Zunächst einmal gilt in Deutschland die Unschultsvermutung. Das heißt du wirst solange als unschuldig behandelt, bis deine Schuld bewiesen ist oder du ein Geständnis ablegst. Da du nichts getan hast, wie du sagtest, wird dir auch nichts passieren. Wenn dein Freund ein wirklicher Freund ist, wird er zugeben dass er es getan hat. Im Falle einer Verurteilung werden dir, da du erst 16 bist und damit unter das Jugendstrafrecht fällst, höchstens ein paar Arbeitstunden aufgedrückt, die du in einer gemeinnützigen Einrichtung absolvieren musst.
Und ein gut gemeinter Rat von mir: Hör auf mit solchem Blödsinn und behandle die Frauen und Mädchen mit Respekt. Soein Verhalten was ihr da an den Tag gelegt habt ist einfach nur abartig..