Du kannst dir deine Religion frei aussuchen und auch dementsprechend ausleben.

Ich zitiere aus dem GG:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


PS: Nur leider werden diese Gesetze Erfahrungsgemäß nicht immer Toleriert bzw. Respektiert.

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'A'isa Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
"Als die letzten Verse der (2.) Sura Al-Baqara offenbart wurden, rezitierte sie der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, in der Moschee und verbot anschließend den Handel mit dem Alkohol." (Bu).

Abu Huraira berichtete:
"Dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurden während seiner Nachtreise (Isra') nach Jerusalem zwei Trinkgefäße gebracht. Das eine von den beiden enthielt Alkohol, und das andere enthielt Milch. Der Prophet schaute die beiden an und nahm dann das Gefäß mit der Milch. Darauf sagte Gabriel zu ihm: »Alles Lob gebührt Allah, daß Er dich zu der natürlichen Veranlagung rechtgeleitet hat. Hättest du den Alkohol genommen, so wäre deine Umma irregegangen!«" (Bu).

Anas berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
"Zu den Vorzeichen der Stunde gehört, daß das (göttliche) Wissen verschwindet, die Unwissenheit herrscht, der Alkohol gewöhnlich getrunken und die Unzucht (Zina) offenkundig wird." (Bu).

Gabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
"Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen, als er in Makka im Jahre der Eroberung war:
»Wahrlich, Allah verbietet, und auch Sein Gesandter, den Handel mit dem Alkohol, den verendeten Tieren, dem Schwein und den Götzenbildern (bzw. Götzenfiguren).« Darauf wurde ihm folgende Frage gestellt: »O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Fett der verendeten Tiere? Denn damit werden Schiffe angestrichen und Leder gepflegt und von den Menschen als Brennstoff für ihre Lampen gebraucht.« Der Prophet sagte: »Nein! Das ist verboten!« Dann sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm:
»Allah verfluche die Juden; denn Allah hat ihnen wahrlich das Fett dieser Tiere verboten und sie sammelten es, verkauften es und verzehrten den Erlös davon.«" (Bu).

'A'isa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurde über den Bit' gefragt -und dies ist ein Wein aus Sirup, den die Leute des Yemen gewöhnlich tranken - und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Jedes Getränk, das berauscht, ist verboten (haram).«" (Bu).

'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
"Wer das Berauschende im Diesseits getrunken, und es dann nicht reumütig unterlassen hat, dem wird es im Jenseits vorenthalten werden." (Bu).

Kurz und Knapp: Alkohol ist Haram weil es Berauscht und dein Bewusstsein beeinflusst.
Egal in welcher Form es ist HARAM !
Auch für ein Kuchen oder Sonstiges.

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Auf Die Übersetzungen von Frank Bubenheim und Mohammed Ibn Rassoul würde ich verzichten das sind nämlich die der Salafisten.

Wenn du eine vernünftige Übersetzung möchtest gehst du am besten in eine Moschee z.b DITIB und informierst dich in Shaa Allah dort.

PS: Merke dir dass man den Koran nicht 1:1 übersetzen kann.
Weil es mehrere Bedeutungen für einige Wörter gibt.
Um den Koran richtig zu verstehen ließt man ihn auf Arabisch.
Deswegen steht auch immer vorne drauf "Ungefähre Übersetzung"
Aber um es zu verstehen sollte es in Shaa Allah reichen.

Wassalam

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