Hey,
ich war vom 25.5 (Freitag) bis zum 30.5 (Mittwoch) krank und bin am 31.5 wieder in der Schule erschien und habe die Bescheinigung eines Erziehungsberechtigten abgegeben.
Am Freitag war eine Mathe-Klassenarbeit, die ich ja nicht mitgeschrieben habe. Als ich der Mathe-Lehrerin die Entschuldigung gezeigt habe, meinte sie, dass ich am 3. Unterrichtstag (Mittwoch wenn der Freitag mitzählt) die Entschuldigung abgeben müsste und dass ich in der Schulordnung nachgucken soll. Obwohl ich am selben Tag die Klassenarbeit nachgeschrieben habe, will sie mir eine 6 geben.
Das habe ich dann auch getan und dort steht:
"Am dritten Unterrichtstag seit Beginn der Erkrankung muss eine schriftliche Benachrichtigung vorliegen. Am ersten Tag der Rückkehr des/der Schülers/in ist eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten über die Dauer der versäumten Zeit vorzulegen."
Bis jetzt wurde uns von den Lehrern immer gesagt, dass wir spätestens am 3. Unterrichtstag nachdem wir in der Schule wieder erschienen sind die Entschuldigung abgeben müssen, obwohl in der Schulordnung was ganz anderes steht. Bis jetzt war es den Lehrern außerdem egal nach wievielen Tagen die Entschuldigung gebracht wurde. Außerdem wurde uns von unseren Lehrern gesagt, dass unsere Eltern am 3. Tag der Erkrankung in der Schule anrufen müssen.
Aus der Schulordnung lese ich raus, dass keins von den beiden stimmt und meine Eltern die "schriftliche Benachrichtigung" nicht geliefert haben. Allerdings habe ich ja die Bescheinigung am 1. Unterrichtstag nach der Erkrankung geliefert.
Jetzt ist meine Frage, ob die nicht mitgeschriebene Klassenarbeit entschuldigt oder unentschuldigt ist.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg Rayzn