Nach dreimaligem Durchfallen gibt es keine weitere Chance mehr. 

Ich kenne einen Fall, bei dem jemand es im vierten Anlauf "geschafft" hat: durch Betrug, indem er bei einer anderen IHK angegeben hatte, dass er bislang noch nie an einer AEVO-Prüfung teilgenommen hatte. Hintergrund dieses Betrugs: Der betreffende Prüfling arbeitet als Ausbilder bei einem der ganz großen Bildungsträger in Deutschland, der Aufträge von der Agentur für Arbeit erhält. Die Agentur für Arbeit verlangt, dass die dort arbeitenden Ausbilder / Trainer den AdA-Schein haben ...

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Ausbilderschein für alle Berufe

Hallo Gemeinde,

wir sind eine Werbeagentur und streiten uns gerade etwas mit der IHK. Es geht um den Ausbilderschein. Es ranken sich die dollsten Dinge. Nun wollen wir auch Ausbilden und haben auch die erste Azubine eingestellt. Allerdings und jetzt kommst: Geduldet für ein Jahr. Folgender Hintergrund: Wir sind aus einer anderen Werbeagentur entstanden die wegen Krankheit dicht machen musste. Da ich aus der Branche komme, habe ich meine eigene Agentur gegründet. Nun ging es noch um den Azubi, der ja auch seinen Arbeitsplatz verloren hatte. Den wollten wir übernehmen. Da meine Frau Ihren ADA- Schein gemacht hat, sind wir davon ausgegangen, das wir keine Probleme haben dürften. Weit gefehlt. Die IHK wollte die Ausbildung nicht zulassen, weil unsere Ausbilderin aus einem anderen Zweig kommt ( Pflegedienstleitung). Nach langem hin und her, haben wir jetzt doch die Zulassung erhalten, jedoch nur für die eine Auszubildende und auch nur für das 1 Jahr ( evtl. 6 Monate zusätzlich) Nun ist das ja auch Thema, wenn wir mit unseren Kunden und Lieferanten darüber reden. Interessant ist dabei, das jeder der mit Ausbildung zu tun hat, der IHK widerspricht und man mir klar macht, das es unerheblich ist, aus welchem Zwieg heraus der ADA- Schein gemacht wurde. Wenn ich das richtig verstehe heisst das: Jeder der einen ADA- Schein hat, darf jeden Ausbilden.

Mir klingt das unlogisch. Wenn jemand 15 Jahre in der Pflege tätig war und dort auch seinen ADA gemacht hat, ist dieser doch gar nicht in der Lage, z.B. einen KFZ- Mechatroniker auszubilden. Was sagt Ihr dazu? Wer hat Recht? IHK, oder die Ausbildungsbetriebe?

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Die IHK hat aus folgenden Gründen recht:

  • Der 'Ausbilderschein' bescheinigt lediglich die ~pädagogische~ Eignung.
  • Der im Betrieb eingesetzte Ausbilder(in) braucht aber gleichzeitig die ~berufsfachliche' Eignung.

Viele Fragen rund um das Thema Ausbildereignung und sogar ein paar kostenfreie Services hierzu: www.aevo-lernkartei.de

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Viele typische Fragen mit Antworten zur Ausbildereignungsprüfung findest du auf http://www.aevo-lernkartei.de/faq - Dort gibt es auch mehrere kostenfreie Services 

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Viele Details zur Prüfungsvorbereitung auf den Ausbilderschein: http://www.aevo-lernkartei.de/

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Hallo, Nitaru,

schauen Sie bitte in den für Ihre Branche passenden (Mantel-)Tarifvertrag. Dort finden Sie die Beschreibungen der Tarifgruppen-Merkmale und die Beschreibung, unter welchen Voraussetzungen (tarifgebundene Arbeitgeber) den (tarifberechtigten) Arbeitnehmern eine halbe oder die volle Verantwortungszulage zahlen müssen. Selbst wenn Sie nicht Anspruch auf eine tarifliche Bezahlung haben, sind diese Beschreibung eine gute Argumentationsgrundlage.

Gruß R. Vogt, memoPower.de

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Hier gibt es ein Konzept-Muster für einen Bankkaufmann: http://www.memopower.de/AEVO/TippSerie/Unterweisungskonzept-Pfandrecht.pdf

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