es besteht nie die pflicht zur inspektion zu gehen. es sei den es steht in dem kaufvertag mit deinem händler

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g i d f . d e

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bei web.de freemail

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nicht in den wo uns vorgegaukelt wird

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brauchst nen treiber, was für ein bs nutzt du?

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kommt auf die kulanz des verkäufers an. Die meisten machen es, aber du hast den vetrag im geschäft verlängert. widerrufsfrist ist nicht gesetzlich geregelt, nur bei defekt oder ähnlichem. hättest du es im inet gemacht könntest du 2 wochen widerrufen seit diesem jahr, dies ist nun gesetzlich verankert.

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ne, wirst nur dicker

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kannst nichts machen. die polizei reagiert erst wenn eine straftat vorliegt (beleidigung, kv)

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sind bekannte, abzocker....wenn ein mahnbescheid von geicht kommt legst du binnen 14 tagen widerspruch ein. falls die dann bei gericht klage erheben gehst du zum anwalt. alles davor kannst du ignorieren

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ne, kannste wie du sagst, dazukaufen

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sozialgericht aus dem jahr 93?

wird schwer...die meisten datenbanken die online sind haben nur urteile und entscheidungen ab 2000. ansonsten musst du dich direkt an das gericht wenden

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