Hast du vlt. nicht die Ware bestellt sondern einen Gutschein, den du woanders einlösen kannst?
0049 geht
Hallo,
also erstens Verkauf nur über Anwalt und Notar machen!
Es gibt verschiedene Varianten wie du das Unternehmen bewerten kannst.
Du kannst den zweifachen Jahresumsatz ansetzen oder aber auch den 5-10 fachen Jahresgewinn abgezinst. Ist eig. Verhandlungssache. Natürlcih ist auch die Frage inwieweit kann wer hergehen und ein neues Unternehmen gründen, dass die gleichen Tätigkeiten erfüllt, wenn er soundso weiß, dass du aufhörst.
Du kannst aber auch z.B. einn niedrigeren Verkaufspreis ansetzen und dafür eine Rente beziehen.
Du musst dir zuerst Gedanken machen, wie viel du eig. lukrieren möchtest und dich dann umhören wer wieviel bezahlen würde.
Abscihern kannst du dcih durch Verträge. Z.B. bei Nichtübernahme --> 'Pönalzahlung, wo das Geld teilweise schona uf ein Treuhandkonto überwiesen werden muss.
Normal ist eher, dass das Geld bei Vertragsschluss auf ein Treuhandkonto bezahlt wird und bei Übergabe, dieses zu 90 % ausgezahlt wrid. und die restlichen 10 % im nächsten Jahr, weil es ja sein könnte, dass du ihm irgendetwas verschwiegen hast. Offene Froderung. Falsche Buchhaltung. Nicht ordnungsgemäße Führung der Kundendaten usw, die aber Vertragsbestandteil sind.
heb einfach die REchnungen auf, dei du bezahlt hast.... am besten von deinem Konto. Aber wenn ihr soundso verheiratet seit. Dann fällt, wenn es deinem Mann gehört in das gemeinsame Vermögen, dass dann aufgeteilt wird. Wenn ihm das Haus nicht gehört und du hast die REchnungen nicht mehr und kannst nicht beweisen dass du auch etwas investiert hast... dann Pech gehabt.
Aber ich glaube deine Schwiegermutter hat schon recht, wenn Sie vorsichtig ist mit dem ÜBerschreiben des Hauses.
ja das finanzamt in ö erfährt davon, wenn du es bar einzahlst. Ab 15.000 Euro kann es nämlich Strafbestand der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung sein. Das heißt du musst nachweisen, woher das GEld gekommen ist. Das kannst du ganz einfach nachweisen, in dem du dort wo du das Geld einzahlst einfach eine Auszahlungsbestätigung für das Geld vorlegst. Oder du sonst irgendwie nachweisen kannst dass du das Geld versteuert hast. Wenn nicht kommt nach ein paar Monaten mal das Finanzamt vorbei und kannst du es nciht nachweisen.... hast du gleich mal ne ordentlcihe Steuerprüfung am Hals. D.h. hat dir deine Oma 15000 Euro in die AHnd gedrückt, dann bitte sie doch eine Schenkung zu machen. Muss nicht notariell sein. Sondern einach auf dem Papier.
Du kannst aber auch einfach Heute 7.500 Euro einzahlen und am nächsten Tag auch 7.500 oder gleich 14.000. DAnn muss die Bank es eben nicht melden und sie wird es auch nciht utn.
Bei der Überweisung ist das eig. kein PRoblem, außer das Geld kommt aus dem Ausland auf dein Konto....., denn das FA kann soundso den Zahlungsfluss einsehen. Und wenn denen was komisch vorkommt, dann melden Sie sich auch. Wenn nicht dann nciht.
Das kommt darauf an...
hast du diese gewerblich verkauft? Also kaufst du immer wieder Tickets und verkaufst du sie dann auf ebay zu erhöhten preisen?
oder hast du dir 2 Tickets gekauft und konntest nicht zum Spiel gehen aus irgendwelchen Gründen und zum selben Preis zu denen du sie gekauft hast?
Wenn ersteres zutrifft würde ich bezahlen. Bei zweiterem würde ich versuchen mal mit denen zu reden und den Sachverhalt zu klären. Einfach auf Konfrontation zu gehen ist nie gut oder sich nicht zu melden.
Soweit ich weiß, ist es aber verboten (lies mal in den AGBs nach) Tickets weiterzuverkaufen.
Nein kann er nicht..., wenn du keine MwSt. verrechnest, kannst sich der Käufer auch keine MWst abzeihen... Warum auch? Du hast keine 19 % aufgeschlagen.. also darf es sich der Unternehmer auch nicht abziehen.
was sind denn die unglücklichen Zustände? Wenn du es so schreibst, kannst du dir sicher sein, dass sie dcih entweder beim persönlichen Gespräch darauf ansprechen werden oder deine Bewerbung gleich weglegen, da unglückliche Zustände für mich heißt:
Du hast ordentlichen Mist gebaut und willst es deshalb nicht sagen.
Dein Bewerbungsschreiben ist nicht schlecht, aber solltest du dir teilweise die Wortwahl ansehen. zum Besipiel die Phrase Ausbildung "anbieten", dass sie einen Auszubildenden suchen.
Schreib bitte nicht: Da ich mri den Abschluss zutraue^^^.... das zeigt ein bisschen schwäche und dass du dir nicht ganz sicher bist. . Auch ist das keine Erklärung, warum du dich bei ihnen bewirbst. Geh in diesem Punkt vlt. darauf ein, warum bei Ihnen, was gefällt dir daran (Stellenprofil durchlesen und Punkte herauspicken.
diesen Absatz würde ich so schreiben: Mit mir gewinnen Sie einen Auszubildenden, der gut organisiert ist und eine natürliche Freundlichkeit ausstrahlt. Ich arbeite serviceorientiert und behalte auch in stressigen Zeiten den Überblick. Der Umgang mit Menschen bereitet mir große Freude, in ein Team integriere ich mich, und helfe selbstverständlich auch in angrenzenden Bereichen sehr gerne aus, um auch andere Aufgaben im Unternehmen kennenzulernen und so Erfahrung zu sammeln. Meine Aufgaben erledige ich selbstständig und zuverlässig. Ich bin mir sicher, dass ich bei Ihnen mein Ziel, mich persönlich als auch fachlich weiterzuentwickeln, erreichen werde.
Von meinen Fähigkeiten möchte ich Sie gerne überzeugen: durch ein persönliches Gespräch, durch eine Probearbeit oder durch ein Praktikum. Es würde mich freuen Sie kennenzulernen!
Wünsch dir viel Glück! Ps: es freut mcih, dass du die deutcshe Rechtschreibung und Grammatik beherrscht
so hier die Antwort von meiner Genossenschaft:
Die Erhaltungsverpflichtung für alle Einrichtungen, so auch bezüglich des Warmwasserboilers obliegt aufgrund der Vereinbarungen des Mietvertrages dem Mieter. 2006 hat der Oberste Gerichtshof zwar entschieden, dass derartige Reparaturen der Vermieter bezahlen muss, 2009 hat es eine gegenteilige Entscheidung gegeben (der Mieter muss seine Einrichtungen auf eigene Kosten erhalten), an welche wir uns nunmehr halten, wie auch an den vorherigen OGH-Entscheid. Sie müssen daher Reparaturen an dem Boiler bis auf weiteres selbst bezahlen. Von 2006 bis 2009 haben wir alle Reparaturkosten aufgrund des OGH-Entscheides aus 2006 auf freiwilliger Basis übernommen. Seitens der Geschäftsleitung wurde aufgrund der letztgültigen Entscheidung des OGH aus 2009 entschieden, dass sich die NBG an diesen Gerichtsentscheid hält und die Reparaturkosten somit nicht mehr übernimmt.
Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, ein neues Gerät anzuschaffen, wenn eine Reparatur nachweislich unmöglich ist. Wirtschaftliche Entscheidungen sind dabei nicht von Belang.
Wobei, nach Prüfung des Urteils und kurzem Telefonat mit meinem Rechtsanwalt: Muss eine Reparatur von mir getragen werden. Eine Neuanscahffung aber nicht durch den Mieter.
Den Mieter trifft gemäß § 8 Abs. 1 MRG die Pflicht zur Durchführung solcher Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zur Abwehr von Nachteilen für den Vermieter oder andere Mieter erforderlich sind. Eine Pflicht zur Erneuerung von Geräten, deren Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, besteht allerdings nicht.
Wobei es hier eine Pattstellung gibt, weil es nicht ausdrücklich anzeigt, dass der Vermieter die kosten übernehmen muss. Es steht nur, dass ich als Mieter diese nciht Instandsetzen muss. Das müsste man lt. meinem Anwalt wieder durchjudizieren, worauf ich trotz Rechtsschutzversicherung wohl keine Lust habe. Mal schauen, was es kostet.
Vielen DAnk für die Antworten übrigens.
Zur Info: Österreichisches Mietrecht
en la proxima semana ACHTUNG RICHTIGE ZEIT VERWENDEN! aber welche sag ich jetzt nicht mehr :-D
sie dürfen dir alles erbieten.......
Ich weiß, kommt ein bisschen spät, aber wie wärs mit der Untersuchung der Zahlungsmoral der Kunden und weiter wieiele Kunden die Anschaffung wie finanzieren und was es für euch bedeutet, wenn Kunden eher diese oder die andere Finanzierungsform wählen. Darauf kannst du herausfinden, welche Finanzierungsform für euch den höchsten Gewinn bedeutet --> Verkäufer werden dann angewiesen vorallem die für euch günstigeren Konditionen zu bewerben. Das kann von Barzahlung bis KReditkarte alles sein.
Du könntest aber auch einfach eine Bonitätsbewertung für Privat- als auch Geschäftskunden einführen. Mit allen Ausügen usw. Ausfallsversicherung usw
Hi...
schreib mir ne PN mit nem ORDENTLICHEN Businessplan. Also keine reine Beschreibung der Idee. Zahlen, Fakten, Umwelt + Standortanalyse, Risikoanalyse, Zielgruppenidentifikation, GEschäftsmodell, Möglichkeit der Zusammenarbeit, Investitionsvolumen usw.
Das ganze bitte in Englisch.
Ich aus dem Transportwesen kommend (ich nehme mal an, dass du eine REEDEREI für Fracht und nicht für Personenverkehr) gründen willst kann dir nur sagen: Lass die Finger davon!
1.) wer nicht weiß, wie man Reederei schreibt, sollte auch keine gründen
2.) Wie willst du denn bitte die Finanzierung für ein Schiff bekommen. Unter ein paar Millionen bekommst du nicht einmal ein halbes Schiff.
3.) du bist nicht aus dieser Branche, hast keinerlei Erfahrung. Vor allem die Binnenschifffahrt ist in den Händen von einigen wenigen großen Kontraktlogistikern. Es gibt zwar vereinzelt ein paar Einzelkämpfer (die selbst Kapitän sind und nicht in einem Verbund fahren), aber da ich einige kenne, ist es sehr schwer für diese die Schiffe mit der notewendigen Auslastung zu befrachten. Du kannst im Prinzip nur für Projektgeschäfte anbieten, wobei du keine Kontakte hast zu Firmen, die dich direkt beauftragen! Du musst da schon eine Menge an Leuten kennen. Ich würde sagen von 100 Anfragen ist vlt. eine Tour dann für dich dabei (Standort des Schiffes ist da sehr ausschlaggebend) und das in allen Ländern, wo du unterwegs bist. Zurzeit in einen Verbund zu kommen ist auch äußerst schwierig, da es zurzeit Überkapazitäten am Markt gibt. Und gerade für Neueinsteiger gibt es dort für dich sicherlich keinen Platz. Die Familie ist klein und das wird sie auch bleiben. Du bist genauso schnell aus dem GEschäft wie du angefangen hast und die LEute freuen sich dann auch noch, dass sie dein Schiff sehr sehr sehr billig aus der Konkursmasse später herauskaufen können. Selbst wenn du ein paar Kontakte hast, werden sie dich so schnell aus dem Markt drängen. Sie werden wissen wo dein SChiff steht und auf welche Ladungen du "spitz" sein könntest. Hier werden sie dir immer die Ladungen wegschnappen. Nur damit du sie nicht bekommst. Ich weiß, klingt scheiße, aber so ist das Leben nun mal.
Hast du die Schäden denn nicht schriftlich angezeigt? Ist ein Mailverkehr vorhanden?
Wenn ja,d ann hat er ekine Chance, wenn nein, dann musst du wohl beweisen, dass diese Mängel schon zum Zeitpunkt des Einzuges vorhanden waren. (Wasserschaden muss soundso er beseiten, wenn es nicht gerade fahrlässig war) und die mit Wandfarbe überstrichenen Heizkörper (wer bitte macht so etwas) muss sich der Vermieter das Geld vom Vormieter holen.
zahlt sich sicher nicht mehr aus. Airbag ausgelöst ist oft ein wirtschaftlicher Totalschaden.
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vlt. nicht gerade house....
Splitpot! eindeutig!
Es zählen nur 5 Karten! keine 6!
Im Vertrag steht sicherlich, dass entweder du die Reinigung durchführen musst oder eine von dir bestimmte Person, die in den Fällen, wo du nicht kannst dies für dich erledigt.
Ich würde mal sagen, rein rechtlcih musst du wen finden der das für dich erledigt, aber moralisch gesehen ist das ein anderer Schuh.