Jeder der einen Titel hat, kann diesen an jemand anderen verkaufen - oft an Inkassobüros. Für einen Titel über 5.000€ z.B. bekommt der Gläubiger ca. 500€. Aber der Käufer ist natürlich bestrebt, die volle Summe zuzüglich Gebühren und Zinsen einzutreiben. Das ist sein Geschäft. Wenn aber drei Jahre lang kein Versuch unternommen wurde, das Geld einzutreiben, sind die Zinsen, die ja auch mit betitelt sind, verjährt. Erst ab dem erneuten Versuch, das Geld einzutreiben, beginnt wieder der Zeitpunkt der Zinsberechnung. (Für den Fall der Fälle aber bitte nochmals rechtlich klären lassen) Aber wie bereits geschildert, im Wissen um den Verkauf des Titels steht man in einer guten Verhandlungsbasis und hat so die Chance, letztendlich nur einen Teil, je nach Einigung, zurückzahlen zu müssen.
Es ist deshalb auch wichtig, wenn jemand mit einer Forderung an dich herantritt, zu klären, ob derjenige auch berechtigt ist, das Geld einzufordern. Schickt dir ein Inkassobüro o.ä. die von dir angeforderte Kopie des Titels, so kannst du ziemlich sicher sein, dass diese die titulierte Forderung aufgekauft haben. Hat man sich geeinigt, so ist es wichtig, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass nach Bezahlung der vereinbarten Summe, komplette Schuldenbefreiung geschieht und der entwertete original Vollstreckungsbescheid ausgehändigt wird!!!