Antwort
ich hab jetzt folgenden link im internet entdeckt vom ktipp.ch, der besagt, dass der vermieter dass sehr wohl verbieten kann. bitte schaut euch mal diesen link an: http://www.ktipp.ch/beratung/1024280/Kann_man_mir_wegen_Hundebesuchs_kuendigen ich kanns kaum glauben und hoffe es gibt rechtssprechungen die das gegenteil behaupten! gruss vom verfasser persönlich