hallo,

leider wird die eu-rente bei dir (harz4) angerechnet. seid ihr beim amt als bedarfsgemeinschft schon gemeldet? wie lange seid ihr zusammen? falls die arge nicht weiß, wie lange ihr zusammen seid, könntest du angeben, das ihr erst zusammen gezogen seid und daher keine bedarfsgemeinschaft seid, sondern es eine wohngemeinschaft ist, das nennt. ihr habt getrennte konten, kein zugriff!! ZITAT SGB-II-MERKBLATT

---Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Wenn diese Kriterien zutreffen, wird eine solche Gemeinschaft angenommen. Sollte dies dennoch nicht zutreffen, haben die Betroffenen das Gegenteil nachzuweisen. Gegen eine solche Gemeinschaft spricht - auch wenn die gleiche Wohnung bewohnt wird -, wenn die Haushalte getrennt geführt werden, jeder für sich einkauft und kocht, seine Wäsche selbst wäscht, keine gemeinsam angeschafften Möbel oder Hausratsgegenstände vorhanden sind und jeder sein Leben im Wesentlichen ohne Rücksicht auf den Anderen gestaltet (Beispiel: Wohngemeinschaft).---

d. h. euer monatlicher bedarf wird ermittelt und dann die einnahmen-( eu-rente) als einkommen dagegen gerechnet. die differenz wird dir dann gegebenfalls ausgezahlt.

ich hoffe deine frage beantworten konnte.

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von bundesland zu bundesland ist das auch noch unterschiedlich. das jugendamt sowie die familiengerichte stehen meistens hinter der kindesmutter( Sorgerechtberechtigten), da werden die kinder zwar gehört, doch die aussagen sind zweitrangig, LEIDER! bei den müttern, gericht, jugendamt geht es oft nur um den kindesunterhalt, - zwar auch um das wohl des kindes, nur das "wohl d kindes", wenn man vollberufstätig ist, dennoch zu wenig verdient, steht das kind leider hinten an. das kind verbringt sehr viel zeit mit dem opa, wie will die mutter das dem kind erklären, will sie den opa schlecht machen? die kinder machen sich auch gedanken, WARUM? sie denken (auch in diesem alter)ob sie etwas falsch gemacht haben,denn der opa war wohl stets zur stelle (wenn der enkel liebevoll behandelt worden ist)und nun will er mich nicht mehr sehen,-das sollte man mitbedenken!

die großeltern haben schon ein gewisses anrecht auf ihren enkel, sowie auch das kind auf die großeltern, nur bei vielen frauen gehts zu 90% um kohle!!! die beiden parteien sollten zum wohl des enkels, sich zusammen setzen und die probleme auf den tisch bringen und diese versuchen zu lösen!!! ansonsten würde ich mir juristischen rat holen, ein beratungsgespräch (wenn die rente unter ca 750 €- 800 € liegt, kann er bei gericht einen antrag auf beratungshilfe stellen-kostenlos bis ca 10,00 € gebühr beim anwalt) mit einem fachanwalt für famielienrecht( bei der anwaltskammer fragen, wer familienrecht studiert hat)führen, dann ist der opa auf der sicheren seite!!! die k-mutter sollte sich fragen, ob sie dem eigenem kind den entzug antun möchte, die großeltern sind wichtig für die zwerge, genauso wichtig wie der freund auf dem spielplatz!

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