Ist das für die Empfänger schlimm? Ich meine, tragen alle aus meinem Adressbuch jetzt irgendeinen Schaden davon?

...zur Antwort

Davon habe ich auch schon mal gehört bzw. es im TV gesehen. Der- oder Diejenige hat dann sogar mit diesem "Schwänzchen" wackeln können... Weiß aber nicht, wie das heißt.

...zur Antwort

Pauschal kann man nie sagen was das kostet. Die Gebühren richten sich immer nach dem sog. Gegenstandswert. In Deinem Fall der eingeklagte Betrag. Hieraus berechnet der Anwalt seine Gebühren mit Hilfe der Gebührentabelle. Die Beträge sind gesetzlich vorgeschrieben und nicht "erfunden". Ich denke, die Höhe der Rechnung hat seine Richtigkeit. ... und in arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jeder seine Kosten selbst, d. h. Du hast in der Regel keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

...zur Antwort

Wir haben damals keine KM angegeben, daher ja auch keine Zahlung. Stimmt es, dass man trotzdem die KM nachträglich beantragen kann?

...zur Antwort