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Auch im öffentlichen Dienst gilt das Teilzeitbefristungsgesetz. Nach § 9 dieses Gesetzes muss vor Neueinstellung von Arbeitnehmern geprüft werden, ob bereits beschäftigte Arbeitnehmer eine Stundenerhöhung beantragt haben. Sollte es also in der Zukunft Neueinstellungen von Reinigungskräften geben,dann muss dein Arbeitgeber deinen Antrag zur Stundenerhöhung berücksichtigen. Bitte den Personalrat in deiner Angelegenheit aktiv zu werden. Der PR muss sich um deine Angelegenheit kümmern wenn du ihn darum bittest.

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