Das handhabt jeder Shop anders. Bei den meisten Shops ist ein Gutschein nur einmal einlösbar, auch wenn er rückwirkend (aufgrund von Retouren) wieder aberkannt wird. Das liegt meisten an den Online-Shopsystemen, da ja erstmal eine Einlösung erfolgte. Am besten hier mal mit dem Kundensupport von zalando in Kontakt treten.

...zur Antwort

Wohl ehr nicht. Du musst da auch den jeweiligen Versender verstehen (hier 3suisses). Die haben klare Bedingungen an die Einlösung eines 10 EUR Gutscheins gestellt (ich vermute 30 EUR Mindesteinkaufsbetrag). Bestellst Du z.B. über 100 EUR ist der Gutschein natürlich einlösbar, da mehr als 30 EUR zusammengekommen sind. Schickst Du dann Waren von 85 EUR zurück, fällst Du ja wieder unter die Grenze, die als Vorraussetzung zur Einlösung besteht. Ich finde in Deinem Fall reagiert 3suisses äußerst kulant, da Dir ja noch ein Bruchteil des Gutscheinwertes zugerechnet wird. Andere Versender sind da erbarmungsloser und streichen das gesamte Gutscheinguthaben zusammen. Man bekommt da gar nichts. Mein Tipp für die Zukunft: Nicht gleich immer Täuschung oder Betrug rufen, einfach mal versuchen die andere Seite zu verstehen.

...zur Antwort

Wenn sich durch Deine Retoure der Bestellwert ändert/reduziert, dann ändert sich demenstprechend auch der davon abhängige Mindestbestellwert Deines Gutscheins. Da ich nicht weiß wie hoch der Mindesteinkaufsbetrag bei diesem Gutschein ist, kann man Dir schlecht helfen. Bei einem Mindestbetrag z.B. von 30 EUR kannst Du den Gutscheinwert getrost abziehen. Sollte der Mindestbestellwert 50 EUR kannst sein, Du ihn nicht mehr einlösen, da du ja nicht für 50 EUR eingekauft hast.

...zur Antwort