Alle Reha-Leistungen wirst du von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Fleischerei erhalten. Sollte nach Abschluss der Reha eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % verbleiben, wird dir auch - ggf. vorübergehend - eine Rente gezahlt. Eine solche rente ersetzt das Schmerzensgeld; sie wird verschuldensunabhängig gezahlt.

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Informiere umgehend den MAßnahmeträger über den Unfall. Dessen BG ist für dich zuständig. Der Maßnahmeträger muss den Unfall da melden. Auch der Arzt wird einen bericht an die BG schicken. Damit kommt dann das verfahren in Gang.

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Ein bisschen Petting vor der Hochzeit schadet dir ebenso wenig wie Selbstbefriedigung. Wenn du das eh schon gemacht hast, weißt du das doch! oder hat es dir geschadet? Wurdest du krank oder so??

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