Da du so erpicht darauf bist die "Strafe" in empfen zu nehmen werde ich dich nicht darauf hinweisen, dass das OWiG in deinem Fall nicht gilt.
Ist das nach 3 Monaten Verjährt?
Nein, es sind 6 Monate. Früher war es schon nach dem gebliztwerden Verjährt, dann nach 2 Wochen, jetzt 6 Monate.
Bitte berücksichtige den Geltungsbereich des OWiG (§5) :
"Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."
Noch ein Hinweis Solltest du Post bekommen schreib Unbekannt drauf und geb ihm zurück zur Post, aber auf gakeinen Fall auf die internet seite gehen die Im Brief angegeben ist, weil du dich somit mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit der BRD unterwirfst.
MfG Noris
PS.: Wer seine Rechte nicht kennt hat keine!