (also auch Roller bis 45 km/h).

Das ist dann die Klasse AM (ehemals Klasse S), die in der Klasse B includiert ist. .....     (Kleinkraftfahrzeuge bis zu 45 km/h, bei Fremdzündungsmotoren: nicht mehr als 50 ccm, bei Verbrennungsmotoren: maximale Nutzleistung von bis zu 4 kW, bei Elektromotoren: maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW, bei vierrädrigen Leichtkraftzeugen: Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/

...zur Antwort

Zwischen 40 und 60 Euro vermutlich - aber das ist aus dem Netz nicht so leicht zu erkennen, weil die ihren Bussgeldkatalog (nicht wie den deutschen) online gestellt haben.

Die Antwort von newcomer hab ich auch gefunden, sind aber scheinbar Zahlen aus 2011 - ich hab ab 60€ aufwärts gefunden (steht aber immer dabei ab 20 km/h - deshalb kannst du leider nur abwarten oder in Tschechien nachfragen.

In Deutschland bei der Polizei kann dir dazu leider auch keiner ne Antwort geben, weil die Bußgelder in jedem Land anders sind.

https://www.ruv.de/de/download/themenparks/pdf/verkehrsstrafen-in-europa.pdf

...zur Antwort

Hallo,

aus eigener Erfahrung, da ich mit meinem Freund und seinen Kids vor einem Jahr zusammengezogen bin ....

Ihr seid NICHT automatisch eine BG (auch wenn sie es gerne probieren)... Gib ihn einfach als Mitbewohner an und füllt aus, dass ihr keine Einstehensgemeinschaft (Anlage VE) habt, dann ist das fürs erste Jahr kein Problem.

Du bekommst dein AlG II weiter, allerdings natürlich ohne den Alleinerziehendenzuschlag (den gibts ja nur wenn man wirklich alleine in der Wohnung lebt). Die Mietkosten werden schlicht vom Amt durch die Anzahl der Personen, in eurem Fall 3, geteilt und so aufgerechnet. Dein Mietanteil sind somit 2/3 und seiner 1/3... Ich hab es auch anders gedahct aber bei uns war es tatsächlich so, dass ich nur noch 1/4 ANteil bhatte :D

Mach dir keinen Kopf und lass dich nicht kirre machen - das Ganze ist kein Problem :-)

...zur Antwort

@peuteneuer:

ja ich hab seit heute ein Schreiben vorliegen, in dem er mir genau den Abrechnungszeitraum mitteilt... Das ist aber das ertse Mal dass ich davon höre!

Im Mietvertrag sind Kaltmiete und NK-Vorauszahlungen schon getrennt und auch getrennt angegeben. Es ist auch angegeben wie der Umlageschlüssel ist. Aber wie gesagt, es steht überhaupt nichts darüber drin, ob bzw. dass eine jährliche Abrechnung erstellt wird bzw. wie der Abrechnungszeitraum ist.

...zur Antwort

Hallo,

ja soweit klar, aber er hat die Abrechnung für 2008 schon im April/Mai 2009 bekommen!

Und ich wollte hauptsächlich wissen, ob er einfach mir gegenüber nen Abrechnungszeitraum angeben kann, obwohl im Mietvertrag gar nichts darüber steht.

...zur Antwort

Also über die Caritas können (auf jeden Fall in NDS, andere müsste man beim zuständigen Ortsverband anfragen)Zuschüsse vom Land beantragt werden. Die gelten für Urlaub innerhalb Deutschlands und einer familiengerechten Unterkunft (FeWo o.ä.) für mind. 9, max 21 Übernachtungen...

Laut www.caritas-ol.de betragen die Zuschüsse je Verpflegungstag bis zu € 4,10 für jedes Elternteil € 4,10 für das 1. und 2. Kind € 6,30 für das 3. Kind € 11,30 für das 4. und jedes weitere Kind € 10,30 zusätzlich für behinderte Kinder (Behindertenausweis) € 2,60 zusätzlich für Alleinerziehende sowie deren Kinder

Im übrigen geht das nach Einkünften und sogar eine Familie mit zwei Kindern bei denen das Netto-Einkommen 1700 Euro beträgt kriegt die Zuschüsse!!! Im Internet kann man unter unter Zuschuss für Familienurlaub alles genau ausgoogeln.

Im übrigen arbeite ich auch und trotzdem gehts manchmal nicht mit zwei kleinen Kindern ...

...zur Antwort