Hallo :)
Bei der Bundesagentur gibt es bis zu 12 Wochen Sperre. Die Dauer ist vom Grund der Kündigung abhängig. Sofern es einen wichtigen und nachvollziehbaren Grund gibt, wird auch keine Sperrzeit anfallen.
Sanktionen haben nichts mit dem ALG I zu tun.
Das Beste was man in solchen Fällen machen kann, ist ein Anruf in der Hotline und explizit nach einer Leistungsberatung fragen. Die Kollegen werden anschließend einen Rückruf aus der Leistungsabteilung organisieren und nur diese können eine verbindliche Aussage erteilen.
Grüße