In der WP gibt es die Einstellung: Wenn was gemacht wurde, muss der Techniker sein OK geben, damit alles wieder funktioniert.
An den Müll hatte ich wieder nicht gedacht.

Ich hab nur den dreckigen Filter gesehen und mir gedacht, das kann ich auch allein.

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Antwort: Ja die Wochenenden sind mit drin. Also 21 Kalendertage.

Nachzulesen in "Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Hinweise § 7 SGB II Leistungsberechtigte" ab Seite 35, genau Seite 39 Abs. 4

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377919.pdf?\_ba.sid=L6019022DSTBAI377922

Hinweis zur Zurückmeldung: Eine Rückmeldung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ABER eine Regelung kann in deine EGV mit aufgenommen worden sein!

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Da war/ist noch iene Folie drauf gewesen :P ohne Folie geht alles viel besser.

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Wann du eine dynamische LV (warscheinlich mit Kapitalbildung) hast bekommst du jedes Jahr einen Brief in dem steht das laut dynamischen Dings die Summe die du zahlen musst und die Summe die du rausbekommst sich erhöt.

Wenn du den Brief bekommst kanst du der dynamischen erhöhung wiedersprechen, wenn du das 3 Jahre in Folge machst bekommst du keinen Brief mehr und die Versicherung erhöht das nicht mehr automatisch.

Und such dir keine Versicherungs-Vertreter sondern ein Büger/Menschen-Vertreter.

MfG Noris

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Da du so erpicht darauf bist die "Strafe" in empfen zu nehmen werde ich dich nicht darauf hinweisen, dass das OWiG in deinem Fall nicht gilt.

Ist das nach 3 Monaten Verjährt?

Nein, es sind 6 Monate. Früher war es schon nach dem gebliztwerden Verjährt, dann nach 2 Wochen, jetzt 6 Monate.

Bitte berücksichtige den Geltungsbereich des OWiG (§5) :

"Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."

Noch ein Hinweis Solltest du Post bekommen schreib Unbekannt drauf und geb ihm zurück zur Post, aber auf gakeinen Fall auf die internet seite gehen die Im Brief angegeben ist, weil du dich somit mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit der BRD unterwirfst.

MfG Noris

PS.: Wer seine Rechte nicht kennt hat keine!

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Ist es verboten mit offenen Fenstern laut NWA zu hören wenn die Polizei in der Nähe ist???

Antwort: Nein

Wäre das dann Beamtenbeleidigung??

Antwort: Da du offensichtlich BRD-Polizisten meinst wird es schwer das diese keine Beamten sind. Beamte brauen immer noch einen Amtsausweis oder eine Bestallungsurkunde. Ein Dienstausweis ist nur mit Personalausweis gültig.

MfG Noris

Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine!

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Ersteinmal ist das Abmeldeformular der GEZ nur ein Antrag auf Abmeldung. Das heist die GEZ kann ohne Angabe von Gründen den Antrag auf Abmeldung ablehnen.

Da die GEZ eine Firma ist musst du dort ein Schreiben hinschicken, welches klarstellt das du dort den Vertrag dort kündigst und dies keine Antrag auf Kündigung ist. Du kannst Gründe angeben musst aber nicht. Auf dein Schreiben wirst du eine Antwort erhalten in der du zu vielen dingen aufgefordert wirst stellung zunehmen. Daraufhin schreibst du dehnen nochmal wonach du alles gemacht hast und fertig.

Kündigungsfrist zum ände des nächsten Monat und setze denen eine Frist zum antworten(21Tage).

MfG Noris

PS.: Vorschläge wie so ein Schreiben aussehen könnte findest du auf volksbetrug Punkt net

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Antwort: JA.

Ersteinmal musst du prüfen ob du eine "natürliche Person", nach RuStAG 1913 und BGB 1896, ODER eine "juristische Person", siehe >Personal<-Ausweis dein Name Komplett in Großbuchstaben, bist.

Jetzt musst du dich entscheiden ob du der BRD-Firma angehören möchtest oder dem Staat in der sich diese Firma befindet.

Wenn du eine natürliche Person bist und der BRD nicht angehörst, dann musst du dich weder anmelden noch einen Vertrag mit der Firma eingehen. Solltest du dich angemeldet haben so musst du diesen Vertrag erfüllen, kannst aber kündigen.

Wenn du eine juristische Person bist und der BRD-Firma nicht angehörst oder eine natürliche Person und der BRD-Firma angehörst oder eine juristische Person und der BRD-Firma angehörst, dann hast du darüber keine Entscheidungsgewalt und musst dich deinem Besitzer beugen. In diesem Fall verweise ich an den Helfershelfer "gangsterjaeger", welcher zwar keine Ahnung hat das er in einer Firma lebt aber sich in dieser bestens auskennt.

MfG Noris

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Du brauchst die GEZ nicht umgehen da du dich nicht anmelden musst.

Und dieses angebliche neue "Gesetz" ist keine Gesetz, sondern eine weitere Richtlinie der BRD-Hausordnung. Gesetze können nur Staaten machen. Wenn du dich als Personal der BRD Firma empfindest, siehe PERSONAL-Ausweis, dann wünsche ich dir viel Spass im System.

MfG Noris

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Du MUSST NICHT du KANNST. Das Anmelden ist freiwillig, da dich niemand zum abschließen eines Vertrages zwingen kann. Solltest du bei der GEZ angemeldet sein, melde dich ab und bitte keinen Antrag zur Abmeldung schicken (GEZ Formular).

Die GEZ ist eine private Firma (Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216). Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist genau das ein VERTRAG und kein Gesetz.

MfG Noris

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Ich weis immer noch nicht was ihr alle mir der GEZ habt. Solange ihr nicht unterschreibt könne die euch nix.

Die GEZ ist eine private Firma (Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216). Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist genau das ein VERTRAG und kein Gesetz.

MfG Noris

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Ja darf er, wenn er sich vorher als Gerichtsvollzeiher(GV) ausgewiesen hat. Also mit Amtsausweis oder Bestallungsurkunde(BU) in der regen besitzen die GV nur einen Dienstausweis dieser reicht aber nicht aus. Auserdem muss der GV ein Urteil (etc.) haben, welches unterschrieben ist von einem Richter auch das haben sie in der Regel nicht. Allerding können BRD GV sich eine Alliirtenkontrollnummer besorgen und dann dürfen sie auch ohne Amtsausweis / BU ein von einem Richter unterschriebennes Urteil durchsetzen.

MfG Noris

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Keiner ist meine Antwort. Bitte lass dich nicht weiter Impfen dein Körper wird es dir danken. Das Robert-Koch-Institut hat 2010 eine umfangreiche Studie mit Kindern durchgeführt und das Resultat ist eindeutig je weniger man geimpft ist desto gesünder das Kind.

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Man muss sich generell nicht bei der GEZ anmelden, man kann allerdings.

Alternativ kann er sich auch bei mir anmelden und mir Geld überweisen da ich die selben gesetzlichen Vorraussetzungen wie die GEZ für das Eintreiben von Geld erfülle.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist ein Vertrag und KEIN Gesetz. Die GEZ ist eine Firma Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und niemand ist gesetzlich verpflichtet einen Vertrag abzuschließen.

MfG Noris

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Du hast es erfasst, aber ich bin der Meinung das Rister bei allem angerechnet wird.

MfG Noris

ps: Wer seine Rechte nicht kennt hat keine!

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Bitte lese dir das OWiG durch. Sollte dir auffallen, dass du die Ordungswiedrigkeit nicht im Geltungsbereich des OWiG begangen hast, kann ich dir nur gratulieren, andernfalls nicht.

MfG Noris

ps. Wer seine Rechte nicht kennt hat keine!

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Ganz einfach. Wenn ich mir als Verbrecher "Outlaw" sicher sein kann, dass meine Opfer "Inlaw" keine Waffen haben, weil strenge Gesetze tragen von Waffen verbietet, kann ich machen was ich will. Wenn ich mir aber nicht sicher sein kann ob Anwesende dem Opfer mit Waffen zu hilfe kommen könten, überlege ich zwei mal ob ich mache was ich will.

Schau dir den Vortrag an: http://www.youtube.com/watch?v=UGlFJE1aUgg&feature=plcp&context=C30981b4UDOEgsToPDskIrHI1M_P8UKthaCSr709vg

MfG Noris

ps: Wer seine Rechte nicht kennt hat keine!

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