Am Besten hilft es, wenn du die Haare maximal 2x in der Woche wäschst! Die ersten ca. 4 Wochen wirst du leiden, aber dann hat sich der Fetthaushalt der Kopfhaut eingepegelt, und du solltest keine Probleme mehr haben. Ändert sich jedoch nichts, dann kann wohl nur der Hautarzt helfen...
Ich habe mich jahrelang an die Regel gehalten, dass die Orchidee alles, in dem noch halbwegs Leben steckt, noch braucht. Und immer wieder kamen die schönsten Blüten aus den alten Stängeln. Im letzten Jahr probierte ich eine andere Theorie aus, und schnitt die Stängel nach der Blüte auf zwei Augen zurück. Es hat 12 Monate gadauert, bis nunn endlich zaghaft recht kurze neue Stiele ihre Knospen entwickeln... :-( Für mich ist klar, was ich künftig tue...
Es wird immer verrückter!!! Soeben Telefonat mit meinem Anwalt. Dieser hat mich nun darüber aufgeklärt, dass das JA insofern Recht hat, als dass an Großeltern kein UVG gezahlt wird. Ich bin aber hier nur "nebenbei" die Großmutter, sondern habe in meiner Eigenschaft als Sorgeberechtigter alle Rechte, die einer Mutter zustehen! Mein Vorschlag: kontaktiere mich doch ruhig direkt unter annett.kunze(a)hoellger.de. Langsam wird der Fall vielleicht für's Forum zu detailliert, und andererseits kannst du dann vielleicht bissel von meinen Erfahrungen profitieren, wenn es bei euch so weit ist. LG
Ich schon wieder. Es ist nun wieder gänzlich anders als noch am Morgen. Unterhaltsvorschuss nach UVG gibt es NICHT, wenn das Kind bei den Großeltern untergebracht ist!!! Wieso das die örtliche Zweigstelle des Jugendamtes nicht wusste, ist mir ein Rätsel. Es gibt lediglich die Möglichkeit, beim Sozialamt den doppelten Regelsatz für den Enkel zu beantragen - wie hoch der nun ist, werde ich hoffentlich bald wissen. Langsam steh ich kurz vorm Nervenzusammenbruch...
Guten Morgen, katzenfussel, Danke für das Kompliment! Nun wie versprochen ein Update. Es ist wohl so, dass allein die Sorgerechtsübertragung nicht ausreicht, um auch Pflegegeld zu beziehen. Zwar gibt es den Begriff der "Verwandtenpflege" neuerdings nicht mehr, sondern alles fällt unter den Begriff "Vollzeitpflege", aber die Leistung der Großeltern wird erst einmal als private, innerfamiliäre Hilfe angesehen. Es wäre jetzt notwendig, dass wir als Sorgeberechtigte des kleinen Franz Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII in unserem Haushaltstellen. Das würde dann ein Prüfverfahren nach sich ziehen, wie es auch fremde Personen, die sich als Pflegeeltern bewerben, durchlaufen müssen (mit poliz. Führungszeugnis und allem). Die genaue Prozedur kannst du im Pflegeelternnetz nachlesen. Danach hätten wir eine reale Chance, auch finanzielle Unterstützung zu erhalten (ca. 600,00 € monatlich + KG + UVG). Nun haben wir aber mal durchgerechnet. Ohne Hilfe zur Erziehung erhalten wir tatsächlich 200,00 € vom Sozialamt, dazu Kindergeld (164,00 €), Unterhaltsvorschuss (108,00 €) und die Kostenübernahme für die KiTa (130,00 €). Das sind zwar unterm Strich ca. 270,00 € weniger, aber es reicht aus, um den Kleinen zu versorgen. Da wir unterdessen so erschöpft sind vom Kampf gegen die Behörden, werden wir es wohl dabei belassen... Liebe Grüße Annett
Hallo, Katzenfussel, inzwischen haben wir die Familienpflegschaft durch, und vom Jugendamt definitiv die Auskunft, dass es in diesm Falle KEIN Pflegegeld gibt! Dann hätten wir nämlich beantragen müssen, als Pflegeeltern zu fungieren, was wiederum ein anderer Status ist. Aber es soll die Möglichkeit geben, direkt beim Sozialamt 200,00 € monatlich zu beanatragen. Ich habe diese Woche einen Anwaltstermin und halt dich auf dem Laufenden, was dabei herauskommt. An Zimtstein: Auch die "gute Oma" muss rechtlich abgesichert sein! Vor allem aber geht es darum, das Wohl des Kindes zu gewährleisten, und da ist es manchmal erforderlich, dass z. B. die Großeltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Enkelkind innehaben, entscheiden können, ob die Mandeln herausgenommen werden etc.
Hallo, ja, es ist möglich, als Großeltern die Familienpflegschaft zu beantragen (beim örtlich zuständigen Familiengericht). Ich bin gerade in ähnlicher Situation und der Prozess seit November am Laufen. Die Familienpflegschaft zu bekommen, ist wohl relativ unproblematisch, wenn die Tochter einverstanden ist. Schwierig wird es, wenn es um die finanziellen Regelungen geht, da es beim Jugendamt pausachal heißt, dass Großeltern generell kein Pflegegeld gewährt wird. Soeben habe ich im Internet gestöbert (dabei bin ich auch auf diese Seite hier gestoßen) und habe Folgendes gefunden: http://www.pflegeelternrecht.de/content/pdf/Pflegegeld/02_Pflegegeld_fuer_Grosseltern.pdf Vielleicht hilft es dir ja? Auf jeden Fall könnt ihr euch auf einige bürokratische Hürden gefasst machen, und mit Unterstützung durch das Jugendamt ist kaum zu rechnen. Alles Gute! Annett