So wie sich deine Schilderung anhört waren die 40 EUR noch Teil der Erstprämie. Wenn die nicht (vollständig) bezahlt ist, heißt das Leistungsfreiheit im Schadenfall, da der Vertrag erst mit Zahlung wirksam wird. Die Versicherung hat den Schaden erst bezahlt, weil es sich um einen Haftpflichtschaden und eine Pflichtversicherung handelt, fordert den Betrag jetzt bei dir aber wieder ein. Ein Rechtsanwalt aufzusuchen würde ich dir bei dem Betrag auch raten. Wenn der Versicherer in der Rechnung oder mahnung nicht deutlich darauf hingewiesen hat, was passieren kann wenn du nicht zahlst, muss er trotzdem zahlen.
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie.(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
Allzu große Hoffnung würde ich mir aber nicht machen. Die wissen i.d.R. schon wie sie ihre Rechnungen zu schreiebn haben, bzw. würden dir bei einer Klage bestimmt mehrere Instanzen bevorstehen.