Nun mal eine Antwort vom Fachmann: Die 300ccm Maschine darfst Du nur mit dem vollwertigen Führerschein Klasse B fahren wenn Du 18 bist. Die Regelung mit dem begleitetenn Fahren berechtigt Dich dazu ein Auto mit Begleitung zu führen, da angenommen wird, dass der Begleiter in Dein Fahrverhalten einwirken kann weil er DANEBEN sitzt - wie damals der Fahrlehrer eben auch. Lenkfehler können noch korrigiert werden. Dies ist auf dem Quad DEFINITIV nicht möglich und daher ist es nicht erlaubt mit dem Führerschein ab 17 ein Quad - auch nicht mit Begleitung - zu führen.

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Mit dem Mofaführerschein hast Du lediglich eine Prüfbescheinigung für ein motorisiertes Fahrrad erhalten. Ergo darfst Du damit kein Quad fahren. Auch keines mit 25 km/h. Davon abgesehen gibt es keine strassenzugelassenen Quads mit derart geringer Geschwindigkeit. Ein 50ccm Quad drosseln ist technisch möglich aber wirtschaftlich nicht sinnvoll, da alleine die notwendige Einzelabnahme beim TÜV oder DEKRA mehr kosten wird als das Fahrzeug selbst. Sorry! So ist die Lage.

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