Hallo prem1234,

habe von eon bzw deren Anwälten ebenfalls einen Mahnbescheid nach 6 Jahren erhalten!! Schlussrechnung wurde nachweislich gezahlt und danach habe ich nie wieder von Forderungen gehört.

Wie ist denn die Geschichte bei Dir ausgegangen? Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.

HG

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die Creme ist gut

ich benutze die Creme seit meiner Kindheit und bin vor einigen Jahren auf die leichtere Variante Nivea "soft" umgestiegen............ zieht schneller ein... es ist eine Feuchtigkeitscreme und Feuchtigkeit ist immer gut, ausser bei klirrender Kälte, da ist fetthaltigere Creme besser.... ich bin bisher von Falten weitestgehend verschont geblieben, was sicher an guten Genen, aber auch am vielen cremen liegt..... immer mit Nivea.... also....cremen, cremen, cremen.... ist mein Rat :)

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ich habe gegoogelt und da findet man schnell Info´s dazu....

das Tätigkeitsfeld ist weitgehend gleich, aber der EZHK wird besser bezahlt und auch die Aufstiegschancen sind wesentlich besser

 

Ausbildungszeit Verkäufer 2 Jahre

                              EZHK 3 Jahre

Die Buchhaltung wird z.B. für den EZHK viel intensiver behandelt, wäöhrend der Verkäufer das Thema nur oberföächlich streift.

Man kann sich nur als Kaufmann/-frau selbstständig machen, das steht den Verkäufern nicht frei.....

ich empfehle Dir mal Herrn Google zu befragen

Ausbildungsplätze kannst Du sicher beim Jobcenter finden, denke ich

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Hallo :) ich bin alleinerziehend und mit 75% (30 Std.) berufstätig, habe ein Bruttoeinkommen von 2345,-€/netto 1555,-, bekomme 368,- Kindergeld und keinen Unterhalt für die Kinder....

ich habe im März versucht ergänzendes Hartz IV zu beantragen, welches abgelehnt wurde, da ich mit einem sehr geringen Betrag über der Bedürftigkeit liege..... es geht hier wohl um nur 10,-€..... :(    tja, also suche ich mir jetzt noch einen Nebenjob....

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sicher kann man per DHL, Hermes UPS o.ä. die Handys versichert verschicken....

Nichts für ungut, aber ich verstehe die Frage jetzt nicht, die Post gibts ja nicht erst seit gestern... wie beförderst Du denn sonst Post, Brief, Waren usw.?????

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Die Mutter kann für ihr Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen... dieser wird allerdings höchstens sieben Jahre gewährt und höchstens bis zum 12. Geburtstag... sollte die Mutter ebenfalls nicht arbeiten und Hartz4 beziehen, wird der Unterhalt und das Kindergeld auf die Leistungen angerechnet.

Es gibt allerdings die Möglichkeit die Grosseltern zum Verwandtenunterhalt heranzuziehen, hier gelten jedoch hohe Selbstbehalte (ca. 1400,- pro Grosselternteil) und es werden alle Grosseltern zur Berechnung herangezogen, also auch die Eltern der Mutter... die Durchsetzung ist schwierig, aber möglich.... ein guter Anwalt ist von nöten

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Doe Mutter kann für ihr Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen... dieser wird allerdings höchstens sieben Jahre gewährt und höchstens bis zum 12. Geburtstag... sollte die Mutter ebenfalls nicht arbeiten und Hartz4 beziehen, wird der Unterhalt und das Kindergeld auf die Leistungen angerechnet.

Es gibt allerdings die Möglichkeit die Grosseltern zum Verwandtenunterhalt heranzuziehen, hier gelten jedoch hohe Selbstbehalte (ca. 1400,- pro Grosselternteil) und es werden alle Grosseltern zur Berechnung herangezogen, also auch die Eltern der Mutter... die Durchsetzung ist schwierig, aber möglich.... ein guter Anwalt ist von nöten

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Die Mutter kann für ihr Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen... dieser wird allerdings höchstens sieben Jahre gewährt und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes... sollte die Mutter ebenfalls nicht arbeiten und Hartz4 beziehen, wird der Unterhalt und das Kindergeld auf die Leistungen angerechnet.

Es gibt allerdings die Möglichkeit die Grosseltern zum Verwandtenunterhalt heranzuziehen, hier gelten jedoch hohe Selbstbehalte (ca. 1400,- pro Grosselternteil) und es werden alle Grosseltern zur Berechnung herangezogen, also auch die Eltern der Mutter... die Durchsetzung ist schwierig, aber möglich.... ein guter Anwalt ist von nöten

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Es kommt nicht auf die % an sondern auf den SFR (Schadenfreiheitsrabatt). Bestenfalls rechnet man mit der Zweitwagenregelung in einem Vergleichsportal. Da können sich grosse Unterschiede auftun, davon mal abgesehen ist die Allianz eine der teuersten KFZ-Versicherungen.

Die Zweitwagen Einstufung der meisten Kraftfahrzeug-Versicherungen ist die Schadenfreiheitsklasse 1/2 , d.h. im Durchschnitt 120 bis 130 Prozent. Deshalb wird diese Möglichkeit auch gerne in Anspruch genommen, um die eigenen Kinder als günstiger zu versichern. Die erwähnten 120 bis 130 Prozent sind dann die deutlich günstigere Alternative im Vergleich zu den hohen Prozentsätzen, die Fahranfänger bezahlen müssten, wenn sie ihren Erstwagen auf die eigene Person versichern ließen

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Ändert sich die Regionalklasse des versicherten Fahrzeuges, so hat der Versicherte hier nicht automatisch ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung des Versicherungsvertrages, denn es kommt darauf an, wer diese Änderung „verursacht“ hat. Ist der Versicherte beispielsweise umgezogen und fällt daher in eine schlechtere Regionalklasse, so besteht kein Sonderkündigungsrecht. Anders sieht es allerdings aus, wenn Umstufungen bezüglich der Einteilung der Fahrzeuge in die jeweilige Regionalklasse vorgenommen werden. In diesem Fall hat der Versicherte auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht. Hauptsächlich statistische Daten wie Unfallhäufigkeit, Fahrverhalten, aber auch zum Beispiel die Straßenverhältnisse und die Anzahl der Fahrzeugzulassungen haben Einfluss darauf, wie viele Schadensmeldung am jeweiligen Zulassungsort jährlich getätigt werden, was sich dann wiederum auf die Einteilung in die Regionalklassen auswirkt.

 

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leider keine erfreuliche für privat Krankenversicherte Kinder gibt es KEIN Krankengeld.
Das steht im SGB §45

31.3.1998 B 1 KR 9/96 R

Krankenversicherung - Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld nur bei gesetzlicher Versicherung der Betreuungsperson und des Kindes - Verfassungsmäßigkeit

Der Anspruch auf Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes besteht nur, wenn neben der Betreuungsperson auch das betreute Kind gesetzlich krankenversichert ist. Diese Beschränkung verletzt kein Verfassungsrecht.
SGB V § 45

Aktenzeichen: B1KR9/96 Paragraphen: SGBV§45 Datum: 1998-03-31
Link: pdf.php?db=sozialrecht&nr=418

 

Ich hoffe, ich bin noch up to date, aber denke, so sollte es sein....

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Da das Kind krank war, muss das Krankengeld natürlich über die Versicherung des Kindes reguliert werden, da sie ja die versicherte Person ist und nicht Du.

Ist es nicht meist so, dass das Kind in so einem Fall über die Mutter (weil kostenfrei) mitversichert ist? Da bin ich mir allerdings nicht sicher, welche Vorzüge es hat, das Kind privat zu versichern....

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Du kannst an einer Sprachenschule, wie z.B. Inlingua oder Berlitz eine Ausbildung machen, die dann allerdings privat finanziert werden muss...mal nach diesen Schulen googeln und dann wirst Du schnell fündig

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Klar rentiert sich das, Du kannst bis zu 400,-/Monat steuerfrei dazu verdienen ... an der Steuerklasse ändert sich nichts...

Viel Spaß mit dem Mehr an Geld :)

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Man kann Zuschüsse für Sportvereine, Musikunterricht o.ä. erhalten.

Um diese Zuschüsse zur Bildung und Teilhabe zu bekomme, die allerdings begrenzt sind, muss man einen Antrag bei der ARGE stellen.... Anträge kann man im Inet unter <a href="http://www.jobcenter-ge.de" target="_blank">www.jobcenter-ge.de</a> runterladen
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Ich kann leider nicht abstimmen, wir haben derzeit einen Wochenplan, der berechtigt 10 Stunden/Woche inkl. WE mit Fernsehen, Computer o.ä. zu verbringen. Selbstständig einteilbar, allerdings macht mich das nicht glücklich.... ich habe das Gefühl, sie hängen nur noch am Computer....

 

Vorher hatten wir die Regelung, dass nur abends nach dem Abendbrot bis zum "ins-Bett-gehen" Computer oder Fernsehen drin war.... das klappte bestens... jedenfalls meiner Meinung nach...

.... nach Meinung meiner Kinder allerdings wäre das blöd, wenn man am Nachmittag Freunde da hätte und dann eben nicht ins Netz könne...

allerdings war es zu der Zeit so, dass viel freiwillige Arbeit für die Schule am Nachmittag erledigt wurde, so dass ich abends ein gutes Gefühl haben konnte....

nun bin auch auf der Suche nach einer neuen sinnvollen Regelung....

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Wenn Du Dein Fahrzeug abmeldest, dann ruhen die Rabatte (SFR= Schadenfreiheitsrabatte)ca. 7 Jahre (bei Deinem Versicherer genau erfragen), so daß Du sie wieder nutzen kannst, wenn Du erst in fünf Jahren ein neues Fahrzeug zulässt. Sie gehen Dir also nicht verloren.

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Schon mal über Verwandtenunterhalt (BGB)(Enkelunterhalt) nachgedacht??? Das ist jetzt mein nächster Schritt.... keiner dieser Familienmitglieder hat sich je darum gekümmert, wie die ach so geliebten Enkel ihr Brot auf den Tisch bekommen... nun kümmere ich mich selbst

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