Also so einfach geht da nicht, da die Wohnung ja wohl auf deinen Namen läuft. Wenn ihr verheiratet seid, ist es auch so ihre Wohnung, denn sie bekommt ja Zugewinnausgleich, Gütertrennung und Trennungsunterhalt - womit die Wohnung abgegolten sein würde, also Kindesunterhalt müsstest du ihr definitiv trotzdem zahlen.

M Knuth

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Du kannst keinen Gerichtsvollzieher verklagen, denn er hat ein Richteramt inne und ist daher verfassungsmäßig in seiner Unabhängigkeit geschützt. Du kannst allerdings gegen den von ihm erlassenen Verwaltungsakt beim Verwaltungsgericht klagen, Laufzeit ca. 3 Jahre.

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Na sicher kannst du nach Thailand auswandern, die erhöhen dir dann automatisch deinen Regelsatz auf 2000 Euro - wenn du deine ganze Sippe mitnimmst...

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Ich weiß, dass ich jetzt in dieser Runde als Ketzer angesehen werde. Aber schließlich passt deine Geschichte auch nicht so recht in das Deutsche Famileinbild, wo die Frau die Arbeit macht, die Kinder erzieht, während sich der Vater besäuft, auf der Couch sitzt und furzt. Was deine Frau mit dir und den Kindern macht, ist seelische Misshandlung, also solltest du derjenige sein, der mit den Kindern ins Frauenhaus zieht, denn dort wird die alle Hilfe zuteil, die besorgen dir einen Anwalt, eine eigene Wohnung, die sehen auch zu, aus deiner frau soviel Unterhalt wie nur möglich aus dir heraus zu pressen. Gehe zum Jugendamt, da wird man dir raten, das alleinige Sorgerecht für deine Kinder zu beantragen, denn deine Frau ist erziehungsunfähig, weil sie 40h/Woche mit dem Vollfurzen der heimischen Couch beschäftigt ist, während du dich auf irgendwelchen Arbeitsstellen herumtreibst und dich überhaupt nicht um deine Familei kümmern kannst.

Im Zuge der Quotenregelung würdest du hier die bestmögliche Unterstützung beim Familiengericht erreichen.

Michael Knuth

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Morgen butty09, im gegensatz zu den Anderen hier, verstehe ich die Sachlage ein wenig besser. Ihr seid getrennt lebend, habt zwei kinder, du leistest Betreuungsunterhalt und hat den Vater der kinder durch Beantragung des UVG in die Barunterhaltsgeschichte abgedrängt. Das JA will nun vom Vater die erhöhte Erwerbsobliegenheit durchdrücken, weil es den Unterhaltsvorschuss von ihm erstattet haben möchte. Nun kommt hier von dir ein ganz gefährlicher Kommentar:

juamt zahlt unterhaltsvorschuss,vater kann nicht,wollen ihn zwingen zu arbeiten.

Genauso, war es damals in meiner Sache auch, ich habe Post vom Familiengericht bekommen und hatte nur mit einem Satz geantwortet: Wenn dem Jugendamt und der Kindesmutter (Antragstellerin) die Unterhaltung meiner Kinder zu kostspielig ist, würde ich sofort meine Tochter in meinem Haushalt selbst betreuen und unterhalten.

Kannst du dir ausmalen was dann los war??????

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Missbrauch durch Pflegevater

Hallo, ich war damals in einem Heim wo ichabernicht bleiben konnte. Daraufhin kam ich in eine Pflegefamilie. Bei der lebte ich 7 Monate bis ich 16 war und kam dann in eine eigene Wohnung. Kurz bevor ich bei der Familie auszog, fing mein Pflegevater an mich nachts zu vergewaltigen und dadurch dass er mich dann in eine eigene Wohnung unterbrachte, brauchte er nicht mal Angt haben, dass er entdeckt wird. Nun ja irgendwann wurde ich dann mit 17 schwanger und bekam mit 18 das Kind. Ich liebe es über alles. Als das Kind 2 Jahre alt war zeigte das Jugendamt den "Pflegevater" an. Ich war damals noch zu sehr traumatisiert und konnte keine Aussage machen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt mit der Begründung, dass ich erst stabiler werden müsse. Mittlerweile bin ich 29 J. und muss täglich mit ihm Kontakt haben, wegen Umgangsrecht etc... Das Jugendamt, dass ihn damals angezeigt hat, hat mich zu dem Umgang verpflichtet. Jetzt wo die Verjährungsfrist seit einem Jahr abgelaufen ist, macht er mir das Leben zur Hölle. Ich weiß nicht was ich machen soll, und ich werde auch in der Schule von meinem Kind immer komisch angeschaut, weil ich doch relativ jung bin und der Vater 35 Jahre älter als ich. Da kommen dann Kommentare, hättest Du Dir nicht einen jüngeren aussuchen können, ob ich nur das Geld gesehen hätte als ich mich von ihm schwängern ließ (dabei zahlterfast nie Unterhalt und wenn höchstens mal 20 Euro) uw. Das trifft mich jedes mal, sodass ich mittlerweile zu keinem Klassenfest oder Elternabend hingehe.Wie soll ich denn mit der Situation umgehen?

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Als wichtigste Handlung würtde ich dir zunächst einmal empfehlen, Strafantrag gegen das Jugendamt wegen Strafvereitelung im Amt zu stellen, dazu musst du nur erst einmal zur Polizei gehen und deine Geschichte erzählen. Du kannst sie auch einer seriösen Zeitung erzählen, denn in deinem Fall kannst du vom Staat wenig gnade erwarten.

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Also, bis zu 16 bist, kommst du erst einmal ins Heim, danach kommst du zwei Jahre ins Kinderbergwerk, wenn du da fertig bist, musst du dir deine missetat auf die Stirn tätovieren lassen...

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Klar, logisch, das Jobcenter zahlt sogar die Kodome, damit er eine neue Freundin bespringen kann. Was ihr den Steuerzahlern so alles zumutet, ist unbeschreiblich. Dein Kumpel hat jetzt sogar erhöhte Erwerbsobliegenheit, damit er an seine Süße kräftig nachehelichen Unterhalt zahlen kann Also sollte er sich zum Gericht begeben, einen Beratungshilfeschein holen, einen Anwalt aufsuchen und die Scheidung einreichen.

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Beantrage bitte beim OLG die VKH neu und beantrage ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die I. Instanz. Für die II. Instanz hat ja deine Ex den vollen Kostejoker bereits gezogen, weil sie unterlegen ist. Hast du aus der Geschäftstelle des OLG schon eine Kostennote erhalten, bzw. was zahlst du für Raten.

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Auch wenn die Dynamisierung gem. § 1612a BGB nur für den Unterhalt eines Minderjährigen gilt, ist eine zeitliche Begrenzung bis zur Volljährigkeit des Kindes gesetzlich nicht vorgesehen. Hat der Unterhaltspflichtige ohne eine entsprechende Übereinkunft einen auf die Zeit der Minderjährigkeit befristeten Titel geschaffen, so hat der Minderjährige daher einen Anspruch auf unbefristete Festsetzung seines Unterhaltsanspruchs in Form eines dynamisierten Titels über einen bestimmten Prozentsatz des Mindestunterhalts.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin Q Ver-fahrenskostenhilfe bewilligt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Gründe

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 111,113 Abs. 1 FamFG, 127 Absatz 2 ZPO zulässig und hat auch in der Sache Erfolg, da der Rechtsverfolgung der Antragstellerin hinreichende Erfolgsaussicht zukommt und sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen, § 114 ZPO.

Zwar hat nach § 1612 a BGB nur das minderjährige Kind einen Anspruch auf Dynamisierung seines Unterhaltes entsprechend seiner jeweiligen Altersstufe. Eine Begrenzung der 3. Altersstufe bis zur Volljährigkeit ist jedoch im Gesetz nicht vorgesehen, auch wenn die Dynamisierungsbestimmungen nur für den Unterhalt eines Minderjährigen gelten. Der Titel gilt dann in Höhe des letzten Zahlbetrages bis zu einer Abänderung fort, da vom Gesetzgeber nicht gewollt ist, dass das Kind gezwungen wird, sich nach Eintritt der Volljährigkeit sogleich einen neuen Titel schaffen zu müssen, wenn es - wie in der Regel - noch unterhaltsbedürftig ist. Da das Kind hierauf ein Anrecht hat, darf ihm dieses nicht dadurch genommen werden, dass der Unterhaltsschuldner gegen den Willen des Kindes einen nur bis zum Eintritt von dessen Volljährigkeit befristeten Titel schafft und das Kind dann hierdurch gehindert wäre, einen seinem materiellrechtlichem Anspruch entsprechenden Titel zu erhalten. Deshalb hat der Minderjährige auch in den Fällen, in denen ohne eine zuvor mit ihm getroffene Übereinkunft der Unterhaltsverpflichtete einen auf die Zeit der Minderjährigkeit befristeten Titel geschaffen hat, einen Anspruch auf unbefristete Festsetzung seines Unterhaltsanspruches in Form eines dynamisierten Titels über einen bestimmten Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes.

Somit sind vorliegend die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegeben.

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was für ein Tier soll das bitte sein, Exorzismus, also ich bin der Meinung, wer lang hat, soll lang hängen lassen, denn wie als Männer müssen doch öfter den Frauen - und ganz besonders dir, liebe Fragantin - zeigen, wo der Hammer hängt.

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Also, auf jene Fall kann ich raten, niemals, aber auch wirklich niemals das Jugendamt einzuschalten, denn auch die Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Enkelkind. Seht es positiv, dass die Mutter, die Interessen der Großeltern berücksichtigt, ohne die väterlichen Interessen am Kind zu belasten. Was spricht gegen einen Besuch des Kindes bei den Großeltern?

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