Aus Versehen zu meinen Ungunsten offenbar unrichtige Angaben in der Einkommensteuererklärung

Seit Jahren aus Versehen zu meinen Ungunsten offenbar unrichtige Angaben in der Einkommensteuererklärung, die letzte war für 2007, der Steuerbescheid wurde mir Ende 2011 zugestellt.

Ich unterstütze meine Eltern seit ca. 15 Jahren. Sie wohnen zusammen und verfügen über ein gemeinsames Konto, das auf den Namen meines Vaters lautet. Jeder Erklärung habe ich Nachweise über ihre (beide) Unterstützungsbedürftigkeiten und Nachweise für meine Überweisungen auf ihr Konto beigefügt. Die Nachweise sind bislang auch immer anerkannt. Einen Steuerberater habe ich nicht aufgesucht.

Allerdings habe ich statt 2 Formularen (Anlage U) jeweils nur eins ausgefüllt und beigefügt.

Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass dies so ausreicht und dass, falls unrichtige Angaben vorhanden sein sollten, das Steueramt solche offenkundige Irrtümer korrigieren würde.

Aber das Steueramt hat bis jetzt nur meine Unterstützungen für meinen Vater anerkannt, die für meine Mutter hat das Steueramt nie berücksichtig, weder erwähnt noch eine Begründung angeben.

Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass ich in meinem Fall 2 Formulare (Anlage U) abgeben soll.

Im Internet bin ich u.a. auf http://dejure.org/dienste/lex/AO/129/1.html gestoßen. Da geht es zwar um ähnliche Fälle (Berichtigung von Steuerbescheiden wegen offenbarer Unrichtigkeit), jedoch ist fast immer das Steueramt der Geschädigte. In meinem Fall bin aber ich der "Dumme". Vielleicht hätte das Amt ansonsten den Irrtum auch schon längst korrigiert.

Die Tatsache, dass ich jedes Mal auch Nachweise für meine Mutter beigefügt habe, zeigt jedenfalls meine Absicht deutlich, dass ich auch meine Unterstützungen für meine Mutter steuermindernd geltend machen wollte.

Meine Fragen:

Ist dieser 'Fehler' nicht so offensichtlich, dass der Sachbearbeiter ihn hätte bemerken müssen?

Kann ich noch Einspruch einlegen? Und bis zu welchem Jahr kann ich noch den Fehler rückwirkend berichtigen lassen (Stichwort: Verjährungsfrist bei offenbarer Unrichtigkeit)

Ich möchte höflich bitten, von allgemeinen Ratschlägen wie "einen Rechtsanwalt/Steuerberater zu Rate ziehen" abzusehen.

Herzlich Dank!
mucmuc50

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Da ich meine Frage nicht mehr bearbeiten kann, erfolgt ein Nachtrag in Form einer Antwort:

Nachtrag (27.06.2012):

Airwalker hat recht. Ich meinte Anlage Unterhalt. Es reichte in meinem Fall wohl der eine Vordruck aus.

Nach Durchsicht meiner Unterlagen dürfte mein Fehler darin bestanden haben, dass ich die 3. Seite des Formulars (Allgemeine Angaben zur 2. unterstützten Person) nicht ausgefüllt habe, weil ich (Upload via Elster funktionierte nicht) ein PDF aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt habe. Da stand auf Seite 3 bzw. 4: "Allgemeine Angaben zur unterstützten Person" statt "Allgemeine Angaben zur 2. bzw. 3. unterstützten Person".

Auf Seite 1, in Zeile 6:

"Anzahl der Person(en), die in dem Haushalt laut Zeile 4 lebte(n)": ich habe hier 2 eingetragen, also meine beiden Elternteile.

In Zeile 7:
"Unterhaltsleistungen an alle in diesem Haushalt in 2007 lebenden Personen"

Hier habe ich den Gesamtbetrag meiner Unterstützungen (Einmalüberweisung im Januar 2007) angegeben, der ungefähr soviel wie der höchste abzugsfähige Betrag für 2 unterstützte Personen. war (Meine Eltern hatten wenig Einkünfte und kaum Vermögen, also hier war nichts zu berücksichtigen). Im Steuerbescheid wurde allerdings nur ca. die Hälfte davon abgezogen.

In Zeile 35:
"Name, Vorname des im selben Haushalt lebenden Ehegatten"

Ich habe hier Namen/Vornamen meiner Mutter eingetragen.

Also:
Das habe ich, glaube ich, korrekt gemacht:

Die Zeilen 6, 7 und 35 ausgefüllt.
Nachweise über meine Überweisung/die Unterstützungsbedürftigkeiten meiner Eltern beigefügt.

Das war wohl der einzige Fehler: Seite 3 habe ich aus Versehen nicht ausgefüllt.

Ich wäre dennoch der Meinung, dass meine Absicht deutlich zum Ausgruck gekommen ist.

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