Die Veranstaltung muss bei der GEMA gemeldet werden, da es die sogenannte GEMA-Vermutung gibt. Auch wenn die Künstler nicht Mitglied bei der GEMA sind, so ist anzunehen, dass dort Musik von Komponisten gespielt wird, die bei der GEMA unter Vertrag sind. Der Nachweis, dass ausschließlich GEMAfreie Musik gespielt wird ist über eine Titelfolgeliste zu führen. In der Praxis gibt es aber außer in Nischenbereichen wenig GEMAfreie Musik und eine Charity Veranstaltung wird wohl kaum damit auskommen. In jedem Fall vorher die Veranstaltung anmelden, da es sonst auch noch einen Strafzuschlag seitens der GEMA gibt.
In Tschechien gibt es generell kein Tanzverbot. Nicht einmal am Karfreitag. Gleiches gilt übrigens auch für Österreich.
In Österreich gibt es kein Tanzverbot an sogenannten Stillen Tagen.
Hier kann also getanzt und gefeiert werden. Beliebt sind an Stillen Tagen, von denen es besonders viel in Bayern gibt, die Partyschiffe, die in Passau ablegen und die Donau runter nach Österreich fahren. Und das obwohl der katholische Anteil der Bevölkerung in Österreich sogar noch höher ist also in Bayern.
Und wir diskutieren hier in Bayern über eine Liberalisierung (sprich: Tanzen bis 2 Uhr hinein in den Stillen Tag). Das Thema war eigentlich schon durch. Aber Innenminister Herrmann bekommt jetzt Druck aus der eigenen Fraktion.
Da es sich um Landesrecht handelt, kann das Tanzverbot das im Feiertagsgesetz geregelt ist, durch einen erfolgreichen Volksentscheid gekippt werden. Zunächst muss ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gestellt werden. Hierfür sind 25.000 Stimmen nötig. Wenn diese Stimmen zusammen sind und die Zulässigkeit ausgesprochen wurde, müssen sich innerhalb von 2 Wochen 10 % der stimmberechtigten in Bayern in amtlichen Eintragungsräumen in Listen eintragen (= Volksbegehren). Im Fall der ausreichenden Unterstützung des Volksbegehrens kommt schließlich der Volksentscheid, bei dem alle Stimmberechtigten über den Gesetzentwurf mit Ja oder Nein abstimmen können.