Antwort
Hallo,
danke schön. Die zweite Antwort habe ichn icht ganz verstanden. Könntest du sie mir bitte erklären?
Wir wohnen jetzt seit ca. 6 Jahren im Haus. Derv Tank für das Heizöl bzw. die Reinigung zählt doch unter Instandhaltungskosten und die trägt der Vermieter. ( für Abnutzung und erhaltungsaufwand zahle ich doch Miete...)
Falls doch, ist es doch eher gerechtfertig, wenn die Kosten beipsielsweise 6 Jahre aufgeteilt werden. Somit zu sechsteln und das auf die nächsten sechs Jahre mit einberechnet werden?!
Und um sicher zu gehen... Der Vermieter muss die Rechnung mit Nettobetrag angeben?