Stellen wir uns vor, dass person A ein Haus baut. In diesem Haus möchte er mehrere Wohnbereiche haben, welche aber über alles verfügen, was eine normale Wohnung verfügt(Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, balkon/Terrasse), so dass seine Freunde (Familie B, C, D und E) mit einziehen können.
Hier ist mit Absicht die Rede von Wohnbereichen und nicht Wohnungen, weil die Bereiche mit dem ganzen Haus verbunden sein sollen, also ein offenes Leben miteinander.
Nichtsdestotrotz sollen die einzelnen Wohnbereiche jeweils aber auch einen separaten Eingang außerhalb des Hauses haben.
Um das Haus und die Außenanlage finanzieren zu können, soll eine Gemeinschaftskasse entstehen... speziell für die Kosten das Haus abzubezahlen und Kosten die sonst am Haus ankommen (Strom-, Wasser- und Heizkosten).
Nun wollte ich fragen, ob es irgendwelche rechtlichen Probleme gibt die damit einhergehen und, ob dies überhaupt möglich ist oder nicht.
Bisher habe ich im Internet nur etwas von Einliegerwohnung gelesen, aber eine Einliegerwohnung ist ja meines Wissens getrennt vom Rest des Hauses.
Deswegen wollte ich fragen ob sich da jemand auskennt und weiß, ob das möglich ist und was da zu beachten gilt.
Danke schon mal für eure Antworten:)