Jugendschutz in der Öffentlichkeit Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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Ich bin selbst Security und normalerweise nützt dir kein Formular der Welt etwas um länger bleiben zu können. Es muss ein erziehungsberechtigte Person in deiner Begleitung sein (oder Vormund). Das Jugendschutzgesetz sieht es so vor. Die Polizei beantwortet die diese Frage aber auch gerne.

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Also bei mir wurden mal eins entfernt (ich war 17 Jahre alt) das etwas größer waren und ich musste nichts bezahlen. Ist aber schon ein bisschen was her.

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Der Name Seifenkiste stammt aus den USA (engl.: Soap box). Anfang des 20. Jahrhunderts hatte dort ein pfiffiger Seifenfabrikant seine Holzkisten mit einem Bauplan für „Kinderautos“ bedruckt und später obendrein auch noch Achsen und Räder geliefert. So setze sich der Name Seifenkiste für das Gefährt durch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Seifenkiste

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