In der Regel kann der Vermieter nur einen Anspruch dir gegenüber haben, wenn du den Boden mit Absicht kaputt gemacht hast. Hat sich der Boden aus Eigenregie gelöst und du hast ihn vorher nicht irgendwie durch etwaige Aktionen beansprucht, muss der Vermieter zahlen.

(Ich bin natürlich kein Rechtsexperte und meine Antwort ist ohne Gewähr)

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