Bei der Steuer werden die Kosten des Arbeitsweges geltend gemacht. Hierzu gehören auch die Kosten eines Unfalles auf dem Arbeitsweg. Das bedeutet in eurem Fall, dass der Sohn die Kosten geltend machen kann. Allerdings könnte es sein, dass das Finanzamt den Nachweis fordert, dass er auch die Kosten getragen hat.
wird ein Praktikumsvertrag zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen direkt geschlossen, besteht Versicherungsschutz über das Unternehmen bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft. Bei einem Praktikum ohne Entgelt ist der Versicherungsschutz grundsätzlich beitragsfrei. Allerdings können Kosten auf das Unternehmen zukommen, weil ein zu entschädigender Unfall das Unternehmen im Beitragsausgleichsverfahren belastet (zumindest bei vielen Berufsgenossenschaften). Wird für das Praktikum ein Entgelt (auch: Aufwandsentschädigung, Taschengeld oder Fahrtkostenersatz) gewährt, so ist dies nachweispflichtig und im Lohnnachweis (sowie bei der DEÜV-Meldung) anzugeben. Ein "Austritt" ist nicht möglich. Das der Unternehmer sonst keine Beschäftigten hat, steht dem Versicherungsschutz für den Praktikanten nicht entgegen. Die Auffassung von "emib5" ist jedenfalls falsch!
das ist kein Unfall. Bei einer allergischen Reaktion handelt es sich um ein Ereignis aus innerer Ursache, für das die Zuständigkeit der Krankenkasse gegeben ist.
Sie haften, wenn Sie den Schaden (mit-) verursacht haben. Dazu gehört beim Auto allein schon die Betriebsgefahr. Ein persönliches verschulden muss gar nicht vorliegen. Also ein Fall für Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese wird sich des Falles annehmen und prüfen, ob sie die Forderung ganz oder nur teilweise begleicht. Die prüft dann auch, ob und welcher Schaden genau auf das Ereignis zurückzuführen ist. Generell aber haben Sie einen Anspruch darauf, dass derjenige, der von Ihnen etwas fordert, diese Forderung auch belegt. Es ist vollkommen o.k., dass der Arbeitgeber erst jetzt die Forderung geltend macht. Sie ist jedenfalls nicht verjährt.
Informationen und Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung findest du unter www.dguv.de sowie bei wikipedia unterhttps://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland
Hallo Nicole,
neben dem Übergangsgeld, das nur zur Unterhaltssicherung bestimmt ist, übernimmt die BG alle Ausbildungskosten. Dazu gehören alle Lehrmaterialien (ggf. auch der Laptop, wenn bestimmte Voraussetzungen benötigt werden) sowie die Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie die Fahrtkosten. Sprich deinen Reha-Betreuer bei der BG an, er wird dir alles erläutern...
der Test muss auf dem Rücken gemacht werden, weil das das medizinische Standartverfahren ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Epikutantest Dem Hautarzt zu unterstellen, er würde falsch testen ist eine Frechheit!
Neben einer Verletztenrente darf man voll dazu verdienen. Es gibt keinerlei Beschränkung. Zu unterscheiden ist die Erwerbsminderungsrente aus der Rentenversicherung. Hier gibt es massive Einschränkungen.
Alle Reha-Leistungen wirst du von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Fleischerei erhalten. Sollte nach Abschluss der Reha eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % verbleiben, wird dir auch - ggf. vorübergehend - eine Rente gezahlt. Eine solche rente ersetzt das Schmerzensgeld; sie wird verschuldensunabhängig gezahlt.
Es handelt sich ganz eindeutig um einen Arbeitsunfall. Deshalb wird für den Fall, daqss du dich mit irgendetweas angesteckt haben solltest, die BG dich entschädigen. Gerade aus diesem Grund sind die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger aber eingeschränkt, weil sie auf die BG übergegangen sind.
Hallo Eiskristall,
der Unfall ist damals sicher dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet worden. Das ist vermutlich die Unfallkasse des Bundeslandes in dem du damals wohntest. Ich würde mich auf alle Fälle an die Unfallkasse melden und hier einen Antrag stellen. Die sind für alle Folgen des damaligen Schulunfalles zuständig. Wenn der Unfall gemeldet wurde - wovon ich ausgehe - tritt die Unfallkasse auch für alle Spätfolgen ein. Es gibt hie ralso keine Verjährung. Auch die Folgen eines eventuellen Behandlungsfehlers werden dann von der Unfallkasse entschädigt. Ich rate dringend zu einem Gespräch mit der Unfallkasse.
wie schon gesagt, kannst du dich auf Antrag befeien lassen. dann bist du aber nicht mehr versichert. Bei dem geringen Beitrag von rund 10 Euro pro Monat würde ich mir das gut überlegen, denn das leistungspaket der BG ist sehr umfangreich, besonders wenn etwas schwerwiegenderes passiert.....
die Lösung ist ganz einfach: 1. es kommt NICHT darauf an, ob der Arbeitgeber das erlaubt oder nicht. das spielt für den Versicherungsschutz generell keine Rolle. 2. der erste Weg zum Unternehmen hin ist versichert (auch mit Hunden!). 3. der Weg vom betriebe mit dem Auto, um die Hunde nach Hause zu bringen ist ebenso unversichert wie der anschließende - erneute - Weg in die Firma. 4. Abends gilt genau das gleiche umgekehrt....
Da du die Arbeiot ja aufgenommen hattest, entsthet ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Du bekommst also wieder sechs Wochen Geld vom Arbeitgeber, es sei denn, die Kündigungsfrist läuft vorher aus. Dann bekommst du Geld bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach springt dann die Berufsgenossenschaft (es war ja ein Arbeitsunfall) ein. Die Krnakenkasse zahlt dir dann das Krankengeld im Auftrag der BG aus.
In welchem Land hat sich das eigentlich zugetragen? Du schreibst nur: im Heimatland. Da kann ich die Antwort des ADAC schon nachvollziehen. Mit so windigen ausländischen Dingen wollte ich mich auch nicht abgeben.
Außerdem: Ruhe bewahren! Sie haben ja nur mit einer Anzeige gedroht. Erst wenn eine Anzeige da ist, würde ich mir Gedanken machen, was zu tun ist.
Das Schreiben, das du zitierst, scheint mir lediglich eine Kontoabfrage zu sein. Hast du neben der Überweisung kein weiteres Schreiben erhalten, das über die Zusammensetzung der Überweisung aufklärt? Oder erfolgte bei der Überweisung der Zusatz "unter Vorbehalt"? Was stand denn auf dem Kontoauszug? Alle diese Fragen sind wichtig, um beurteilen zu können, ob du zur Rückzahlung verpflichtet bist. In jeden Falle kannst du, wenn du den Betrag nicht in einer Summe zurückzahlen kannst, eine Ratenzahlung vereinbaren.
Die ANrechnung geschieht wie folgt: Es gibt einen Freibetrag, der derzeit bei 478,72 € im Monat liegt. Verdienst du mehr (also hier 518€ minus 478,72€ = 39,28 €), werden von dem übersteigenden Betrag (also 39,28) 40% (= 15,71 €) auf die Rente angerechnet. Du siehst, die Renteneinbuße ist also gering. Allerdings gilt diese Rechnung nur, wenn nicht noch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dazu kommen. Die werden dann nämlich ebenfalls nach diesem Verfahren (gezwölftelt auf den Monat umgelegt) angerechnet.
Informiere umgehend den MAßnahmeträger über den Unfall. Dessen BG ist für dich zuständig. Der Maßnahmeträger muss den Unfall da melden. Auch der Arzt wird einen bericht an die BG schicken. Damit kommt dann das verfahren in Gang.
Wenn die Kosten der Reparatur höher sind als der Zeitwert des AFhrzeuges spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann bekommst du nur den zeitwert des Autos ersetzt. Deine anderweitigen Kosten wie Abmeldung, Zeit bis zur WIederbeschaffung eines anderen Fahrzeuges bekommst du zusätzlich. Allerdings kannst du den Wagen nicht mehr ausschlachten, denn mit der Zahlung des Zeitwert wird die Versicherung EIgentümer des Unfallwagens. EIn neues Gutachten ist sicher möglich. Ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen.
Die Rente aus der rentenversicherung erhält er unter den gleichen Voraussetzungen wie sonst auch. Da gibt es keien Unterschiede. Allerdings bekommt er die Rente von der BG zusätzlich. Ab einer gewissen Höhe, die individuell ist, wird die BG-Rente aber auf die Rente von der Rentenversicherung angerechnet.