Gläubiger reagieren nicht auf Schreiben

Guten Abend zusammen,

wie auch schon in letzter Zeit einige Fragen zum Thema Schulden, Umgang mit IKU's etc. gestellt an dieser Stelle eine weitere Frage in ganz persönlicher Sache.

Ich habe aufgrund einer Geschichte von 2008 die einen langen Rattenschwanz hinter sich hergezogen hat per dato insgesamt 19 Gläubiger mit > 20k Außenständen. Bis vor etwa einem dreiviertel Jahr hatte ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht um meine Schulden kümmern können, bin jedoch seither aktiv selbstständig mich der Problematik anzunehmen.

Nun habe ich jedoch Gläubiger dabei mit denen ich rege kommuniziere und andere wiederum die auf keines meiner Schreiben reagiert haben - um genau zu sein zeigen 7 der 19 Gläubiger keine Reaktion - weder deren IKU's noch sie selber.

Meine Schreiben drehten sich in der Abfolge unter anderem um "Anforderung einer detaillierten aktuellen Forderungsaufstellung" sowie Vergleichsangebote.

Welche Möglichkeit habe ich um die Gläubiger zu einem Kontakt zu zwingen? Man beachte bitte, dass einige dieser Gläubiger einen Titel gegen mich erwirkt haben, ich meine EV abgegeben habe und mein Kto. und die dortigen Zahlungseingänge nicht pfändbar sind. Mein Interesse liegt an einer schnellen Klärung jedoch habe ich die Befürchtung das einige Gläubiger darauf setzen könnten nach bis zu 29 Jahren erst wieder mit der Forderung um die Ecke zu kommen da diese ja tituliert sind (mir ist ein derartiger Fall aus unmittelbarem Umfeld leider Gottes bekannt).

Kann ich die Gläubiger zu dem Kontakt zwingen indem ich Ihnen unterstelle Sie hätten auf die Forderung verzichtet oder das sie nach Ablauf der Frist stillschweigend die Nichtigkeit Ihres Anspruches bestätigen und hierfür dann eine Widerspruchsfrist (wenn ja, wie lange? - Zwei oder vier Wochen) festlegen? ...

Es kann nicht sein, dass ich die Sachen bereinigen will und von deren Seite nicht einmal ansatzweise eine Reaktion kommt.

Würde mich über gute Anregungen, Ideen bzw. Möglichkeiten freuen.

Beste Grüße

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Jeder der einen Titel hat, kann diesen an jemand anderen verkaufen - oft an Inkassobüros. Für einen Titel über 5.000€ z.B. bekommt der Gläubiger ca. 500€. Aber der Käufer ist natürlich bestrebt, die volle Summe zuzüglich Gebühren und Zinsen einzutreiben. Das ist sein Geschäft. Wenn aber drei Jahre lang kein Versuch unternommen wurde, das Geld einzutreiben, sind die Zinsen, die ja auch mit betitelt sind, verjährt. Erst ab dem erneuten Versuch, das Geld einzutreiben, beginnt wieder der Zeitpunkt der Zinsberechnung. (Für den Fall der Fälle aber bitte nochmals rechtlich klären lassen) Aber wie bereits geschildert, im Wissen um den Verkauf des Titels steht man in einer guten Verhandlungsbasis und hat so die Chance, letztendlich nur einen Teil, je nach Einigung, zurückzahlen zu müssen.

Es ist deshalb auch wichtig, wenn jemand mit einer Forderung an dich herantritt, zu klären, ob derjenige auch berechtigt ist, das Geld einzufordern. Schickt dir ein Inkassobüro o.ä. die von dir angeforderte Kopie des Titels, so kannst du ziemlich sicher sein, dass diese die titulierte Forderung aufgekauft haben. Hat man sich geeinigt, so ist es wichtig, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass nach Bezahlung der vereinbarten Summe, komplette Schuldenbefreiung geschieht und der entwertete original Vollstreckungsbescheid ausgehändigt wird!!!

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Gläubiger reagieren nicht auf Schreiben

Guten Abend zusammen,

wie auch schon in letzter Zeit einige Fragen zum Thema Schulden, Umgang mit IKU's etc. gestellt an dieser Stelle eine weitere Frage in ganz persönlicher Sache.

Ich habe aufgrund einer Geschichte von 2008 die einen langen Rattenschwanz hinter sich hergezogen hat per dato insgesamt 19 Gläubiger mit > 20k Außenständen. Bis vor etwa einem dreiviertel Jahr hatte ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht um meine Schulden kümmern können, bin jedoch seither aktiv selbstständig mich der Problematik anzunehmen.

Nun habe ich jedoch Gläubiger dabei mit denen ich rege kommuniziere und andere wiederum die auf keines meiner Schreiben reagiert haben - um genau zu sein zeigen 7 der 19 Gläubiger keine Reaktion - weder deren IKU's noch sie selber.

Meine Schreiben drehten sich in der Abfolge unter anderem um "Anforderung einer detaillierten aktuellen Forderungsaufstellung" sowie Vergleichsangebote.

Welche Möglichkeit habe ich um die Gläubiger zu einem Kontakt zu zwingen? Man beachte bitte, dass einige dieser Gläubiger einen Titel gegen mich erwirkt haben, ich meine EV abgegeben habe und mein Kto. und die dortigen Zahlungseingänge nicht pfändbar sind. Mein Interesse liegt an einer schnellen Klärung jedoch habe ich die Befürchtung das einige Gläubiger darauf setzen könnten nach bis zu 29 Jahren erst wieder mit der Forderung um die Ecke zu kommen da diese ja tituliert sind (mir ist ein derartiger Fall aus unmittelbarem Umfeld leider Gottes bekannt).

Kann ich die Gläubiger zu dem Kontakt zwingen indem ich Ihnen unterstelle Sie hätten auf die Forderung verzichtet oder das sie nach Ablauf der Frist stillschweigend die Nichtigkeit Ihres Anspruches bestätigen und hierfür dann eine Widerspruchsfrist (wenn ja, wie lange? - Zwei oder vier Wochen) festlegen? ...

Es kann nicht sein, dass ich die Sachen bereinigen will und von deren Seite nicht einmal ansatzweise eine Reaktion kommt.

Würde mich über gute Anregungen, Ideen bzw. Möglichkeiten freuen.

Beste Grüße

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Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Gläubiger, die nicht reagieren, ihre Titel veräußert haben. Dies müssen sie ihrem Schuldner nicht mitteilen. Die Käufer der jeweiligen Titel werden im Laufe der Zeit auf dich zukommen. Vielleicht erst in einigen Jahren. Irgendwann, wenn man gar nicht mehr mit einer Forderung rechnet. Ein Tipp für diesen Fall: Wenn dies geschieht, dann darauf achten, dass die Zinsen nach 3 Jahren verjährt sind. Näheres dann auf alle Fälle dann abklären, wenn's so weit ist. Hier kann man dann oft Vergleichsvorschläge bringen.

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Hallo, mit solchen Fragen wendest du dich am besten an die Gewerkschaft. Je nachdem in welcher Branche du gearbeitet hast an ver.di, IG-Metall, NGG, o.a. das kannst du über's Internet leicht rausfinden. DIE GEWERKSCHAFTEN SIND AUCH FÜR ARBEITSLOSE, RENTNER, SCHÜLER, etc. DA! In der Zeit, in der du kein Einkommen hast, beträgt der monatl. Beitrag z.B. bei ver.di 2,50 €..** Dafür bekommst du jedmögliche Hilfe. Und vor allem fachkundigen Rat!**

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Vodafone - Inkasso - brauche dringend Hilfe

Hallo, ich habe ein Riesenproblem u bin am Ende und brauche Hilfe. Folgender Fall (in Kurzversion):

Am 15.11.11 erhielt ich Post eines Rechtsanwalts, mit der Aufforderung, 90 Euro (40EU Vodafone + 50EU Inkassogeb) zu bezahlen.Ich habe festgestellt, dass mir von Vodafone eine Rechnung aufgrund eines Umzuges nicht zugestellt wurde (trotz Nachsendeantrag). Hab den RA angerufen, dieser sagt, ich muss mich an Vodafone wenden. Rufe ich Vodafone an, wird mir gesagt, der Fall ist abgegeben & nur der RA kann den Fall weiterbearbeiten. Ich habe sofort die Hauptforderung an Vodafone direkt ueberwiesen u dem RA geschrieben, dass ich Widerspruch einlege, da ich nie Rechnungen oder Mahnungen von Vodafone erhalten hatte u ihm mitgeteilt, dass ich die Hauptforderung direkt an Vodafone bezahlt habe u dass er sich direkt an Vodafone wenden soll bezgl. der Inkassogebuehren, da ich nicht bereit bin, diese zu tragen, da die Rechnung nicht zugestellt wurde (auch habe ich darauf verwiesen, das Vodafone in der Beweispflicht steht, zu beweisen, dass ich die Rechnung erhalten habe). Heute erhalte ich wieder ein Schreiben vom RA mit der Aufforderung, die 90EU zu bezahlen.

Meine Fragen: Muss er sich denn nun nicht an die Vodafone wenden, um z. B.den Zahlungseingang zu pruefen? Wie kann ich hier vorgehen? Mein letztes Schreiben an den RA war klar und deutlich, trotzdem schreibt er mich an. Telefonisch komme ich nicht weiter, es wird an die Vodafone verwiesen. Ich habe keine Ahnung, wie ich weiter vorgehen soll?

Und vorallem: Wie sieht die Rechtslage aus? Ist der RA nicht verpflichtet, meine Angaben bei der Vodafone zu pruefen?

Vielen Dank fuer Hilfe!

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Hallo, du hast an Vodafone bezahlt und dem Inkasso eine Mitteilung gemacht. Das genügt. Vodafone hat das Inkassobüro beauftragt, also werden die beiden dies untereinander ausmachen müssen. Du wirst noch einige unschöne Schreiben vom Inkasso erhalten...evtl. einen Vergleichsvorschlag. Nichts unterschreiben! Nicht weich klopfen lassen. Nur falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt: diesem innerhalb der 2Wochenfrist vollumfänglich widersprechen, ohne Angabe von Gründen - nur ankreuzen. Die Inkassokosten werden mit Sicherheit nicht eingeklagt werden. Falls doch, wieder hier melden!! Anwalt einschalten lohnt sich nicht - ist zu teuer, es sei denn du hast eine RS-Versicherung. Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

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O2 Mahnungen Inkasso trotz Zahlung! WAS TUN?

Hallo es geht um folgendes:

Mit O2 habe ich ein DSL komplett Vertrag für 2 Jahre abgeschlossen. Nach Vertragsschluss kamen die Probleme, die Dsl Box habe ich vor geraumer Zeit bezahlt 39,94 € und dennoch habe ich die erste Mahnung erhalten...mhmm dachte ich habe ja gezahlt also brauch ich diese Mahnung nicht zu beachten.....nach einiger Zeit die 2. Mahnung habe gleich bei O2 angerufen. Alle Kontoauszugsdaten genannt. Die Dame meinte das die Zahlung umgebucht wird da ich diese auf ein anderes Kundenkonto eingezahlt habe ?! Habe lediglich die Kundennummer angegeben die im Schreiben stand ....also dachte ich mir nun gut die Zahlung wird umgebucht brauche mich nicht mehr drum kümmern. Lange habe ich auch nichts mehr postalisch gehalten abgesehen von den Rechnungen. Nach einigen Monaten erhielt ich ein Schreiben von einem Inkassounternehmen dass von O2 aufgetragen worden ist.

Habe noch im gleichen Moment dort angerufen und alles geschildert. Diese meinten die würden dass mit O2 abklären und sich wieder bei mir melden. Gut einige Zeit vergeht wieder ein Schreiben mit erhöhter Forderung ich solle die Zahlung begleichen da kein Zahlungseingang festgestellt worden ist. Nun habe den Kontoauszug kopiert einen Brief per Einschreiben an das inkassounternehmen gesendet. Einige Monate vergingen heute wieder ein Brief vom Inkassounternehmen ich solle die Forderung in Höhe von 95,14 !! BEGLEICHEN da meine Zahlung die ich am 18.11.2010 getätigt habe nicht umgebucht werden kann da auf dem Kundenkonto kein Guthaben vorhanden war ?!?!?! Wollen die mich verar..... ich koche vor Wut was kann ich tun ? Die Beweise liegen vor Kontoauszug etc... Einschreiben usw.... Hoffe das mir jemand helfen kann !

PS: MEIN FAZIT NIE WIEDER O 2 von Anfang an gab es Probleme.

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Du hast mehr als genug getan, um die Angelegenheit zu klären. Ignoriere weitere Schreiben vom Inkasso - egal, was dir angedroht wird. Hatte auch schon mit denen zu tun. Erst wieder reagieren, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Diesem dann auf jeden Fall innerhalb 2 Wochen vollumfänglich ohne weitere Angaben von Gründen widersprechen. Dann wird Ruhe sein. Allenfalls schlägt dir Inkasso in weiteren Schreiben Vergleiche vor. Nicht reagieren. Das schläft von selbst wieder ein. Du hast bezahlt und kannst dies belegen - also soll sich das Inkasso mit O2 einigen. wünsche dir gutes Durchhaltevermögen. Bei Fragen, einfach wieder hier melden :-)

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Wie dir hier schon mitgeteilt wurde, du bist Vertragspartner.

Mein Tipp: Lass dir von diesem Inkassobüro mit setzen einer Frist von 3 Wochen (mit Datum) eine Forderungsaufstellung, Rechnungskopien, Vertragskopie und eine ORIGINAL Vollmacht des Gläubigers zusenden, mit der Begründung, dass du sonst die Forderung nicht nachvollziehen kannst. Das genügt. Auf keinen Fall irgendwie die Sachlage von deiner Seite aus schildern. Sollten die Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nicht eintreffen, dann unternimm vorerst nichts. Sollte dir das Inkasso zwar eine Forderungsaufstellung und Rechnungskopien schicken, aber keine ORIGINAL Vollmacht vom Gläubiger, so bezahlst du nichts an das Inkasso. In diesem Fall kannst du die Rechnungen (Mahngebühren bei evtl. Mahnungen beachten) direkt an den Gläubiger unter Angabe der Kd-Nr. etc. In diesem Fall fallen die Inkassokosten weg!!! Dem Inkasso teilst du dann mit, dass du mangels ORIGINAL Vollmacht direkt an den Gläubiger bezahlt hast. Basta. Wird zwar viel Ärger mit Inkasso geben - aber egal - hart bleiben. Evtl. hat das Inkasso die Forderung vom Gläubiger für einen Bruchteil der Forderungssumme gekauft. Dies wird aber erfahrungsgemäß dem Schuldner nicht mitgeteilt. Falls doch, dann hast du gute Verhandlungschancen und kannst evtl. einen Vergleich erwirken.

Im Zweifelsfall nochmals hier nachfragen. Und nicht vom Inkasso einschüchtern lassen - ohne ORIGINAL Vollmacht vom Gläubiger oder Nachweis, dass die Forderung gekauft wurde - nix bezahlen!!! Auch wenn versucht wird, dir anderes weis zu machen. Viel Erfolg!

Noch was: Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt: DIESEM INNERHALB VON 2 WOCHEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN (NUR ANKREUZEN) WIDERSPRECHEN !!!! sonst kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.

Toi toi toi!!

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Hallo, nix zahlen. Kurz schreiben, dass du die Forderung nicht anerkennst. Keine langen ausführlichen Begründungen - wird nicht gelesen. Schriftverkehr aufbewahren - auch die vielen unangenehmen und zugegeben oft sehr phantasievoll formulierten Drohbriefe, die folgen werden - ignorieren. Nur falls wider Erwarten ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert - diesem vollumfänglich innerhalb 14 Tagen! widersprechen ohne Angabe von Gründen, nur Kreuze machen und Unterschrift. Weitere Briefe mit evtl. Vergleichsangeboten ignorieren... irgendwann ist Ruhe. Also keine Angst, so schnell muss man nicht vor's Gericht - das wird einem nur in diesen schönen Briefen immer wieder angedroht :-) Viel Erfolg und Durchhaltevermögen! Bei Fragen einfach wieder hier melden!

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Zahlungsforderung von der Arbeitsagentur nicht rechtmäßig?

Liebe Community ich habe folgendes Problem und hoffe auf euren Rat. Folgendes: Ich habe von September 2010 bis September 2011 Arbeitslosengeld (I) erhalten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ich die ersten vier Monate wegen einer Teilzeitbeschäftigung in einer anderen Stadt (Freiburg am Breisgau) verbracht habe. Für diese Zeit war auch die dortige AA für mich zuständig. Sowohl die AA- Freiburg als auch die AA-Bochum, wo ich heute lebe, wussten von meinem Umzug. Nun bekam ich eine Mahnung von einem wahrscheinlich hauseigenen Inkassounternehmen der Bundesgantur mit einer klaren Pfändungsandrohung, Meine Frage ist: ich habe von der AA (weder Freiburg noch -Bochum) eine Zahlungsanforderung erhalten. Auch keinen Aughebungs- oder Rückforderungsbescheid! Auf meine Anfrage habe ich nun von der AA Bochum nun die Information erhalten, dass die Forderung rechtmäßig sei und sich auf eine Zahlungsanforerung vom 06.01.2011 der AA Freiburg beziehe. Eine Zahlungsanforderung ist aber bei mir nie eingegangen! (Da ich mich bei der AA in Freiburg vorschriftmäßig abgemeldet und meine neue Anschrift in Bochum mitgeteilt habe, glaube ich daher, dass mich in dieser Angelegenheit keine Verantwortung trifft. Ausserdam weiß ich nicht mal, worauf sich der von der Inkasso geforderte Betrag bezieht (da ich ja keinen Bescheid erhalten habe). Meine Frage wäre also: Da ich nicht mal einen Rückforderungsbescheid erhalten habe, frage ich mich bei welcher Stelle ich evtl. Widerspruch einlegen kann. Außerdem: Bin ich beweispflichtig oder muss die AA in Freiburg ihre Zahlungsanforderung begründen? Vorab vielen Dank für eure Hilfe.

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Bist du gewerkschaftlich organisiert? Wenn ja, super: dann kannst du dich an deine Bezirksgeschäftsstelle wenden. Dort wird dir geholfen! Daran wird oft nicht gedacht. Es wird dir auch geholfen, wenn du jetzt noch eintrittst - nur vor Gericht kannst du in diesem Fall nicht vertreten werden, da dazu eine Mitgliedschaft von 3 Monaten erforderlich ist. Aber eine Beratung, wie vorzugehen ist auf jeden Fall! Alles Gute!

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Wie das rechtlich ist, kann ich leider nicht beurteilen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe vor Zahlung damals darauf bestanden, dass ich nochmals schriftlich die definitive Aussage bekomme, dass mit Zahlung der Vergleichssumme die Angelegenheit erledigt ist und der Titel danach sofort ausgehändigt wird.! Ich nehme mal an, dass es sich auch hier um eine titulierte Forderung handelt.

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Bezahle doch einfach die 25€ zuzügl. Zinsen+Rücklastschriftgebühr+Mahngebühr von ca. 8€ an den ursprünglichen Gläubiger. Die einzelnen Posten auf dem Überweisungsträger auflisten. Teile dem Inkasso mit, dass die Zahlung bereits an den Gläubiger erfolgt ist. Weitere Briefe mit evtl. unschönen Androhungen ignorieren. Wichtig: Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert: diesem innerhalb der Frist vollumfänglich widersprechen!! Wie es rechtlich mit Zweitwohnsitz und Regress aussieht kann ich nicht beurteilen. Deshalb einfachste Lösung wie eben beschrieben. Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

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Mit Bezahlung der 22 € ist alles bezahlt. Weitere Forderungen von Inkasso nicht beachten. Einen gerichtlichen Mahnbescheid über die Gebühren werden sie wohl nicht schicken, auch wenn dies oft angedroht wird. Falls doch: einfach innerhalb der Frist vollumfänglich ohne Angabe von Gründen - also nur ankreuzen - widersprechen. Das ist wichtig!!! Viel Erfolg und Durchhaltevermögen. (es werden sicher noch einige unschöne Schreiben kommen - je nach Inkassobüro)

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Hallo, wenn ein Kontoauszug vorliegt - kein Problem. Sofern alle Fotos bezahlt wurden. Gerade bei solchen Fotoshootings muss man aufpassen. Hier werden oft ein Teil der Fotos günstig bzw. gratis angeboten. Die restlichen, die man evtl. zur Ansicht mitbekommen hat, müssen aber zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Aber wenn alles bezahlt ist, dem Inkasso eine kurze Mitteilung schicken, dass alles bezahlt ist. Ins Haus muss man keinen Inkassovertreter lassen!!!! Dass dies angedroht wird, ist ein Beweis, dass es sich um ein sehr unseriöses Büro handelt. Also keine Angst und auf weitere Briefe des Inkasso nicht mehr reagieren, egal, was angedroht wird. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert: einfach** innerhalb der Frist vollumfänglich widersprechen.** Soweit kommt's noch, dass mit solchen Mitteln gedroht wird!! Falls doch nicht alle Fotos bezahlt wurden: einfach den restlichen Betrag + Zinsen und Bearbeitungsgebühr überweisen (extra auf Kontoauszug aufführen). BASTA!! Viel Erfolg!

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Mein Rat: Gleiche das Konto gegenüber Paypal aus. Dies teilst du dem Inkasso kurz mit. Basta. Es werden noch einige unangenehme Briefe mit sehr phantasievollen weiteren Gebühren und Androhungen eingehen. Diese ignorieren. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid über die Inkassogebühren zugestellt werden, diesem innerhalb der 2Wochenfrist in allen Punkten widersprechen (nur ankreuzen - keine Stellungnahme). Daraufhin wird evtl. lediglich ein Vergleichsangebot vom Inkasso kommen. Nicht mehr darauf reagieren. Deine Schulden gegenüber Paypal sind bezahlt! Unterlagen wie Kontoauszüge, Schriftverkehr, etc. gut aufbewahren. Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

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Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Du hast gegenüber A. Schneider erklärt, dass die Rechnung direkt beglichen wurde. Das genügt. A. Schneider wird dir nach einigen weiteren unschönen Mahnungen evtl. einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Diesem widersprichst du vollumfänglich innerhalb der Frist von 2 Wochen. Habe dies selbst bereits mit A. Schneider praktiziert. Danach kamen noch 2 Briefe mit Vergleichsvorschlägen und weiteren Androhungen von gerichtlichen Schritten. Jedoch danach war Ruhe. Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

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Rechtsanwalt ist zu teuer, falls du ihn selbst bezahlen musst. Ist auch nicht nötig. Keine Angst vor Inkassobüros! Die unseriösen arbeiten mit Textbausteinen, die nur der Einschüchterung dienen. Lass dir zudem eine Rechnungskopie der Hauptforderung schicken. Dann prüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Wenn ja, dann bezahle direkt an den Gläubiger - nicht an das Inkassobüro. Dem Inkassobüro teilst du dann mit, dass die Forderung bezahlt ist, ohne Begründung etc. Falls das Inkasso keine Rechnungskopie vorlegen kann bzw. die Forderung nicht besteht, dann lass das Ganze ruhen. Nur, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid von Anwälten des Inkasso ins Haus flattert, dann unbedingt innerhalt 2 Wochen allumfänglich widersprechen! Das ist wichtig, denn sonst kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Viel Erfolg Grüße

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Hallo, genauso wie rainerendres beschrieben hat. Wenn ans Fitnessstudio bezahlt wurde, dann weitere Mahnungen von Inkasso ignorieren bzw. die 1. Mahnung zurückweisen mit dem Vermerk, dass bezahlt wurde. Achtung aufpassen: Sollte das Inkasso einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen, dann diesem unbedingt innerhalb 2 Wochen vollumfänglich widersprechen!! Dies kann dir noch Jahre später passieren. Also die Unterlagen gut aufbewahren. Hier wird oft nichts unversucht gelassen von Inkassos, um ihre Gebühren einzufordern. Und evtl. hat sich der Fitnessvertrag automatisch um 1/2 oder 1 Jahr verlängert. Auch diese Beiträge wirst du zahlen müssen, es sei denn du kannst dich hier einigen. Viel Erfolg!

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Sky und Inkassodienstproblem

Hallo hatte ein Problem mit dem Anbieter Sky, er konnte den Betrag nicht abbuchen, hat darauf die Karte gesperrt und wollte daraufhin den Gesamten Jahresbetrag (angeblich Schadensersatz) aber Karte nicht freischalten und kündigen? So habe denen gesagt so nicht, und mitgeteilt es gibt die nun 2 offenen Monatsbeiträge oder gar nix ende! Daraufhin haben die mir einen (Kulanz vergleich) angeboten die 2 offenen Beträge und alles ist gegessen, Problem war das kam per Mail an einem Freitag, ich habe diese Mail erst am Monat darauf abgerufen, und die hatten eine Frist reingesetzt bis Mittwoch Eingang, ansonsten Inkassodienst. So ich habe denen Schriftlich mitgeteilt das es Bankenüblich nicht funktionieren wird und ich die Mail ja auch erst heute erhalten habe, zudem ich solche Vereinbarungen nur in Briefform akzeptiere das war denen egal, haben einen Inkasso Infoscore eingeschaltet, ich habe das Ignoriert denen wieder Schriftlich mitgeteilt das Inkassodienste mich nicht Interessieren und die offenen 2 Beträge an Sky gesendet, habe denen auch gesagt das der Fall für mich nun erledigt ist und ich sowieso nur Kontakt von Sky oder deren bevollmächtigtem Anwalt akzeptiere als Verhandlungspartner. So nun 2. Brief von Infoscore bekommen, ich werde nicht drauf reagieren, sondern werde bei evtl. Mahnbescheid alles widersprechen und zu Gericht gehen. Weiß einer ob das so ok ist, ich habe einige Urteile gelesen das Inkassodienste vor Gericht meist alt aussehen. Danke

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Nach meinen Erfahrungen vollkommen richtig gehandelt. Hatte auch schon mit Infoscore in Sachen Sky zu tun. Du hast direkt an Sky bezahlt, somit ist die Angelegenheit erledigt. Wichtig für alle Fälle: alle Unterlagen und vor allem das eMail von Sky aufbewahren. Alle weiteren Schreiben (es kommen sicher noch viele bitterböse) von Inkasso bzw. deren Anwalt abheften. Bei gerichtl. Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen vollumfänglich widersprechen. Dann ist Ruhe. Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

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Auf keinen Fall einen Lohnnachweis schicken!. Es ist alles bezahlt...davon abgesehen, ist dies auch bei Ratenzahlungsvereinbarung überhaupt nicht zu empfehlen! Kopie vom Kontoauszug zu deinen Unterlagen heften und aufbewahren. Ich für meine Fälle fordere nach kompletter Bezahlung stets mit Fristsetzung ein Erledigungsschreiben für meine Unterlagen an. Eventuellen weiteren Forderungen in Form von Bearbeitungsgebühren, etc. in einem kurzen Schreiben widersprechen. Schönen Gruß

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Da hast du es gut getroffen, denn das Inkasso teilt dir schriftlich mit, dass diese die Hauptforderung an den ursprünglichen Gläubiger überwiesen haben! Die Inkassoforderung kannst du getrost vergessen. Selbst wenn dir noch viele Drohbriefe ins Haus flattern: Teile mit, dass du den Inkassogebühren widersprichst. Das genügt. Allenfalls kannst du eine angemessene Gebühr in Höhe von ca. 15€ an das Inkasso überweisen. Der Rest wird mit Sicherheit nicht gerichtlich eingefordert werden, da nicht durchsetzbar vor Gericht. Nicht einschüchtern lassen! Nur im Fall eines gerichtlichen Mahnbescheids ist Vorsicht geboten: Dann innerhalb der 2wöchigen Frist widersprechen - dann ist endgültig Ruhe :-) Viel Erfolg

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Hallo, zahle die 5€ zuzüglich 1 x 8€ Bearbeitungsgebühr u.a. für die Rücklastschrift (auf Überweisungsträger eintragen, wie sich der Betrag zusammensetzt.) an den ursprünglichen Gläubiger. wecollect teilst du mit, dass du die Angelegenheit direkt erledigt hast und deren Forderungen widersprichst. Das genügt. lass dich nicht von wecollet einschüchtern, wenn du weitere Zahlungsaufforderungen erhälst. Hier wird sehr oft auf unseriöse Weise Druck gemacht mit Androhung von gerichtlichen Schritten, Schufaeintrag, u.ä. Und genau diese Vorgehensweise ist hier zu vermuten, da der Betrag von 98,98 in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Forderung steht. Nur falls ein echter gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern sollte: diesem innerhalb 2 Wochen widersprechen. Die Inkassokosten werden mit 100%iger Sicherheit nicht eingeklagt. Unterlagen, wie Kontoauszug, Kündigungsbestätigung, etc. mind. 3 Jahre aufbewahren. Habe schon erlebt, dass Jahre später wieder versucht wird, Geld einzutreiben, was schon lange bezahlt wurde. Ich persönlich fordere für meine Betreuten nach Zahlung stets ein Erledigungsschreiben vom Gläubiger für meine Unterlagen an. Nun viel Erfolg und Durchaltevermögen!

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