Bayern wird zerfetzen. Porto ist daheim enorm stark, was auch den Sieg ein bisschen untermauert. Zudem hat Porto im gesamten Spiel nicht eine klare, eigens kreierte Torchance erspielt. Die Tore Portos basieren auf Fehler der Bayern. Bayern wird Zuhause vor heimischer Kulisse mit 4:0, oder ähnlich, gewinnen.

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Den Ausfall, den du sonst immer beigesteuert hast, müssen deine Eltern jetzt erbringen. Ansonsten bleibt tatsächlich nur der Auszug in eine kleinere Wohnung.

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Per Mikrofon den Stoff einsprechen und dann per Handy immer und immer wieder anhören. In kurzer Zeit die Beste Methode. Kleine Zettel ausdrucken und überall im Zimmer verteilen...

Viel Glück

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Meine Freunde nutzen mich aus. Wie soll ich handeln?

Hallo, Ich brauche ein bisschen Hilfe von einer 3. Person, die die Sache Objektiv betrachtet:

Seit meiner Geburt lebe ich in ein Dorf & seit dem 14. Lebensjahr hat sich ein Freundeskreis entwickelt, eine Gruppe von 6- 8 Jungs waren wir. Dann so ab dem 15 Lebensjahr hat es angefangen mit meiner experimentellen Phase. Ich hab mit mein Jungs angefangen zu rauchen,kiffen und ein bisschen speed und andere chemischen substanzen zu nehmen. Mein Realschulabschluss war sau schlecht. Und ich hatte auch kein bock auf eine Ausbildung. Und hab dann mit 'Fach-Abitur' angefangen damit ich 2-Jahre ruhe habe von mein Eltern,Job-center,etc. - ich wollte nur mit meinen Homies chilln und kiffen. Das erste Jahr verlief genauso wie ich es mir vorgestellt hatte, chilln,kiffen,party,..

Nach dem ich in der 12 Klasse war hat sich so einiges verändert. Ich wollte mein Leben verändern. Ein auf den anderen Tag hab ich aufgehört zu Kiffen.Hab angefangen Sport zutreiben & gesund zu ernähren. Habe mich Persönlich weiterentwickelt. Mein Noten haben sich ernorm verbessert. Hatte plötzlich eine Vision und wollte aus mir was machen.

Plötzlich passte es meinen Freunden nicht mehr, riefen mich nur an, wenn ich für sie ein nutzen hatte (z.B Sie rum fahren, oder sonstiges) Sie meinte ich wäre abgehoben, Arrogant, und hätte mich 'verändert'. Aber dennoch pflegte ich denn Kontakt, weil ich sonst keine Leute hatte mit denn ich reden könnte. Ich brauch Sozialen Kontakt sonst werde ich verrückt. Ich weiss dass Sie mich ausnutzen aber ich weiss nicht genau was ich machen soll. Am liebsten würde ich mit den ganzen Leuten den kontakt abbrechen und neue Leute kennenlernen (am besten Weg ziehen - aber leider nicht möglich), ich habs mehrmals versucht aber ich schaffe es iwie nicht.

Ich studiere zurzeit, und will was erreichen. & Meine 'Freunde' sind alles Kiffer ,etc (ich finde kiffen nicht schlimm aber konsumiere es selber nicht) Die meisten meiner Freunde sind 'Arbeitslos',besuche die Berufsschule um ein Jahr zu überbrücken etc. und haben aus sich bis jetzt nichts gemacht, geschweigen denn ein Führerschein absolviert.

Wenn ich ehrlich bin, haben die auch ein sehr schlechten Einfluss auf mich, aber ohne Freunde geht es iwie nicht.

Hat jemand weiter helfen ? Ich weiss nicht was ich tun soll ...

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Lass diese unreifen Menschen links liegen und mach so weiter wie gehabt. Das ist der richtige Weg. Solche Freunde braucht keiner.

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Also nein, kann er nicht. Wenn du privat deine Bilder versendest, ist das deine Sache. Es gibt aber, wie fast überall auf der Welt, Ausnahmen. Wird das ganze zu öffentlich, soll heißen Internet etc, dann darf dein Chef dich durchaus kündigen. Abmahnung vorausgesetzt. Rufschädigung muss vorausgesetzt sein.

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Häää? Nein, natürlich werden Pakete nicht automatisch geöffnet nur weil es sich um Express-Ware handelt. Was hat das mit Zoll zu tun? Hast du im Ausland bestellt? Dann kann es selbstverständlich vorkommen, dass Pakete geöffnet werden, aber das hat nichts mit Express zu tun.

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Was hast du denn falsches gesagt? Empfindet nur er dieses als schei** oder du auch im nachhinein?

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Bootet jetzt nur dein Laptop nicht? Oder bootet PC, wie auch Laptop jedoch nur mit bestimmten CDs?

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Ausschalten. Das ist nicht weiter schlimm erstmal. Ich denke, es ist im Gerät noch etwas nass und deshalb wurde der Factory Mode automatisch "überbrückt". Kannst das Gerät einfach ausschalten indem du das Akku raus nimmst. Was steht denn auf dem Display? Kannst du da nicht mal bei Google ein Bild suchen, was deinem ähnlich sieht?

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Nimm zwei kleine Magnete. Einen klebst dun ins Gerät, den anderen auf die Klappe. Dann nur noch oben einen kleinen Nupsie drauf, wo man dann den Deckel wieder öffnen kann. Einzelstück ;-)

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Wichtig um die Frage zu beantworten wäre mal der Versender, mit dem das Paket versendet wurde. Da unterscheiden sich die Unternehmen schon gewaltig voneinander.

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Verstehe das mit dem Dialog nicht ganz. Erläutere mal genauer bitte. Musik vom Video trennen ist kein Thema soweit. Gibt's Freeware bestimmt etwas im Internet. Aber du hast augenscheinlich etwas anderes vor.

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Unfallverursacher - Personenschaden - Haftpflicht?

Liebe Leute,

heute habe ich mal eine etwas andere Frage für euch.


---> Ausgangssituation:

Ich fahre Abends mit meinem Fahrzeug mit angepasster Geschwindigkeit durch eine schlecht ausgeleuchtete Straße. Plötzlich taucht eine Person (dunkel gekleidet) vor meinem Fahrzeug auf. Ich sehe diese Person nicht rechtzeitig (ebenfalls leicht geblendet durch den Gegenverkehr) und fahre diese, trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung, an. Die Person zieht sich durch den Aufprall einen Schaden zu. Mein Fahrzeug, Haftpflichtversichert, ist durch den Aufprall im Frontbereich stark beschädigt.

---> Situationsende


Fragen:

Wird der Schaden der Person zu 100% von meiner Haftpflichtversicherung übernommen?

Was ist mit dem Schaden an meinem Fahrzeug? Die Person hat durch ihr Verhalten sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

StVo §25 Fußgänger

(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.

Wie geht man bei einer solchen Situation richtig vor?

Wie wird ein solcher Tathergang bewertet?

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So ist zwar schon lange her aber um mal eine Klärung in den Fall zu bringen... der Schaden an dem Fahrzeug wurde komplett von der Gegnerischen Versicherung bezahlt. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt. Für den Schaden der Person ist meine KFZ-Haftpflicht eingetreten. Hochgestuft wurde ich nicht.

Viele richtige Ansätze dabei gewesen... aber auch viele Horrorstudien.

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Unfallverursacher - Personenschaden - Haftpflicht?

Liebe Leute,

heute habe ich mal eine etwas andere Frage für euch.


---> Ausgangssituation:

Ich fahre Abends mit meinem Fahrzeug mit angepasster Geschwindigkeit durch eine schlecht ausgeleuchtete Straße. Plötzlich taucht eine Person (dunkel gekleidet) vor meinem Fahrzeug auf. Ich sehe diese Person nicht rechtzeitig (ebenfalls leicht geblendet durch den Gegenverkehr) und fahre diese, trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung, an. Die Person zieht sich durch den Aufprall einen Schaden zu. Mein Fahrzeug, Haftpflichtversichert, ist durch den Aufprall im Frontbereich stark beschädigt.

---> Situationsende


Fragen:

Wird der Schaden der Person zu 100% von meiner Haftpflichtversicherung übernommen?

Was ist mit dem Schaden an meinem Fahrzeug? Die Person hat durch ihr Verhalten sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

StVo §25 Fußgänger

(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.

Wie geht man bei einer solchen Situation richtig vor?

Wie wird ein solcher Tathergang bewertet?

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Meine Damen und Herren,

um aus dem Thema mal ein bisschen das Feuer raus zu nehmen möchte ich folgendes nachtragen.

Das der Schaden an der Person, welchen ich verursacht hätte, von meiner Haftpflichtversicherung gezahlt wird, leuchtet mir ein.

---> Ja, ich gehe mal von der Tatsache aus, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand die Straße befahren wird.

---> Ja, ich gehe mal von der Tatsache aus, dass weder Drogen und Alkohol an dem Unfall beigetragen werden.

---> Ja, ich gehe mal von der Tatsache aus, dass der Unfall nicht vorsätzlich geplant und durchgeführt wird.

---> Ja, bei Schnee setze ich mal Voraus, dass Winterreifen montiert sind.

Trotzdem leuchtet mir nicht ein warum ich der Schilderung nach alleiniger Verursacher des Unfalles sein soll. Natürlich führe ich in dem Fall das Fahrzeug und tue alles nötige, um eine genau solche Situation zu vermeiden, doch wie bereits von einigen Usern richtig erläutert ist ein solcher Zusammenstoß nicht immer vermeidbar. Im engeren Sinne ist ein Zusammenstoß mit Wild ja auch nicht immer vermeidbar trotz angepasster Geschwindigkeit. Dass in einem solchen Fall natürlich kein Reh für den Schaden aufkommt brauche ich natürlich nicht erwähnen.

Natürlich ist die Sicht der Dinge für außenstehende immer schwer zu beurteilen. Wann würde es denn zu einer Gerichtsvorladung kommen? In einem solchen Fall könnte ein Richter doch auch nur anhand der Fakten beurteilen oder wie würde so eine Klärung des Falles vor Gericht aussehen?

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Hey,

 

ich finde es echt super das sich so viele Leute heute beteiligen. Nur weiß ich nun nicht so recht, was ich nun darf und was nicht. Also über die Gasart weiß ich ehrlich gesagt noch gar nichts. Die meisten Brenner sind jedoch auf Erdgas eingestellt, was für mich bedeutet, dass es sich hauptsächlich um Methan handelt. Wäre es denn unmöglich, sich Erdgas in Flaschen abfüllen zu lassen? Ich möchte mir halt das verlegen der Gasleitung sparen. Das wäre auch fast undenkbar. Wenn Gasflasche leer, dann leer. Ich würde selbstverständlich alles für meine eigene Sicherheit tun; d.H. einen Gaswarner installieren und zudem auf kein No-Name Gasbrenner zurückgreifen. Ich möchte es halt ganz einfach haben. Das das rechtlich vllt. nicht erlaubt ist, kann schon sein. Gibt es dazu denn ein Schriftstück, welches ich mir genauer anschauen könnte? Würde mich freuen noch einige Antworten zu erhalten. Gruß Stefan.

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Ich denke deine Vermutung ist richtig. Fakt ist, das sich jeder Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt über die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges informieren muss. So soll es normalerweise sein. Wenn nun die Frontscheibe gerissen ist, die schnell weitere reißen kann, denke ich, das du die Fahrt aus gutem Grund verweigern hättest können. Dafür dürfte dir der Arbeitgeber meiner Meinung nach auch keine Abmahnung erteilen. Aber Arbeitgeber finden fast immer einen Grund. Dieser muss natürlich begründet sein. Rein theoretisch darfst du ja auch mit keinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, wenn der TÜV abgelaufen ist. Wirst du nun im Firmenwagen mit abgelaufenem TÜV erwischt, so wird diese Ordnungswiedrigkeit dir zugeschrieben. Ob der Arbeitgeber sich dann menschlich zeigt und das Bußgeld übernimmt, sei mal dahingestellt. In meiner Ausbildung musste ich beispielsweise mit dem Firmenwagen Produkte ausliefern. Schnelligkeit war immer der Auftrag. Also blieb mir in manchen Situationen nichts anderes übrig, als schwarz auf dem Marktplatz zu parken. Wurde dieses mit 5€ Bußgeld geahndet, so habe ich diese Rechnung selbsverständlich an meinen Arbeitgeber weitergegeben. Dieser zahlte diese dann auch ohne mit der Wimper zu zucken. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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Klarer Fall von Schwingungen. Scheint mir so, als hätte dein Kopfhörer durch die abgegebenen Schwingungen den Tisch zum explodieren gebracht. Gruß Stefan.

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Hey,

erst mal ist das Angebot des Vermieters super. In vielen Mietwohnungen muss man per Elektroboiler das Wasser erhitzen, was im Endeffekt viel teurer werden würde. Nun zu deiner Frage. Ob das realistisch ist, weiß ich nicht, denn das hängt auch von der Abrechnungsmethode zusammen. In vielen Mietwohnungen gibt es Kalirometerzähler, die auch zählen, wenn du nicht selber heizt. Wenn das nicht der Fall ist, dann würde ich sagen, das du lieber 45€ für Gas zahlen solltest. Am Ende ist es schöner etwas wieder zu bekommen, als draufzuzahlen. Was die Kosten für das Duschen angeht, rechnet man bei normalen Duschverhältnissen ca. 2 kWh pro Duschgang. Das kann aber vareiieren. Dazu schaust du am besten mal selber nach, wenn du bereits eingezogen bist, ob das hinkommt. Du kannst auch nachträglich die Monatsabschläge bei EON verändern. Mit 45€ pro Monat bist du erst mal auf der sicheren Seite. Überprüft euer Heiz- und Duschverhalten. Passe ggf. die Monatsabschläge an. So kann dir nichts passieren. Gruß Stefan

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Hallo kisspeggy,

da Pro7 in Deutschland gemeldet ist, ist Pro7 auch nur für den deutschen Markt gedacht. Es gibt vereinzelte Ausflüge in die Schweiz und Österreich. Das liegt ganz einfach daran, das gewisse Inhalte nicht für andere Länder gedacht sind. Hat auch etwas mit Ausstrahlungsrechten zu tun. Nun, wie ist es trotzdem möglich im Ausland Filme über Pro7 zu gucken. Du musst im Grunde genommen der Seite Pro7 nur vorgaukeln, das du gerade aus Deutschland gucken willst und das kann man mit einem Proxyserver, der in Deutschland gelistet ist, machen. Mit welchem Programm bist du denn im Internet unterwegs?

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