Bei der Steuer werden die Kosten des Arbeitsweges geltend gemacht. Hierzu gehören auch die Kosten eines Unfalles auf dem Arbeitsweg. Das bedeutet in eurem Fall, dass der Sohn die Kosten geltend machen kann. Allerdings könnte es sein, dass das Finanzamt den Nachweis fordert, dass er auch die Kosten getragen hat.

...zur Antwort

wird ein Praktikumsvertrag zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen direkt geschlossen, besteht Versicherungsschutz über das Unternehmen bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft. Bei einem Praktikum ohne Entgelt ist der Versicherungsschutz grundsätzlich beitragsfrei. Allerdings können Kosten auf das Unternehmen zukommen, weil ein zu entschädigender Unfall das Unternehmen im Beitragsausgleichsverfahren belastet (zumindest bei vielen Berufsgenossenschaften). Wird für das Praktikum ein Entgelt (auch: Aufwandsentschädigung, Taschengeld oder Fahrtkostenersatz) gewährt, so ist dies nachweispflichtig und im Lohnnachweis (sowie bei der DEÜV-Meldung) anzugeben. Ein "Austritt" ist nicht möglich. Das der Unternehmer sonst keine Beschäftigten hat, steht dem Versicherungsschutz für den Praktikanten nicht entgegen. Die Auffassung von "emib5" ist jedenfalls falsch!

...zur Antwort

das ist kein Unfall. Bei einer allergischen Reaktion handelt es sich um ein Ereignis aus innerer Ursache, für das die Zuständigkeit der Krankenkasse gegeben ist.

...zur Antwort
Wegeunfall: Als Autofahrer Radfahrer übersehen und nun von dessen Arbeitgeber eine Rechnung über Lohnausfall erhalten - Rechtens?

Hallo,

ich habe auf dem Weg zur Arbeit beim links abbiegen einen Radfahrer (Radweg ging in beide Richtungen) übersehen. Der Radfahrer und ich machten eine Bremsung und beide kamen zum Stehen (ohne Berührung von meinem Auto!), dann verlor der Radfahrer aber das Gleichgewicht und kippte um. Eine Ärztin, die Ihre Praxis nebenan hatte, nahm den Radfahrer mit zur Untersuchung, ich habe danach noch meine Daten bei der Arzthelferin abgegeben.

Jetzt, drei Monate später bekomme ich vom Arbeitgeber des Radfahrers eine Rechnung für Lohnausgleich zugeschickt (der Radfahrer war 10 Werktage krank geschrieben wegen einer Prellung am Bein) und ich solle das Geld überweisen.

a) Gibt es eine Frist bzw. ist es okay erst nach 3 Monaten hier eine Rechnung zu erhalten? b) Muss sich der Arbeitgeber das Geld nicht bei der Berufsgenossenschaft (Wegeunfall) holen? c) Kann ich bei der BG erfragen, ob dieser Wegeunfall überhaupt gemeldet wurde? d) Steht mir da ein Unfallbericht zu? Eine Krankmeldung? Ich habe lediglich die Rechnung erhalten ohne Anlagen oder einen Beweis, dass der Radfahrer wirklich so lange krank geschrieben war. e) Fand ein Unfall überhaupt statt, wenn mein Auto nicht einmal berührt wurde? Ich hatte den Unfall ja eigentlich verhindert und der Radfahrer kippte dann erst um? f) Muss ich meine Kfz-Versicherung über diese Rechnung informieren? g) Was muss ich jetzt überhaupt tun?

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank! Nancy

...zum Beitrag

Sie haften, wenn Sie den Schaden (mit-) verursacht haben. Dazu gehört beim Auto allein schon die Betriebsgefahr. Ein persönliches verschulden muss gar nicht vorliegen. Also ein Fall für Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese wird sich des Falles annehmen und prüfen, ob sie die Forderung ganz oder nur teilweise begleicht. Die prüft dann auch, ob und welcher Schaden genau auf das Ereignis zurückzuführen ist. Generell aber haben Sie einen Anspruch darauf, dass derjenige, der von Ihnen etwas fordert, diese Forderung auch belegt. Es ist vollkommen o.k., dass der Arbeitgeber erst jetzt die Forderung geltend macht. Sie ist jedenfalls nicht verjährt.

...zur Antwort

Informationen und Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung findest du unter www.dguv.de sowie bei wikipedia unterhttps://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland

...zur Antwort

Hallo Nicole,

neben dem Übergangsgeld, das nur zur Unterhaltssicherung bestimmt ist, übernimmt die BG alle Ausbildungskosten. Dazu gehören alle Lehrmaterialien (ggf. auch der Laptop, wenn bestimmte Voraussetzungen benötigt werden) sowie die Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie die Fahrtkosten. Sprich deinen Reha-Betreuer bei der BG an, er wird dir alles erläutern...

...zur Antwort

Neben einer Verletztenrente darf man voll dazu verdienen. Es gibt keinerlei Beschränkung. Zu unterscheiden ist die Erwerbsminderungsrente aus der Rentenversicherung. Hier gibt es massive Einschränkungen.

...zur Antwort

Alle Reha-Leistungen wirst du von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Fleischerei erhalten. Sollte nach Abschluss der Reha eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % verbleiben, wird dir auch - ggf. vorübergehend - eine Rente gezahlt. Eine solche rente ersetzt das Schmerzensgeld; sie wird verschuldensunabhängig gezahlt.

...zur Antwort

Es handelt sich ganz eindeutig um einen Arbeitsunfall. Deshalb wird für den Fall, daqss du dich mit irgendetweas angesteckt haben solltest, die BG dich entschädigen. Gerade aus diesem Grund sind die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger aber eingeschränkt, weil sie auf die BG übergegangen sind.

...zur Antwort
Schulwegeunfall vor 10 jahren mit unerkannten Verletzungsfolgen

Mein Sohn hatte vor 10 Jahren, also 2002 einen sehr schweren Verkehrsunfall mit dem Roller. Er war auf dem Weg zur Schule. Damals wurde er von einem Praktischen Arzt, der die Unfallaufnahme machte, behandelt. Weiterbehandlung, Hausarzt. Nun nach 10 Jahren, hat er sich das Schienbein gebrochen...und bei der OP wurde festgestellt, daß die Sehne, die den Fuß stabil hält gerissen ist. Der Versuch sie wieder zusammen zu nähen (dreistündige OP) ist fehlgeschlagen. Die Ärzte gingen sicher davon aus, daß die Sehne schon lange gerissen ist. Nun hatte mein Sohn, seit dem Unfall 2002 immer Schmerzen an diesem Fuß, genau dort wo damals ein riesiges Hämathom war, und wo die Sehne nicht mehr zusammen ist. 2003 wurde ein Kernspinn gemacht, aber der Arzt konnte am Knochen nichts erkennen. NAch der Sehne wurde damals nicht geschaut. Mein Sohn ist Landschaftsgärtner und hatte imme wieder schmerzen nach der Arbeit. Nun ist das Problem, daß seit der letzten 'OP, Mtte März13 wo man versuchte das Band zusammen zu nähen, mein S. immer noch nicht arbeiten kann. Das sind nun 6 Monate. Er ist krankgeschrieben. Nun wird versucht mit Schuheinlagen, damit ist es etwas besser. Und jetzt kommt ein Spezialschuh zum Arbeiten. Ich kann mir aber nicht vorstellen wie das gehen soll? Die BG ist bemüht alle Fakten zusammenzutragen und es soll nun entschieden werden, ob die Möglichkeit besteht, daß das Band 2002 gerissen ist. Ich meine wo sonst, es gabe ja zwischenzeitlich keinen Unfall o.Ä. Der Arzt in der BG Klinik meinte, er könne anhand der MRT schon sagen, daß das Band nicht bei diesem Unfall 2013 gerissen ist, aber ob es 2002 gerissen ist kann er auch nicht sagen. Kann ja auch 2004 oder 2006 gewesen sein. Das klingt für mich nicht ok. Irgend eine Einschätzung muß es doch geben können, oder, Mein Eindruck ist allerdings, daß sich die beteiligten Ärzte und die behandelten Ärzte sehr vorsichtig Bewegen. Keiner will so richtig Aussage machen. Wenn ich das richtig sehe, könnte ja der damalige praktische Arzt, die tatsächliche Unfallverletzung falsch eingeschätzt haben und damit ist ein Fehler unterlaufen, oder. Ich frage mich auf welchem Grund bewege ich mich? Hat mein Sohn bei Feststellung der Unfallursache in 2002 bestimmte Ansprüche? Hat der Arzt von damals, einschließliche der behandelnde Hausarzt mit Folgen zu rechnen? Macht es Sinn, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.? Danke für Anworten~

...zum Beitrag

Hallo Eiskristall,

der Unfall ist damals sicher dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet worden. Das ist vermutlich die Unfallkasse des Bundeslandes in dem du damals wohntest. Ich würde mich auf alle Fälle an die Unfallkasse melden und hier einen Antrag stellen. Die sind für alle Folgen des damaligen Schulunfalles zuständig. Wenn der Unfall gemeldet wurde - wovon ich ausgehe - tritt die Unfallkasse auch für alle Spätfolgen ein. Es gibt hie ralso keine Verjährung. Auch die Folgen eines eventuellen Behandlungsfehlers werden dann von der Unfallkasse entschädigt. Ich rate dringend zu einem Gespräch mit der Unfallkasse.

...zur Antwort

wie schon gesagt, kannst du dich auf Antrag befeien lassen. dann bist du aber nicht mehr versichert. Bei dem geringen Beitrag von rund 10 Euro pro Monat würde ich mir das gut überlegen, denn das leistungspaket der BG ist sehr umfangreich, besonders wenn etwas schwerwiegenderes passiert.....

...zur Antwort

die Lösung ist ganz einfach: 1. es kommt NICHT darauf an, ob der Arbeitgeber das erlaubt oder nicht. das spielt für den Versicherungsschutz generell keine Rolle. 2. der erste Weg zum Unternehmen hin ist versichert (auch mit Hunden!). 3. der Weg vom betriebe mit dem Auto, um die Hunde nach Hause zu bringen ist ebenso unversichert wie der anschließende - erneute - Weg in die Firma. 4. Abends gilt genau das gleiche umgekehrt....

...zur Antwort

Da du die Arbeiot ja aufgenommen hattest, entsthet ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Du bekommst also wieder sechs Wochen Geld vom Arbeitgeber, es sei denn, die Kündigungsfrist läuft vorher aus. Dann bekommst du Geld bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach springt dann die Berufsgenossenschaft (es war ja ein Arbeitsunfall) ein. Die Krnakenkasse zahlt dir dann das Krankengeld im Auftrag der BG aus.

...zur Antwort

In welchem Land hat sich das eigentlich zugetragen? Du schreibst nur: im Heimatland. Da kann ich die Antwort des ADAC schon nachvollziehen. Mit so windigen ausländischen Dingen wollte ich mich auch nicht abgeben.

Außerdem: Ruhe bewahren! Sie haben ja nur mit einer Anzeige gedroht. Erst wenn eine Anzeige da ist, würde ich mir Gedanken machen, was zu tun ist.

...zur Antwort

Das Schreiben, das du zitierst, scheint mir lediglich eine Kontoabfrage zu sein. Hast du neben der Überweisung kein weiteres Schreiben erhalten, das über die Zusammensetzung der Überweisung aufklärt? Oder erfolgte bei der Überweisung der Zusatz "unter Vorbehalt"? Was stand denn auf dem Kontoauszug? Alle diese Fragen sind wichtig, um beurteilen zu können, ob du zur Rückzahlung verpflichtet bist. In jeden Falle kannst du, wenn du den Betrag nicht in einer Summe zurückzahlen kannst, eine Ratenzahlung vereinbaren.

...zur Antwort

Die ANrechnung geschieht wie folgt: Es gibt einen Freibetrag, der derzeit bei 478,72 € im Monat liegt. Verdienst du mehr (also hier 518€ minus 478,72€ = 39,28 €), werden von dem übersteigenden Betrag (also 39,28) 40% (= 15,71 €) auf die Rente angerechnet. Du siehst, die Renteneinbuße ist also gering. Allerdings gilt diese Rechnung nur, wenn nicht noch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dazu kommen. Die werden dann nämlich ebenfalls nach diesem Verfahren (gezwölftelt auf den Monat umgelegt) angerechnet.

...zur Antwort

Informiere umgehend den MAßnahmeträger über den Unfall. Dessen BG ist für dich zuständig. Der Maßnahmeträger muss den Unfall da melden. Auch der Arzt wird einen bericht an die BG schicken. Damit kommt dann das verfahren in Gang.

...zur Antwort

Wenn die Kosten der Reparatur höher sind als der Zeitwert des AFhrzeuges spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann bekommst du nur den zeitwert des Autos ersetzt. Deine anderweitigen Kosten wie Abmeldung, Zeit bis zur WIederbeschaffung eines anderen Fahrzeuges bekommst du zusätzlich. Allerdings kannst du den Wagen nicht mehr ausschlachten, denn mit der Zahlung des Zeitwert wird die Versicherung EIgentümer des Unfallwagens. EIn neues Gutachten ist sicher möglich. Ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen.

...zur Antwort

Die Rente aus der rentenversicherung erhält er unter den gleichen Voraussetzungen wie sonst auch. Da gibt es keien Unterschiede. Allerdings bekommt er die Rente von der BG zusätzlich. Ab einer gewissen Höhe, die individuell ist, wird die BG-Rente aber auf die Rente von der Rentenversicherung angerechnet.

...zur Antwort