Hallo. Folgende Situation: Zwei Leute erben eine Immobilie. Einer der beiden Erben lebt vom Staat. Der andere trägt zunächst alle Kosten die mit der Immobilie zusammenhängend sind. Das sind laufende Kosten wie Grundsteuer, Hausgeld, Strom und einmalige Kosten wie Sanierung, Anwalts- und Notarkosten wegen Aufgebotsverfahren und Honorar für die Verkaufsvermittlung. Der Erbe, der vom Staat lebt hat das Erbe pflichtgemäß angegeben und das Sozialamt gibt ihm, solange die Immobilie nicht verkauft ist, Geld zum Leben per Darlehen, was er nach Verkauf zurückzahlen muss. Jetzt ist der andere Erbe ja in Vorleistung gegangen was die Kosten betrifft. Sind die Kosten der arbeitenden Erben dann aufzuteilen, wenn es zum Verkauf kommt, also so dass die Hälfte der Kosten dann von dem theoretischen Anteil des leistungsempfangenden Erben, abzuziehen sind, damit der arbeitende Erbe nicht auf den Kosten sitzen bleibt? Zur Verständlichkeit mit theoretischen Zahlen aufgezeigt: Verkaufspreis: 100000 €; Ausgaben des arbeitenden Erben: 60000 €; bekäme dann der leistungsampfangenden Erbe 20000 €, was sich aus seinem eigentlichen Anteil von 50000 € minus der hälfte der Ausgaben von 60000 € , namlich 30000 € ergeben würde? Oder bleibe der arbeitende Erbe auf seine kosten sitzen?
Verkaufskosten nach Erbe gegenüber Sozialamt teilbar?
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