Die Frage ist zwar schon eine Weile her, aber eine kleine Anmerkung zur Kleinunternehmerregellung: Sie hat auch einen Nachteil, denn du kannst bereits gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen; anstelle des Käufers zahlst du die Umsatzsteuer der eingekauften Waren. Damit hast du weniger Einnahmen. Der einzige Vorteil bestünde darin, dass du deine Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten kannst als die Konkurrenz. Mit einem Online-Shop kann die 17.500 Euro-Grenze aber mal schnell überschritten werden, und dann werden Nachzahlungen fällig. Die fällige Umsatzsteuer kannst du schlecht nachträglich von deinen Käufern einholen. Also musst du sie selbst zahlen.
Also lieber Finger weg von der Kleinunternehmerregellung, wenn du einen (Online-)Shop betreibst.