Ja selbstverständlich gilt der Mindestlohn auch ohne Vertrag, da es gezetzlich geregelt ist. Ich würde darauf bestehen, es sei denn der Job gefällt Dir so gut, das Du das alles schweigend hin nimmst. Auch mündliche Absprachen sind schon Verträge. Hast Du Spaß an dem Job würde ich den Chef ansprechen!
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In der Widerrufs-Belehrung steht bestimmt die Frist in der die Versicherung gekündigt werden kann. Am besten Du kündigst sofort per Telefax, damit hast Du dann einen Sendebericht, so dass die Kündigung mit sofortiger Wirkung läuft.