Also mein Sohn ( 3ten Lehrjahr)  als Industriemechaniker verdient momentan ca. 950€ brutto..

Im ersten Jahr waren es ca.690€ . wir leben aber in BaWü-

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Ist die Pille nach dem Erbrechen noch wirksam, soll ich sie nachnehmen oder brauche ich die Pille danach?

Hallo! Ich brauche dringend Rat.. Folgendes Problem: Ich nehme die Yasminelle und befinde mich gerade in der ersten Einnahmewoche. Gestern Abend habe ich ganz normal und pünktlich um 20 Uhr die 6. Tablette aus dem Blister eingenommen. Danach habe ich Alkohol getrunken und musste mich dann gegen 23.30 Uhr übergeben. Das andere Problem ist, dass ich sowohl an dem Tag als auch den Tag zuvor Geschlechtsverkehr hatte. Mein Freund und ich verhüten nur mit der Pille. Da ich zu dem Zeitpunkt schon ununterwegs war, hatte ich die Pille nicht einstecken und konnte sie nicht nachnehmen. Zudem hatte ich sie ja theoretisch schon genommen, deshalb habe ich an dem Abend auch nicht weiter daran gedacht. Mein Fehler ist mir dann heute morgen aufgefallen.Jetzt steht in der Packungsbeilage, dass die Wirkung verloren geht, wenn man sich in den ersten 3 bis 4 Studen übergeben muss. Die Zeitangabe ist aber wiklich sehr wage gehalten. Ich war ja nur eine halbe Stunde von den vollen 4 Stunden entfernt... Könnte man annehmen, dass sie doch noch wirksam gewesen ist?Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Die Pille doch noch nachnehmen und somit 2 an einem Tag einnehmen? Oder sollte ich ganz normal mit der Einnahme weitermachen? Vielleicht die Pille danach holen, um sicher zu gehen, da der Geschlechtsverkehr ca 24 Stunden zurückliegt..Da heute Sonntag ist, kann ich meine Frauenärztin nicht anrufen. Ich muss heute aber definitiv noch etwas machen, um das Risiko nicht noch mehr zu erhöhen..Ich wäre wirklich sehr sehr dankbar für eine Antwort, da ich mir Sorgen mache.

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Na mit solch einer Frage kann man gar nichts anfangen, schildere mal was ist passiert? Bevor du eine schnelle Antwort hier erwartest!!

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An deiner Stelle würde ich nochmals zum Arzt gehen, wenn deine Beschwerden schlimmer werden musst du auch in KH es ist WE.( Notdienst), Geh zum Arzt und sag ihm das es dir noch nicht besser geht..

Gute Besserung!

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Wenn dein Freund dir das Geld auf dein Konto überwiesen hat ist ja da schon ein Beweis da.. ( Kontoauszug) , und da du auch das Geld wieder abheben musstest ist ja auch da der Auszahlungstag da.. das sind doch erstmals Beweise.. Was die Anzeige gegen dich betrifft , was für einen Grund, das schreibst du ja hier nicht , kann man dir deshalb nicht richtig helfen..Unten schreibst du wieder dein Freund hat als Beweis den Kontoauszug?? ich dachte er hat das Geld bar abgeholt? Ich komm da jetzt ein bissle durcheinander... ich würde dir aber gerne helfen!

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Du bleibst natürlich anonym , wenn du den Beamten das sagst.

Was hast du denn direkt gesehen? Sind die Minderjährigen nur ins Lokal gegangen oder haben die mitgeraucht? Das wird dich ein Beamter/in natürlich fragen..

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Es kommt nicht auf das Aussehen an sondern auf deine z.B. sportlichen Leistungen, oder schulischen Leistungen.. Du hast ja nichts ansteckendes..

Ich wünsch Dir viel Glück bei deiner Bewerbung und deiner Jobauswahl..:-)

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na wenn du nur ein Stückchen gegessen hast , und nicht die ganze Wurst  macht das nichts, es kann nur sein das du Bauchschmerzen oder Durchfall bekommst..vergeht aber wieder!

Gute Besserung!

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ich würde ihr erstmals ein Schälchen Wasser hinstellen,vielleicht hat sie Durst ,und dann einen TA aussuchen, die kommen leider soviel ich weiß nicht zu Hausbesuchen, als Handschuhe anziehen Taube vorsichtig in einen Karton setzen und ab zum TA..

Viel Glück...

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Also zur Konditorin genügt dir ein Hauptschulabschluss, da gibt es nichts zu studieren!!

Arzt, Anwalt, Lehrer, das sind Berufe wo du ein Studium brauchst..

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Wer sich in der Probezeit vom Führerschein befindet und mit über 21 km/h geblitzt wurde, darf nicht nur das fällige Bußgeld zahlen, sondern auch noch einen Punkt in Flensburg kassieren. Außerdem muss der Fahranfänger zu einem speziellen Aufbauseminar.

Außerdem wird die Probezeit auf dem Führerschein auf 4 Jahre verlängert.

Das Aufbauseminar kann in einer Fahrschule absolviert werden. Die auszubildenden Fahrlehrer müssen eine besondere Zusatzausbildung besitzen, um diese Seminare leiten zu können. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann Informationen zu den zuständigen Fahrschulen in der Region geben. Die Fahrschule legen die Kosten für den ASF selbst fest. In der Regel liegen diese jedoch bei 250 bis 500 Euro.

Das Seminar wird in Gruppen durchgeführt und dauert etwa 9 Stunden insgesamt. In der Regel besteht das Seminar aus 4 Blöcken à 135 Minuten und einer Fahrprobe, die dem Fahrlehrer die Fahrerfahrung zeigen soll.

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