die mutter ist nicht verpflichtet ihre volljährigen kinder mitzunehmen oder weiter zu verköstigen, wenn die nicht in ausbildung oder schule sind. sie hat keine unterhaltspflicht für diese. wenn sie also auszieht, dann müssen die kinder wohl einen antrag auf alg2 stellen. was sonst sollten sie tun? es sei denn natürlich sie finden endlich irgendeine arbeit um sich zu unterhalten. dann brauchen sie dem jobcenter nicht weiter "auf der tasche liegen".
warum stellst du nicht einfach erstmal deine frage. worum geht es denn überhaupt. natürlich kannst du im jc deine frage stellen. die beantworten dir das dann vor ort, wenn du möchtest sicher auch gerne schriftlich.
du belügst also dein kind seit jahren und stellst ihn irgendeinen fremden als vater dar. der ist es aber nicht. die korrekte verhaltensweise ist: dass ist mein lg onkel y oder vorname y. nicht papa. kein kind sagt zu irgendeinem kumpel von dir von sich aus papa. das hast du forciert.
das kind hat ein recht auf wissen um seine abstammung und herkunft. es hat das recht auf umgang mit beiden eltern. nciht nur dich, sondern auch seinen wirklichen vater. du hast die pflicht dem kind die wahrheit zu sagen, es darauf vorzubereiten das es mit seinem papi spielen geht und das ihr vater sie liebt, so wie du es bist. dein anwalt hat kein recht irgendwelchen blödsinn zu schreiben. du solltest dir einen anderen anwalt suchen, denn deiner ist dabei dir nur schlechtes an den hals zu würgen. dir droht bei weiterem kindeswohlgefährdenden verhalten nicht nur haft, sondern auch das entzug des sorgerechtes. das heißt das kind wird zu seinem vater ziehen, da du irgendwie nicht in der lage bist seinen bedürfnissen herr zu werden.
wenn du dein kind weiter sehen möchtest und vor allem willst, dass es bei dir weiter lebt, dann musst du dich ganz stark an die vorlagen des jugendamtes und des gerichtes halten. keine weiteren lügen dem kind gegenüber. es muss zu diesen treffen, es wird demnächst auch abgeholt werden zu wochenenden und ferien mit seinem vater. es hat einfach zu hören. da fehlt viel erziehung deinerseits.
dann musst du deinen kosten drastisch kürzen. das erste wäre ein umzug in eine wohnung die den kosten entsprechend angemessen ist. hast du bereits geklärt wie hoch die warmmiete maximal sein darf, bei einer fläche von max. 50 qm.?
dein jahresabo kannst du kündigen, wenn du es nicht mehr zahlen kannst oder du versuchst es aufgrund deiner finanzen umzuwandeln in ein mobiticket des jobcenters. dazu musst du dich erkundigen. strom und gas sind im normbereich. rundfunkbeiträge musst du unter umständen nicht mehr zahlen, du kannst einen antrag auf befreiung stellen und stellst einen härtefall auf.
weiterhin solltest du mit dem antrag auf alg1, sofort einen antrag auf alg2 stellen, die kosten der unterkunft werden erstmal weiter getragen für mind. ein halbes jahr und du bekommst unter umständen aufstockende leistungen. also lass es doch erstmal rechnen. du weißt doch noch garnicht, was dir zusteht.
in deinem fall kommt es darauf an, wie hoch die kosten der miete sind, bekommt dein zweites kind unterhalt bezahlt oder bekommst du unterhaltsvorschuss, wie alt sind beide kinder etc. nimm dir doch mal einen alg2 rechner und schau was für dich dabei rauskommt. google dir einen rechner und gib deine daten ein, dann siehst du was unterm strich rauskommt. wenn du rechnest dass er bei 1990 brutto ca. 1370-1400 euro netto hat, deine wohnung ca. 600 euro kostet, ein kind ca. 5 und das zweite bis 8 - dann kämst du auf zuschuss bis 400 euro. individuell weißt du besser was die whg. kostet, wie alt die kids sind, wie hoch kind1 unterhalt bekommt etc.
stell dir vor, du darfst alles davon behalten. du bekommst dann halt kein alg2 mehr und bist aus dem leistungsbezug raus.
du gehst zum jobcenter und legst drei wohnungsangebote vor. diese sollten in der angemessenheit liegen und das was du haben willst sollte natürlich das günstigste sein.
wo wohnst du denn derzeit und warum brauchst du plötzlich eine wohnung?
solange du ausbildungssuchend bist, können deine eltern das kindergeld bis 21 für dich beziehen. die krankenversicherung läuft bis 23 über deine eltern als familienversicherung. nun ahst du also keinen schulabschluss? was willst du nun machen? wie wäre es wenn du dir dringend eine ausbildung suchst, statt weiter deine zeit zu verplempern mit fsj oder nebenjobs die wohl deine kosten nicht tragen werden oder wer soll dich unterhalten?
drei wohnungsangebote sind einzureichen. eine begründung für den umzug. weiterhin ein antrag auf umzugskosten, ein antrag auf übernahme der kosten für einzugs- und auszugsrenovierung.. das reichst du im derzeitig für dich zustädnigen jobcenter ein. diese werden prüfen ob die neue wohnung angemessen ist oder welche es ist. ungefähren angemessenen kosten wirst du ja kennen.
du hast doch einen bescheid bekommen und du wirst ja sicher ungefähr wissen das du zuviel bekommen hast. dementsprechend weißt du auch, dass du zurückzahlen sollst und ca. in welcher höhe. du kannst gegen den rückforderungsbescheid in überprüfung gehen. die frage ist ob es dir was bringt. du hast noch immer die möglichkeit um ratenzahlung zu bitten und ein schriftstück aufzustellen indem du um überrpüfung des des bescheides xy aufforderst oder bittest.
den zettel kannst du vergessen. der hat keinerlei wert. um 12 musst du raus sein, dabei ist es egal ob du mit einem volljährigen da bist oder nicht. den ausweis deiner eltern brauchst du nicht. aber willst du das dem 18 jährigen antun? der steht mit einem bein im gefängnis, wenn dir was passiert. er muss die aufsicht über dich tragen in der zeit. wenn da was schief geht, wandert er im schlimmsten fall ein.
also geh auf kinderdisco und warte bis du alt genug bist für irgendwelche clubs
nimm dir einen psychologen und lass dich behandeln. der zeigt dir wie du dich entspannen kannst. studium ist eine zeit der harten arbeit und ausbildung. feiern kannst du wenn du damit fertig bist oder ferien hast.
du hast nicht das recht laut zu werden. du hast den mund zu halten. du darfst dann ausziehen, wenn du erwachsen bist. solange hast du das zu tun, was deine eltern dir sagen. wenn sie also ständig an dir rumkritisieren, dann machst du wohl ne menge falsch.
also ändere dich und halt den mund.
du gehst zu deiner mutter und entschuldigst dich für dein dummes verhalten. erkläre ihr, dass du verdreht im kopf bist und dringend hilfe brauchst. lass dich von deinen eltern in eine klinik einweisen.
was glaubst du wird deine tante tun? sich gegen deine mutter wenden? im leben nicht. sie wird dich postwendend nach hause schicken.
du machst es nur um dich wichtig zu machen. ansonsten wäre das problem ein ganz anderes. geh mal in dich und überlege was dieser blödsinn soll.
so richtig begriffen hast du nicht, was man dir über das internet beibrachte oder? man trifft sich nicht mit fremden aus dem internet. nimm freunde mit und triff dich mit demjenigen.
ja deine mutter hat recht. solange sie dir ein zimmer anbietet, muss sie nichts zahlen. wenn du fertig bist mit deiner ausbildung und auf eigenen füßen stehst, kannst du ausziehen und dich selbst finanzieren.
er hat der uvg-kasse sein einkommen erklärt und wurde aufgrund seines niedrigen einkommens als nicht leistungsfähig eingeschätzt. was er also davon spart und in raten an die fahrschule zahlt. geht dich nichts an. wenn er sich danach in raten ein einfaches auto kauft oder bereits daran spart, geht dich ebenfalls nichts an. er ist damit noch immer nicht leistungsfähig und muss nix zahlen. auch wird ihn keiner fragen womit er das finanziert hat oder warum und warum er nicht zahlt. - in zwei jahren muss er sein einkommen erst wieder erklären.
du musst keinen unterhalt zahlen für das kind welches bei dir lebt. das kindergeld steht dir zu. du selbst entscheidest in welcher art der unterhalt gewährt wird. in deinem falle reicht naturalunterhalt: zimmer und etwas essen. unterhalt musst du nur gewähren wenn kind in schule oder ausbildung ist. immerhin ist es mit 18 alt genug arbeiten zu gehen und seinen unterhalt selbst zu verdienen - wenn es nicht in schule oder ausbildung ist. bei eigenen einkommen kannst du mietanteil, strom, wasserkosten und lebensmittelkosten verlangen- das kannst du errechnen.
deine pfändungsgrenze liegt dann bei 1080 euro. du musst in kontakt treten mit deinem insolvenzverwalter. das jugendamt wird den unterhalt festlegen und dich auffordern den titel zu unterschreiben. die pfändungsgrenze kann natürlich auch gesenkt werden. du musst also dafür sorge tragen das der mindestunterhalt fließt. deine schulden die du sonst jetzt machst, werden nicht in die restschuldbefreiung einfließen, sondern sind davon nicht betroffen - sprich du machst gerade neue schulden. vorausgesetzt du bist leistungsfähig. unterhalt geht anderen schulden vor. also kann der unterhalt auch direkt beim arbeitgeber gepfändet werden.
ob die km das alleinige sorgerecht beantragen will oder nicht, ist dabei völlig irrelevant. interessiert keinen. ihre chancen auf alleiniges sorgerecht laufen gegen null, wenn du das kind nicht grün u. blau geschlagen hast oder schwer missbraucht hast. lass sie diesbezüglich ihre eigenen erfahrungen machen.
lass also durch das jugendamt den unterhalt berechnen. wenn du nicht leistungsfähig bist, musst du auch nichts bezahlen u.es wird auch für diesen zeitraum nichts zurückgefordert werden. fordere umgang mit deinem kind: 2-3 nachmittage mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. dazu kannst du eine umgangsvereinbarung entwerfen und mediation beantragen.
der übertragung des sorgerechtes solltest du nicht zustimmen.