wie wäre es wenn du in dein buch schaust und in deinen hefter und mal anfängst zu lernen?

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Freundin kifft! Was soll ich machen?

Ich (18) und meine Freundin (17) sind nun seit etwas über einem Jahr zusammen. Vor unserer Beziehung wusste ich, dass sie gelegentlich kifft. Anfangs hat mich das nicht gross gestört doch nach circa 3 Monaten habe ich den Wunsch geäussert, dass sie damit aufhört (Ich habe eine extreme Abneigung gegen das kiffen und unter Freunden beschwere ich mich auch immer wenn jemand kifft). Sie hat gesagt für mich würde sie damit aufhören.

Nun Heute hat sie mir, nach dem ich sie mit einigen Fragen unter Druck gesetzt habe gestanden, dass sie wieder seit ca. einem Halben Jahr kifft und das ca. 5 mal pro Woche immer nach der Schule (2-3 Züge mit ihren Freundinnen). SIe sagt sie brauche das zum herunterfahren von der Schule (Sie hat eine Lernschwäche und sehr viel Mühe mit der Schule).

Nun wie soll ich jetzt auf dieses Geständins reagieren? Soll ich das einfach so hinnehmen? Schliesslich habe ich es die ganze Zeit nicht gemerkt, das heisst Ihr Bewusstsein hat sich nicht wirklich verändert... Soll ich sie bitten weniger zu kiffen oder ganz damit aufzuhören?

Nun im Sommer hat sie die Schule soweit fertig und wird von ihren Kiffer Freundinnen getrennt unter der Woche, da sie dann an einem Art Internat wohnen wird und dort ihre Lehre absolvieren wird. Und am Wochenende sieht sie ihre Freundinnen nicht, da sie dann immer mit mir unterwegs ist...

Ich weiss echt nicht was ich machen soll, ich will sie unter keinen Umständen verlieren ich liebe sie über alles, aber ich weiss nicht ob ich ihr so noch vertrauen kann...

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rede mit ihren eltern und erkläre ihr dass du es der polizei melden wirst. schick sie zu einer drogenberatungsstelle und such mit ihren eltern eine therapie zum entzug. wenn es sich nicht bessert, dann such dir lieber eine vernünftige freunden statt einer drogenabhängigen. das wird nicht besser.

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du brauchst kein fachabitur für die erzieherausbildung. was für ne komische ausbildung soll das sein? wenn du merkst das du so schlechte noten schon im vorfeld hast, dann ist es wohl so dass du nicht geeignet bist.

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du solltest schnellstens in bewegung geraten. wenn dir die vollstreckung anfang dezember angekündigt wurde, dann ist die gerade in arbeit und wird dir samt gerichtsvollzieher in einigen tagen zugehen.

wenn du arbeitslos bist und im bezug von alg2 stehst, dann stelle einen formlosen antrag auf befreiung. schicke den aktuellen bescheid mit mindestens noch einem weiteren monat gültigkeit zu und du wirst befreit, auch rückwirkend, wenn du zwangsangemeldet wurdest. sollte die vollstreckung bereits am vollziehen sein, hast du schlechte karten. noch kannst du die sache heilen. beweg dich. ob du unter vorbehalt zahlst oder nicht, interessiert keinen die bohne beim beitragsservice. die rechtslage ist glasklar.

bis der bescheid auf befreiung bearbeitet wurde: NICHT ZAHLEN

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wenn einer im haus behindert ist, wird er nicht befreit, sondern ermäßigt. sollte er verheiratet sein, ist die ehefrau nicht zum zahlen verpflichtet. leben noch andere erwachsene im haushalt, dann wird der behinderte abgemeldet und ein anderer vollzahler muss den beitrag bezahlen.

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wenn deine mutter hilfe zur pflege vom sozialamt oder hilfe zur pflege nach dem bundesversorgungsgesetz der kriegsopferfürsorge erhält, dann kannst du eine befreiung für deine mutter beantragen. sollte sie nur pflegegeld der krankenkasse erhlaten, dann nicht.

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du kannst die beiträge auch selbst überweisen, wenn du dies möchtest. in der regel wird in der mitte eines dreimonatszyklus bezahlt. wo du da liegst, kannst du dir schriftlich oder telefonisch anfordern. weiterhin kannst du den rhythmus auch auf vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich umstellen lassenl. so wie es dir am besten erscheint.

du kannst ein lastschriftmandat erteilen, verpflichtet bist du dazu nicht. in der regel machen die leute einen dauerauftrag.

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eine solche vereinbarung ist schwachsinn. es geht dritte in soweit was an, als die vaterschaft vernünftig geklärt ist und anerkannt wurde und besagter vater seinen unterhaltspflichten gegenüber mutter und kind nachkommt. eine solche vereinbarung ist natürlich sittenwidrig.

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wovon bezahlst du die wohnung? was stellst du in die wohnung? wieviel geld hast du für die kaution gespart?

wie wäre es erstmal mit einem schulabschluss, einer ausbildung? wo hast du dich bundesweit beworben? deine stadt ist ja nun nix, was dich nimmt, wie du merkst.

weiterhin musst du nicht davon ausgehen, dass du mit 25 ausziehen darfst. wenn dir weiter zugemutet werden kann, bei muttern zu bleiben, dann bekommst du ebenfalls keine zusicherung. wie wäre es mit arbeiten gehen.

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er ist nicht dein sohn und du bist auch nicht sein papa. das nur mal zu deiner eigenen info. wenn die mutter dem kontakt zustimmt, darfst du ihn sehen. ansonsten hast du keinerlei rechte an diesem kind. er hat einen vater.

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du bist doch nun informiert. wogegen willst du vorgehen? sie hat keine pflichtverletzung schutzbefohlener. sie hat dem kind ja keinen alkohol eingeholfen. was hier hiflt ist eine therapie des kindes, wenn nicht bereits vollzogen wird.

sicherlich hätte sie dich informieren können am vorabend. aber wem ist damit geholfen. vielleicht wollte kind garnicht das du informiert wirst. wer weiß.

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der antrag wird dann nicht abgelehnt, sondern kann nicht bearbeitet werden, bis die unterlagen vollständig sind.

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Einsweilige verfügung sorgerecht , nach suizidversuch

Guten tag ,

folgendes problem liegt gerade vor , kindeseltern leben nicht mehr zusammen , haben jedoch 2 gemeinsame kinder ( 9 und 4 J. ) die grosse lebt dauerhaft beim vater , die kleine bei der mutter . am 21. 12. 2014 bekam der kindsvater über die feiertage die kleine zu besuch in seinen haushalt und hat somit beide kinder da . Geplant war das die kleine am 03.01.2015 wieder in den haushalt der KM geht , dieses geschah jedoch nicht nachdem der KV , einen anruf von der polizei bekam die kleine bitte länger zu behalten ( hintergrund war eine vergewaltigung der KM auf einer sylvesterparty ) geplant ist nun der aufenthalt der kleinen tochter bis zum 10.01.2015 , jedoch kam am 02.01.2015 ein erneuter anruf , die KM hat einen suizidversuch unternommen mit schmerzmitteln nach einigen stunden aufenthalt im örtlichen KH enliess sich die KM wieder . Nach eigenen angaben der KM , isst sie sehr wenig und traut sich nicht alleine vor die tür , ferner konnte sie nicht eindeutig klar machen das sie mommentan der verantwortung gewachsen ist sich gut um die kleine tochter zu kümmern . Jegliche angebote in richtung therapeutischer hilfe lehnt die KM bis zum jetzigem zeitpunkt ab . Der KV hat bereits kontakt zum zuständigem jugendamt aufgenommen , wo er erfahren hat das bereits eine familienhilfe bei der KM installiert ist . ferner wurde seitens des JA berichtet das die KM schon seit anfang Novermber "14 auffällig in ihrer "stabilität" ist . Der KV möchte nun nach möglichkeit auch die kleine tochter ( zumindest vorerst) in seinem haushalt unbefristet aufnehmen , damit das kindeswohl gesichert ist und die KM ausreichend zeit hat um erlebtes aufzuarbeiten und wieder zu kräften kommen kann . Die KM sprach sich nun aber gegen den vorschlag des KV aus , und beharrt auf den übergabetermien am 10.01. das sorgerecht sowie ABR liegen zu gleichen teilen bei KM und KV . Stellt sich nach dem mommentanen stand die frage ob eine einstweilige verfügung sinn macht ??

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die eltern haben gemeinsames sorgerecht. somit kann der vater die übergabe der kinder oder des kindes am 10.1. verweigern, mit hinweis auf kindeswohlgefährdung der mutter. er sollte weiterhin das kind ummelden, die kita informieren, dass kind ab datum xy bei ihm lebt und der mutter nicht mehr auszuhändigen ist. - vielleicht überlegen ob man die einrichtung kurzfristig verlässt und eine neue sucht. vielleicht oma oder tanten invovieren?

weiterhin sollte überlegt werden, ob das abr auf kv alleinig übertragen wird, sollte es seitens der km streitig werden. momentan ergibt sich doch eigentlich aufgrund des gsr und gemeinsamen abr kein grund für eine verfügung. das kind ist ja bei dir und die mutter hat keine handhabe dagegen, es sei denn sie stellt einen antrag von ihrer seite aus. aber nach der geschichte ist eine rückführung des kindes ehr zweifelhaft und dann könnte immer noch ein gegenantrag gestellt werden.

teile der mutter mit, dass das kind ab dato bei dir verbleiben wird. fordere die sachen des kindes zum termin x und räume besuchsrecht in der einrichtung betreut xy ein.

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schreibe deine ex an und entwirf eine umgangsvereinbarung. erstmal 2-3 tage unter der woche in einer betreuten einrichtung (termine erfragen) für jeweils 1-2 stunden zum kennenlernen. das geht so 2-3 wochen.

dann 2-3 nachmittage unter der woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. mach eine art kalender, trage deine umgangstage dort ein und schick ihr das zweifach zu mit bitte um unterschrift innerhalb von 7 tagen.

gleichzeitig gehst du zum amtsgericht und besorgst dir einen beratungsschein für einen anwalt. füll das aus, lege alle geforderten unterlagen bei: auch schulden, bab oder bafögunterlagen etc. alles in kopie. suche dir dann einen anwalt für familienrecht - vielleicht hiflt er dir beim ausfüllen und abgeben des antrages.

erkläre dem anwalt deine situation. sage du möchtest im ersten gang umgang so schnell wie möglich umsetzen, natürlich sachte und behutsam.

im zweiten gang wäre zu klären wie du an das gemeinsame sorgerecht kommst, wenn du es noch nicht hast. auch das wirst du über kurz oder lang bei ablehnung der ex gerichtlich durchsetzen müssen. aber dazu solltest du erst übergehen, wenn der umgang am laufen ist.

verlange den einbau von ordnungsgeldern ersatzweise haft, wenn die km den umgang nicht lt. beschluss durchführt, verlange ersatz für krankentage, kinderkrankenscheine wenn kind krank ist etc. wühl dich mit deinem anwalt in ruhe durch die thematik.

in der regel wird geraten zu einem elterngespräch beim jugendamt zu gehen und dort mediation zu beginnen. solltest du dort zu keinem ergebnis kommen und mutti sich sperren, dann wird umgangsklage eingereicht. ACHTUNG verfahrenskostenhilfe beantragen.

lass dich ausgibig beraten. sage deiner ex garnichts mehr über deine vorhaben. erkläre ihr nie das du zum anwalt gehst oder klage einreichst. geh schritt für schritt ab.

umgangsvereinbarungen kannst du als mustervorlagen googlen und zu deinem gebrauch umbasteln. sei so amtsdeutsch wie möglich, so das es nie zum problem wird, dieses beim gericht vorzulegen. immer wertfrei verhalten, keine vorwürfe aus der vergangenheit. immer wir, unser kind, immer zum wohle unseres kindes...wer wen betrogen hat, interessiert keinen mehr. auch nicht wie gut oder schlecht ihr getrennt seit. ihr seit eltern und habt eine verpflichtung eurem kind gegenüber.

auch hier: www.allein-erziehend.net kannst du mal reinschauen.

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ich würde deinen sohn fragen ob er noch alle tassen im schrank hat und ihn fragen wo genau sein problem liegt. schlägt dein partner ihn? an wem liegt das schlechte verhältnis?

mach ihm klar dass du dich zu keiner zeit irgendwo entscheidest und auch nicht gegen deinen partner. wenn er gehen will, dann soll er gehen. reisende soll man nicht aufhalten. er kann gehen wenn er 18 ist. vorher wirst du deine einwilligung nicht geben.

wie kommt es dazu, dass er mit dir spricht, als hätte er irgendwas zu sagen oder irgendwelche forderungen zu stellen?

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nein die vaterschaft oder mutterschaft kann ein kind niemals aberkennen lassen. egal was passiert ist, die verwandschaftsverhältnisse bleiben bestehen. selbst dann noch, wenn das kind sich als erwachsener adoptieren lässt.

ob das sorgerecht wegen angeblicher sorgerechtesverletzungen entzogen wird, entscheidet nicht das jugendgericht, sondern das famliengericht. dazu gehört schon eine ganze menge: schwerste misshandlungen, schwerer missbrauch...selbst kindgerecht ist eine sache die nicht klar definierbar ist.

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es gibt kein geteiltes oder halbes sorgerecht. es gibt nur gemeinsames sorgerecht. wenn also der vater dich auffordert dies mit ihm gemeinsam zu erklären, dann kannst du das mit ihm beim jugendamt deiner gemeinde tun. wenn du dies nicht willst, dann muss er es einklagen.

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nichts. dein vater hat völlig recht. deine mutter ist total überfordert und stellt nicht sicher das du in die schule gehst. das ist ihre pflicht und dieser kommt sie nicht nach, weil sie dich nicht im griff hat.

daher ist es sehr logisch, dass dein vater das sorgerecht beantragt und festlegt wo du leben wirst. ein mitspracherecht hast du in dieser angelegenheit nicht. du weißt das du pflichten hast und kommst diesen nicht nach. also brauchst du einen der dich straf führt und konsequent auf einhaltung von regeln achtet. entweder schnallst du das bei papa oder das jugendamt wird dich in ein heim bringen und dann achten andere auf dich, weil man davon ausgehen muss dass in deinem kopf was nicht in ordnung ist.

auch deine geschwister haben kein mitspracherecht, was sie wollen.

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sie kann eine vollmacht an die wohngruppe geben, dass diese sämtliche gesundheitlichen dinge alleine regeln können. oder das jugendamt stellt einen antrag ans gericht.

allerdings macht das keinen sinn. wenn das kind im heim ist und dort wegen psychischer probleme sitzt, dann macht es doch überhaupt keinen sinn für die mutter noch sorgerecht zu haben. teilbereiche des sorgerechts können nur gerichtlich abgezogen werden.

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