1. Wie sollte sich die Sterbehilfe in Zukunft entwickeln?
Optimal wäre ein schlankes Verfahren zur Erteilung der behördlichen Erwerbserlaubnis für Thiopental in der Apotheke zur häuslichen - in der Regel ohne Assistenzleistung möglichen, also autonom durchführbaren - kontrollierten Selbsttötung. Thiopental wird in einer Flüssigkeit aufgelöst und über den Mund eingenommen. Eine ärztliche Suizidassistenz ist in der überwiegenden Mehrheit der Fälle nicht erforderlich. Die suizidwillige Person ist dazu in der Lage, zu bestimmen, ob jemand bzw. wer der Beendigung ihres Lebens beiwohnt und wer nicht.
2. Glaubt ihr, dass Ältere oder schwerkranke Menschen sich unter Druck gesetzt fühlen könnten, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um niemandem zur Last zu fallen?
Nach allem, was dazu bekannt ist: nein.
3. Sollten Ärzte aktiv Sterbehilfe leisten dürfen, oder sollte ihre Rolle auf Beratung und Begleitung beschränkt bleiben?
Ja, diese sollten sie dann, wenn das Selbstbestimmungsrecht der sterbewilligen Person nur so geschützt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn eine entsprechend ausgestaltete Patientenverfügung greift, und ein dauerhafter Verlust der Mitteilungsfähigkeit fachärztlich festgestellt wurde.
4. Wie kann man sicherstellen, dass Sterbehilfe nicht aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet wird?
Ich beantworte die folgende Frage: "Wie kann man sicherstellen, dass Sterbehilfe nicht aus wirtschaftlichen Gründen geleistet wird?"
Siehe oben Nr. 1. Indem man also die Sterbehilfe verstaatlicht.
5. Was haltet ihr von technologischen Entwicklungen wie künstlicher Intelligenz oder Robotik in der Sterbebegleitung?
Interessante Frage! Warum nicht, insbesondere zum Zwecke der Qualitätssicherung der Sterbehilfe?
6. Wäre es für euch persönlich eine Option, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, wenn ihr unheilbar krank wärt? Warum oder warum nicht?
Selbstverständlich! Warum, muss nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 nicht mehr begründet werden. Ich muss ja schließlich auch nicht begründen, warum der Kauf eines Autos eine Option für mich sein kann. Beides ist mein Recht. Ob ich von der Option, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, Gebrauch mache oder nicht, ist allein meine Sache.