Der Gerichtsvollzieher kommt so oder so - richte dir ein p konto ein und beantrage Privatinsolvenz - schuldenfrei-online.org

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Wenn du einer Firma mitteilst, das du keine Zahlungen mehr leisten kannst - also zahlungsunfähig bist - und dass Zwangsmassnahmen sinn- und zwecklos sind - bei Privatinsolvenz ist ja dein Vermögen schon verwertet und ein p - Konto hast du ja ach noch - dürfte das wohl erledigt sein - hast du den Aliceanschluss vor Insolvenzeröffnung gemacht - einfach den Vertrag an die Wand fahren und dem Treuhänder den neuen Gläubiger nennen. Neue Schulden während der Insolvenz fallen später nicht unter die Restschuldbefreiung - Von Schulden, die du versehentlich nicht im Verfahren gemeldest hat.... wirst du später auch befreit. schuldenfrei-online.org

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Wie ich vermute wurde das Auto seiner Zeit auf Raten gekauft oder geleast - In beiden Fällen stünde das Auto im Eigentum der Leasingfirma bzwder finanzierenden Bank ..und ist somit nicht pfändbar bzw geht dem Insolvenzverwalter nichts an. Bei Kenntnis über die Eröffnung der Privatinsolvenz wird die Bank bzw Leasingfirma sowieso den Vertrag kündigen. Bei der Übertragung der Verträge auf andere Vertragspartner muss die Bank bzw Leasingfirma zustimmen.Zur Insolvenzmasse gehören grundsätzlich nur Vermögenswerte, die im Eigentum des Schuldners stehen.. und keine Vermögenswerte die der Schuldner nur von Dritten nutzt, also besitzt! Auch Vermögenswerte, die der Schuldner auf Raten kauft gehören mit Eigentumsvorbehalt immer noch dem Verkäufer ..man könnte so ein KFZ von einem Verwandten in Raten "abkaufen". ..Es gibt viele kreative Möglichkeiten..man solte sie nur rechtzeitig in die Wege leiten - avalor.org -

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Es ist besser bei Insolvenz nichts oder nur das pfändfreie Einkommen zu haben. ( und ein Dritter, der finanziell Unterstützen kann - wäre hilfreich ) Es gibt auch " betrügerische Treuhänder" die ein unendliches Insolvenzverfahren nur aus eigener Geldgier betreiben. Normalerweise schreibt ein Treuhänder nach Verwertung der Vermögenswerte einen Schlussbericht ( nach ca 8 Monaten)..dann geht es in die Wohlverhaltensphase.. und der Schuldner hat dann wieder die Hoheit über sein Bankkonto. Wenn aber jeden Monat pfändbare Geldbeträge eingehen, wird ja monatlich das Vermögen des Schuldners verwertet - der Treuhänder bekommt auch mehr Geld in dieser Insolvenzphase, als nach Abschlus dieser - Es gibt genügend gesellschaftlichen Humanabfall als Treuhänder und Rechtspfleger. Wenn man schon in Deutschland Privatinsolvenz einleiten muss, sollte man dies auch gut vorbereiten, damit der Treuhänder auch keine Überweisungen zurückforden kann-- und so noch mehr Probleme bereitet..Auch einige Amtsgerichte versuchen mit unfairen Mitteln die Restschuldbefreiung zu Fall bringen zu wollen, weil sie eine Entschuldung privater Personen als Frechheit begreifen. Aber keine Angst - am Ende hat der BGH immer das letzte Wort und kassiert regelmässig die meisten, schwachsinnigen Entscheidung der AG oder OLG in Sachen " Widerruf der Stundung der Verfahrenskosten" .. das als beliebtes Druckmittel einiger lächerlicher Rechtspfleger mutiert, um auch konstruierte Verfehlungen " bestrafen " zu können. Wenn sie bei so einem AG sind hilft nur ein aktiver Rechtsanwalt, der seine Sache versteht. Ein Insolvenzantrag bei Gericht einreichen und gut, geht schon lange nicht mehr...lassen sie sich die Schickanen nicht gefallen ( z.B. 20 Bewerbungsnachweise im Monat vorlegen, bei einen 57 jährigen SGBII Empfänger...) Es wird mit der Dummheit und Uninformiertheit Betroffener gerechnet. www.paritate.net -- Ausserdem haben Sie nur ein Leben, und kein Testlauf. Verschwenden Sie keinen Gedanken an Fehler in der Vergangenheit - Wissen ist ...wissen wo was steht ..oder wer es macht!...

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Jeder macht seine Insolvenz alleine - dies ist auch bei Ehepaaren so - Das heisst, die Schulden Ihrs Freundes geht sich nichts an - Was sie verdienen dürfen Sie auch in voller Höhe behalten - Anders ist es aber nur für die Arge, wenn Leistungen nach SGB2 bezogen werden- Lassen sie sich ausführlich beraten www.schuldenfrei-online.org - Nochmal, jeder ist alleine für seine Schulden verantwortlich, Mithaftung in der Insolvenz gibt es nur, wenn gemeinsam Schulden gemacht wurden - trotzdem gibt es immer zwei Verfahren, auch bei Ehepartnern. ( siehe Frau Poth mit Pleiteehemann - Die Schulden ihres Mannes geht sie nichts an, Wenn Frau Poth ihrem Pleiteehemann ein pfändungsfreies Gehalt zahlt, gehen alle Gläubiger leer aus, eventuell muss Frau Poth die Verfahrenskosten der Insolvenz ihres Mannes übernehmwn - aber nur vielleicht - Wenn man schon in Deuschland Privatinsolvenz eingereicht hat, ist es immer gut Vermögenswerte Dritter zu benutzen - Da gibt es viele, wunderbare kreative Möglichkeiten -

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Etwas Allgemeines zu Pfändungen an sich. Der Unterschied von Eigentum und Besitz ist dabei wichig. Eigenlich kann nur etwas gepfändet werden was im Eigentum des Schuldners steht. Die Rolexuhr, die der Schuldner trägt, ist im Augenblick des tragens im seinem Besitz des Schuldners, der Eigentümer ist aber z.B. der Vater. Sollte das Teil doch gepfändet werden, obwohl der Gerichtsvollzieher informiert wurde, ist dies zwar zuerst möglich, aber wenn der eigentliche Eigentümer sofort Erinnerung einlegt oder dann Drittwiderspruchsklage ( ist einfach!) einreicht..ist die Kuh vom Eis. Ein Aufbewahren der Quittungen ist nicht unbedingt notwendig (da nicht üblich), eine eidesstattlice Versicherung des Eigentümers reicht aus. Also wertvolle Güter nutzen Sie immer als Besitzer mit Erlaubnis eines Eigentümers ( als Leihgabe). Eine Liste für den GV wäre hilfreich. Wenn eine Lohnpfändung droht, dann muss schneller als der Gläubiger zum Beispiel ihr Vater das " Darlehen für ihre Ausbildung" als Schuldanerkenntnis tituliert dem Arbeitgeber vorlegen - Wichtig, bei einer Abtretung gilt das Datum der Abtretung, sonst bekommt der Gläubiger den pfändbaren Gehaltsanteil, der zuerst den Titel beim Arbeitgeber eingereicht hat! Unterhalt geht immer vor, da gibt es auch eine sehr kreative Variante! Dazu später - Schützen Sie erst kreativ ihr Einkommen vor böswilligen Dritten ab .. dann haben Sie die besten Karten mit Gläubigern zu verhandeln - erst dann haben Sie Erfolg!. Auf die E.V können Sie selbst bestimmen, wenn Sie sich von einem Bekannten für 50 Euro - gegen Quittung - schnell zum e.V bringen lassen. Dann geben Sie zwar die e.V ab, aber haben es in der Hand diese sofort löschen zu lassen,wenn Grass über die Sache gewachsen ist ( ca nach 6 Monaten )- einfach durch Vorlage der bezahlen 50 Euro bei der Schufa und Schuldnerdatei. Sie haben nur Erfolg bei Gläubigern, wenn sie ihr Verfahren immer in der Hand haben! Denken Sie mal darüber nach - Infos unter paritate.net

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Allgemin gilt: Regelinsolvenz nie ohne Anwalt - gute Informationen unter avalor.org - einige Amtsgerichte empfinden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung als Frechheit und versuchen diese mit allen Mitteln zu verhindern. Mit Antrag stellen ..und Gut ..ist es nicht getan. Machen sie ihren Kopf frei - was kümmern sie Fehler in der Vergangenheit - machen sie einen dicken Schlussstrich und ...neu durchstarten. Gläubiger können in der Regel im Sand spielen. Sie haben nur ein Leben...und keinen Testlauf!

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Wenn einige Gläubiger fehlen ist die nicht schlimm, wenn sie einen vergessen haben, können sie den später beim Treuhänder nachreichen. Sie werden auch von den Schulden befreit, wenn sie den Gläubiger nicht angemeldet haben!!! Gläubiger ermitteln Sie so. 1. beantragen sie die jährlich kostenlose Schufaauskunft 2. beantragen Sie einen Auszug beim Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Amtsgericht. 3. Fragen sie beim Gerichtsvollzieher nach und lassen sie sich eventuelle gegen sie gerichtete Vorgänge auflisten - für jeden Wohnsitz aus der Vergangenheit. Vergessen sie nicht ihr Bankkonto in ein P konto umzuwandeln. Gute Infos unter avalor.org

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Also, in der Privatinsolvenz sind Pfändungen durch Gläubiger ausgeschlossen. Es besteht aber ein unterschied zwischen Besitz und Eigentum. um sicher zu gehen, würde ich eine Liste erstellen, welche Vermögenswerte in meinem Besitz sind - und ich diee leihweise nutzen kann, und we der Eigentümer dieser Vermögenswerte sind. Sollte trotzdem was gefändet werden - was ich nicht glaube - , muss der Eigentümer der Sache Erinnerung einlegen und eidesstattlich versichern, das er der Eigentümer ist und die sofortige Heausgabe der Sache beim Gerichtsvollzieher beantragen. Die eidesstattliche Versicherung reicht als Eigentumsnachweis aus. Sollte der Gerichtsvollzieher nicht ein lenken, dann Drittwiderspruchsklage durch den Eigentümer. Währen der insolvenz wird aber kein Gerichtsvollzieher kommen! Das Spiel " ich besitze was, von einem anderen Eigentümer " sollte man schon virtuos beherrschen, wenn böswillige Dritte einen Pfändungsversuch starten.

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Ein Gläubiger kann alle drei Jahre eine neue e.V. verlangen - die drei Jahre bekonnen erst zu zählen nach Ablauf des Jahres in dem man die e.V. abgelegt hat..... Es kann natürlich immer so weiter gehen. In besonderen Fällen kann der Gläubiger auch zwischenzeitlich die Abgabe bei Gericht beantragen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Schuldner zu Vermögen gekommen ist. ( Tipp: lassen Sie sich doch selber durch einen Bekannten für 50 Euro zum e.V. treiben .... dann haben Sie immer die Möglichkeit die e.V. sofort selber aus dem Schuldnerverzeichnis löschen zu lassen... wenn Ruhe an der Front eingetreten ist!!!) Das kann der Bekannte einfach durch einen Mahnbescheid machne, dem Sie nicht widersprechen ... oder mit einem Schuldanerkennts beim Notar mit einer sofort vollstreckbaren Ausfertigung derselben ( Kosten bei 100 Euro Schuld etwa 25 Euro)

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bei www.paritate.org gibt es kostenlos ein Girokonto mit Onlinebanking und Bankkkarte auch bei E.V und Haftbefehl - kostenlose Kontoführung - habe es dort bekommen - Die Vereinsmitgliedschaft ist auch kostenlos - Gute Sache

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