Dürfen Wahlplakate verdeckt oder gedreht werden?
Aktuell ist der Wahlkampf für die nächste Bundestagswahl voll im Gange und man bekommt wieder viel über beschädigte und abgehängte Wahlplakate mit. Hier deshalb meine Frage: Ab wann zählt etwas als Sachbeschädigung? Habe mir den Paragraphen dazu angesehen, deshalb müsste das verdecken von Plakaten durch zB ein Tuch doch legal sein, oder? Außerdem habe ich mich gefragt, ob das drehen eines Plakats, so dass man es nicht mehr in Fahrtrichtung zeigt, legitim ist.
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