Danke für die Antworten, ich hab grad was gefunden durch einen Tipp eines Helfers hier.
Es gibt anscheinend nur 5 Gründe für eine Einladung:
§ 309 Allgemeine Meldepflicht
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der 1. Berufsberatung, 2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, 3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen, 4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und 5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Also die ersten 3 Punkte kann man ja ausschliesen da ich der Sb erklärt habe das ich mein Kind bis zum 3.Lebensjahr betruen will
Punkt 4 und 5 scheiden auch aus da die SB nicht von der Leistungsabteilung ist und ausserdem, die Punkte auch nicht zutreffen.
Drohen Sanktionen obwohl kein Punkt erfüllt worden ist?