Das ist nicht schlimm,gute Eltern hören nie auf für Ihre " Kinder "da zu sein.Setz Dich nicht selber unter Druck.Setze ein formloses Schriftstück auf ,dass Du Dich verpflichtest so schnell wie möglich ,das geleihene Geld zurück zu zahlen.So hatte ich es mal gemacht.Du fühlst Dich besser & Deine Eltern sehen ,wie ernst es Dir ist und das Du zuveräassig bist,denn es kann auch mal Streit geben & dann sind Beide auf sicherem Posten & es bleibt immer sachlich.Lg von Muckelchen

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Meine Mutter WILL keinen Unterhalt zahlen

Hey Leute.Ich habe da folgendes Problem. Ich wohne jetzt seit Oktober 2010 bei meinem Vater. Gestern habe ich erfahren, dass mir Unterhalt zusteht, und somit habe ich meiner Mutter eine nette aber auch sehr direkte Email geschrieben. Hier einmal die Email:"ich habe bis jetzt nie etwas gesagt wegen unterhalt und so. Aber ich wäre dir sehr dankbar wenn du mir ab dem jetztigen Monat (Juni) Unterhalt überweisen würdest. Im grunde steht mir ja auch der unterhalt zu und eigentlich bist du mir verpflichtet das zu zahlen. ich will dir garnicht auf die § art kommen, sondern dich einfach erstmalig über diese Email darüber informieren, dass ich jetzt meinen rechtmäßigen anspruch auf den unterhalt nehme. Du musst das positiv sehen, denn wenn ich mit anwalt und allem drum und dran jetzt gekommen wäre, müsstest du mir ab oktober zahlen, ganz zuschweigen von den von dir zu leistenden unterhaltszahlungen während des aufenthaltens bei papa in der zeit von 2006 bis 2008. Dies bleibt dir nun erspart. ich hoffe du gehst darauf ein, und überweist mir diesen monat die erste Zahlung in Höhe von 304€ laut düsseldorfer tabelle. Ich bitte dich diesem nachzukommen."

Jetzt hat mich eben meine Mutter angerufen und gefragt, ob ich noch alle tassen im schrank hätte. Wie käme ich denn auf die Idee das meiner eigenen mutter anzutun. Hierzu muss ich sagen dass der Kontakt seit ich bei meinem Vater wohnhaft bin, abrupt abgebrochen ist. Und wie käme ich auf die Idee dass sie das müsste.

Jetzt frage ich euch, was kann ich tun? ich brauche das Geld wirklich dringend und im grunde steht es mir doch auch zu oder etwa nicht?

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Hey na so wie Felixie1 schreibt ,kann ich nur zum Teil Recht geben,Klar steht Dir Unterhalt zu ,aber auf diese Art wie Du es angehst,finde ich sehr schlecht.Du schreibst nicht wie alt Du bist ,aber forderst.Erstmal hättest Du das Gespräch mit Deiner Mutter führen müssen und nicht per Mail und dann noch so paar kleine Drohungen.Finde ich so FEIGE!!!!Bis Dato warst Du so klar gekommen und da finde ich eine Nachforderung frech.Meine Tochter hat mich auch um Hilfe gebeten finanziell,aber Sie weiß das es so nach Tabelle nicht geht,aber ich sogut wie möglich Sie unterstütze.Sie hätte mich NIEMALS so über den Tisch gezogen,denn Sie weiß wer Sie dahin gebracht hat & Sie hat Ihre Mama lieb. Außerdm jobbt Sie neben der Uni und lässt sich nicht nur aushalten.Du solltest auch jobben gehen und wenn Dir Deine Mum etwas wert ist einigt Euch vernünftig und OHNE Anwalt,denn sowas wir echt teuer.

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Nein natürlich nicht ,wie tickt denn dein Ex.Bis zum 25 Lebensjahr ,die 1.Ausbildung bzw das 1.Studium muß er zahlen !!!!Weiß ich 100%ig ,denn mein Ex war auch so,als unsere Tochter bei Ihm war ,fragte er was ich will Sie ist doch in den Sommerferien bei mir.Er mußte Unterhalt zahlen!!Deine Tochter kann auch zum Anwalt gehen ,Sie geht mit der Schulbescheinigung zum Amtsgericht ,bekommt dort einen Beratungsschein .der Anwalt kostet 10Euro (Beratung),fragen wegen Prozesskostenhilfe und Unterhalt einfordern ,Sie ist VOLLJÄHRIG!!!KLage es ein!!!

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hey damit Du nicht länger ausgenutzt wirst,mußt Du schnellstens zum Fachanwalt für Familienrecht.Je länger Du verheiratet bist ,um so mehr Rentenpunkte mußt Du an Sie abgeben,Bringe Zeugen und den Nachweis,das Sie aus der gemeinsamenWohnung raus ist,dann kannst Du den Beginn des Trennungsjahres nachweisen!!!wegen der wohnung,bin ich mir nicht sicher,dad ihr noch verheiratet seid.Mache dir wichtige Stichpunkte,was Du Fragen willst und ab zum Anwalt.Nehme die letzte Lohnbescheinigung ,geh zum amtsgericht,dort bekommst du einen beratungsschein und ab zum fachanwalt!!toi toi toi.lg Manu

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hey ich habe nur bis zur Mitte gelesen und das reicht .Folgendes um Dir richtig zu helfen:Gehe mit der Bescheinigung das du studierst zum Amtsgericht in der Nähe da bekommst Du für 10 Euro einen Beratungsschein u.ab zum Anwalt u.schnellstens!!!!!Deine Mutter muß Dich unterstützen solang Du kein eignes Einkommen hast wenn .es dein 1:Studium ist .Es gibt betreutes Wohnen ,eine kleine Wohnung ,Studentenwohnheim oder WG.Hole Dir Dein Recht ;DU BIST NICHT DAS EIGENTUM DEINER MUTTER!!sonst schaffst Du nicht das Studium!!!

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Die einzige Antwort dazu,gehe zum Amtsgericht mit deiner letzten Lohnbescheinigung.Dort bekommst Du einen Beratungsschein ,damit gehst Du zu einem Anwalt für Familienrecht und dort wird man Dir sagen ob es geht das Dein Cousin adoptiert werden kann oder nicht.

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Ich habe sowas schon durch,mein Rat ist:gehe bitte schnell zu einem Anwalt für Familenrecht,beantrage alleiniges Sorgerecht u.Umgang mit dem Vater nur unter Aufsicht des Jugenamtes,ohne Beisein der Freundin.Wenn Du zulange wartestund die Kleine kommt in die Pubertät ,dann hast Du wenig Chance und Dein Kind entgleitet Dir .Was die Freundin angeht:stellt Du doch bis dahin die Regel,wenn der vater das Kind sehen will ,dann kann Er dei Kleine bei Dir besuchen und sag ihm nix von Anwalt und so,sonst ist Er vorgewarnt.Denk an die Keine ,wenn Du Sie nicht verlieren willst Lg Manuela

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