So wie sich deine Schilderung anhört waren die 40 EUR noch Teil der Erstprämie. Wenn die nicht (vollständig) bezahlt ist, heißt das Leistungsfreiheit im Schadenfall, da der Vertrag erst mit Zahlung wirksam wird. Die Versicherung hat den Schaden erst bezahlt, weil es sich um einen Haftpflichtschaden und eine Pflichtversicherung handelt, fordert den Betrag jetzt bei dir aber wieder ein. Ein Rechtsanwalt aufzusuchen würde ich dir bei dem Betrag auch raten. Wenn der Versicherer in der Rechnung oder mahnung nicht deutlich darauf hingewiesen hat, was passieren kann wenn du nicht zahlst, muss er trotzdem zahlen.

§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie.(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.

Allzu große Hoffnung würde ich mir aber nicht machen. Die wissen i.d.R. schon wie sie ihre Rechnungen zu schreiebn haben, bzw. würden dir bei einer Klage bestimmt mehrere Instanzen bevorstehen.

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Bei Zahn- und Hausarzt muss man getrennt bezahlen. Also ja du musst doppelt zahlen. Der Zahnarzt kann dich aber auch krankschreiben.

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Ich würde es schon dazu schreiben, damit der neue AG weiß, dass er nicht 3 Monate warten muss. Allerdings ist dann ggf. auch ne Begründung fällig, warum du kurzfristig aussteigen kannst...

Wenn die Stelle mit einer bestimmten Anfangszeit bspw. zum 01.05 ausgeschrieben ist, dann würde ich mich konkret auf dieses Datum bewerben.

VG

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Bist du denn mehr wert als 1.600 EUR brutto? Ich glaube du wirst die Frage schnell mit ja beantworten. Überlege dir einfach welchen Mehrwert du deinem Unternehmen und insbesondere deiner Chefin bringst. Und wenn Sie das auch so sieht, dann fordere das was du für angemessen empfindest. Und scheue dich nicht davor so viel zu fordern wie du haben möchtest. Wenn du 20% forderst und am Ende 10% kriegst hast du dein Ziel auch erreicht oder?

Auf jeden Fall würde ich eine konkrete Forderung formulieren bspw. 200 EUR mehr brutto.

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Hallo,

eine Ausbildung in der Versicherungsbranche kann ich nur empfehlen (:

Es gibt dort die Möglichkeit eine Ausbildung als Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen. Viele Unternehmen bieten zudem ein duales Studium, meisten BWL oder Versicherungswesen an. Deine Abinote könnte tatsächlich ein Problem werden, aber eher bei größeren Unternehmen. Ich kenne Kollegen die mit 3er Abi auch fürs duale Studium genommen wurden, also ein Versuch insbesondere für die Ausbildung lohnt sich allemal. Die Leistungskurse sind indes m.E. kein Problem. Grundwissen für das Versicherungswesen wird in keinem Schulfach gelehrt. Klar sind mathematische Grundlkenntnisse erforderlich, aber solange du kein Aktuar (Versicherungsmathematiker) werden willst, reicht der Dreisatz. Wichtiger ist, dass wie du schreibst du gerne mit Menschen zu tun hast, ein verbindliches Auftreten besitzt und bereit für Herausforderungen und Neues bist.

Es ist übrigens ein großer Unterschied ob man de Ausbildung direkt bei dem Unternehmen in der Direktion macht oder bei einer Versicherungsagentur. Bei letzterem wirst du vornehmlich für den Außendienst d.h. Verkauf ausgebildet. In den Diektionen ist das meist breiter (dafür oft strenger).

Für die Karriere: Gute Weiterbildungsmöglichkeiten, die i.d.R. gefördert werden. D.h. Ausbildung zum Fach- oder sogar Betriebswirt neben dem Job bei vollem Gehalt (aber auch anstrengend). Ansonsten hängt es davon ab, wie du dich machst. 100% krisensicher ist die Branche nicht, aber gewiss keine so hohe Fluktuation wie bei Banken o.ä.

Du musst die direkt bei den Versicherungsunternehmen bewerben, d.h. informiere dich dort über die Fristen. Das Ausbildungsjahr fängt oft im August an, d.h. du müsstest dich jetzt für nächstes Jahr bewerben

Viele Grüße

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hat dein Kumpel ne Haftpflichtversicherung? oder seine Eltern? Oder hast du in deiner Hausratversicherung Sengschäden mitversichert? Das wären Möglichkeiten fürn neues Hemd...

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Eine Mietkautionsversicherung ist m.E. eine recht teure Angelegenheit. Du zahlst ja eine ordentliche Prämie für ein bißchen mehr Liquidität. Viele Vermieter akzeptieren heute Abtretungen von bspw. Bausparverträgen oder ähnlichem. Welche von den Mietkautionsversicherungen du nehmen sollst kann ich dir nicht sagen, aber ein Tipp fällt mir noch ein: Die Versicherungen werden im Schadenfall immer versuchen sich zu deinen Ungunsten schadlos zu stellen. D.h. es ist nich vergleichbar mit einer Haftpflichtversicherung. Wenn der Vermieter die Kaution bereichtigterweise zieht, dann zahlt die Versicherung an den Vermieter und holt sich das Geld bei dir zurück.

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Aus deiner Frage geht nicht so ganz hervor was für ein Problem du hast. Zumindest für mich nicht. Du hast dich auf ein Praktikum beworben und die haben dir abgesagt, weil das mit der Versicherung zu spät ist? Das kann ich mir schlecht vorstellen, wüsste nicht welche Versicherung Vorlauf für die Meldung eines Praktikanten benötigt. Sofern das ünerhaupt gemeldet werden muss.

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Schau mal in deinen Versicherungsbedingungen nach, was bei Veräußerung der versicherten Sache steht. Wegfall des versicherten Risikos bedeutet i.d.R. auch eine sofortige Kündigungsmöglichkeit.

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Ich erwarte überhaupt keine Smartphone Services von meinem Versicherungsunternehmen. Bei existenziellen produkten wie Versicherungsprodukten oder wichtigen Meldungen wie Schadenmeldung sollte immer das persönliche Gespräch geführt werden. Wenn ich einen Service von meinem Versicherungsutnernehmen als App nutzen würde, dann einen der mir einen versicherungsfremden Mehrwert bietet. (Tankstellenfinder, Restauranttipps etc.) Aber erste Anlaufstelle ist da sicher kein Versicherungsunternehmen^^

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Hallo,

in dem Angebot ist doch auch ein Link zu den Versicherungsbedingungen. Vorsatz ist wie üblich ausgeschlossen. Aber "Aus Versehen Wasser darüber schütten" enthalten.

Der Haken bei der Sache:

  1. Die Prämie ist relativ hoch, wenn man den Wert des Gerätes vergleicht.
  2. Versichert ist der Zeitwert. Geht also dein 1. Jahr altes IPad kaputt, bekommst du kein neues, sondern den Wert oder ein Ersatzgerät.

Es gibt übrigens unzählige Anbieter von Elektronikversicherungen. Vergleichen lohnt sich, nicht nur den Preis sondern insbesondere die Bedingungen.

Viele Grüße

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Hallo diemutz, ich bin folgender Meinung: Der Wechsel des Versicherungsnehmers ist bei der Versicherung zu beantragen. Soll bei der bestehenden Versicherung Ihres Mannes der VN in Ihre Person geändert werden? Dann dürfte das problemlos möglich sein.

Wollen Sie gleichzeitig das Versicherungsunternehmen wechseln? Dann müssen Sie den anderen Vertrag erst kündigen und dann einen neuen abschließen. Die Information darüber wird i.d.R. vom Versicherungsunternehmen per elektronischer Schnittstelle an die Zulassungsstelle übermittelt.

Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass die Versicherung oft teurer ist, wenn Halter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen. Vielleicht hilft Ihnen das bei der Auswahl.

Beste Grüße

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