Wenn betriebliche Gründe entegenstehen, kann er den Urlaub verweigern und ihn abgelten (siehe Bundesurlaubsgesetz § 7 insbesondere Absatz 4.

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

...zur Antwort
Katy Perry weil ...

sie einfach gut aussieht und eigentlich ganz nett rüberkommt.

...zur Antwort

Hallo, ich würde an Deiner Stelle nochmals den Arzt aufsuchen und ihm den Fall schildern. Wenn er die Arbeitsunfähigkeit aufrecht erhält, würde ich nicht gehen. Wenn Du Dich gut fühlst sage es dem Arzt, dann wird er die Bescheinigung ändern. Es steht ja auch drauf "voraussichtlich arbeitsunfähig bis....."

...zur Antwort

Hmm, ich finde diese Frag gut, denn der § 5 Arbeitszeitgesetzt besagt folgendes:

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Wenn du nun um 21 Uhr Deine tägliche Arbeitszeit beendest bleibt tatsächlich zu klären, ob die 11 Stunden zeingehalten werden müssen. Das ist ja schon fast ne Frage mit der man einen Arbeitsrechtler fragen müsste.

...zur Antwort

Hi,

ich würde da einfach mal hingehen und nach dem Marktleiter fragen. Der wird Dir dann schon sagen, ob überhaupt eine Aushilfe gebraucht wird. Dort erfährst Du dann auch ob Du eine Bewerbung vorlegen musst. Es kommt auf die Firma an, ob die für eine Aushilfe eine Bewerbung wollen. Bei vielen Speditionen z.B. ist es üblich einfach anzurufen oder vorbei zugehen.

Viel Erfolg.

...zur Antwort

Genau so würde ich das machen. Mehr als nein können sie eh nicht sagen, so weißt Du auch gleich woran Du bist. Sagen sie nein gehst du einfach wieder, sagen sie ja, ergibt sich das Gespräch von selber.

Überlege Dir aber auch gleich mal Antworten darauf, warum Du z.B. gerade dort ein Praktikum machen willst. Die Antwort z.B. weil ich nix anderes gefunden habe ist ein absolutes KO-Kriterium.

Viel Erfolg.

...zur Antwort

Hallo bellablanca,

für mich würde es nur einen Weg geben und zwar zum Mieterbund. Aber schau mal, in diesem Link gibt es eine Auflistung wann man was mindern kann.

http://www.immopilot.de/Mieter/Mietminderungsbeispiele/mietminderungsbeispiele.html

Viel Erfolg.

...zur Antwort