ich nochmal..... schau mal unter diesem Link nach: Dort steht das was ich meinte- demnach musst du in Steuerklasse 1 wechslen...sorry http://srbg.de/steuerklasse-2-bei-der-lohnsteuer.html

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...ich weiß, dass dir die Steuerklasse II nur zusteht, wenn du alleinerziehend mit Kind bist und keine weitere erwachsene Person mit in deinem Haushalt lebt. Diese Auskunft hat man mir nach meiner Trennung gegeben- mit dem Verweis, falls ich wieder mit jemandem zusammen ziehe, muss die Steuerklasse wieder auf I geändert werden. Nicht sofort, sondern im Folgejahr.

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manchmal klappt das bei mir nur über den Umweg- den Smilie in ein leeres Word Dokument zu kopieren und dann von dort in den Forumsbeitrag...

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