Die Frage ist zwar schon eine Weile her, aber eine kleine Anmerkung zur Kleinunternehmerregellung: Sie hat auch einen Nachteil, denn du kannst bereits gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen; anstelle des Käufers zahlst du die Umsatzsteuer der eingekauften Waren. Damit hast du weniger Einnahmen. Der einzige Vorteil bestünde darin, dass du deine Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten kannst als die Konkurrenz. Mit einem Online-Shop kann die 17.500 Euro-Grenze aber mal schnell überschritten werden, und dann werden Nachzahlungen fällig. Die fällige Umsatzsteuer kannst du schlecht nachträglich von deinen Käufern einholen. Also musst du sie selbst zahlen.

Also lieber Finger weg von der Kleinunternehmerregellung, wenn du einen (Online-)Shop betreibst.

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Die Frage ist zwar schon Jahre her, aber eins ist klar: Ein Dropshipping-Shop ist ein Shop, also musst du in der Gewerbeanmeldung "Handel mit..." schreiben und die Warengruppen spezifizieren, die du verkaufst. 

Wie läuft es denn so mit dem Dropshipping-Shop? Ich hatte mir das auch mal überlegt, finde aber, dass es in Deutschland schwieriger ist als in den USA.

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Das Problem habe ich auch ständig. Neustart hilft.

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