Ist das für die Empfänger schlimm? Ich meine, tragen alle aus meinem Adressbuch jetzt irgendeinen Schaden davon?
Davon habe ich auch schon mal gehört bzw. es im TV gesehen. Der- oder Diejenige hat dann sogar mit diesem "Schwänzchen" wackeln können... Weiß aber nicht, wie das heißt.
Das kommt immer drauf an, wo Du wohnst. Auf dem Land z. B. (wie bei uns) wird der Briefkasten bereits um 15:45 Uhr geleert und am Samstag um 11:00 Uhr.
Pauschal kann man nie sagen was das kostet. Die Gebühren richten sich immer nach dem sog. Gegenstandswert. In Deinem Fall der eingeklagte Betrag. Hieraus berechnet der Anwalt seine Gebühren mit Hilfe der Gebührentabelle. Die Beträge sind gesetzlich vorgeschrieben und nicht "erfunden". Ich denke, die Höhe der Rechnung hat seine Richtigkeit. ... und in arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jeder seine Kosten selbst, d. h. Du hast in der Regel keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Vielleicht hat es Blähungen. Fencheltee, Kuscheln und Bauch streicheln...
Wir haben damals keine KM angegeben, daher ja auch keine Zahlung. Stimmt es, dass man trotzdem die KM nachträglich beantragen kann?