Hallo,

 

danke schön. Die zweite Antwort habe ichn icht ganz verstanden. Könntest du sie mir bitte erklären?

Wir wohnen jetzt seit ca. 6 Jahren im Haus. Derv Tank für das Heizöl bzw. die Reinigung zählt doch unter Instandhaltungskosten und die trägt der Vermieter. ( für Abnutzung und erhaltungsaufwand zahle ich doch Miete...)

 

Falls doch, ist es doch eher gerechtfertig, wenn die Kosten beipsielsweise 6 Jahre aufgeteilt werden. Somit zu sechsteln und das auf die nächsten sechs Jahre mit einberechnet werden?!

 

Und um sicher zu gehen... Der Vermieter muss die Rechnung mit Nettobetrag angeben?

...zur Antwort