Übergehen der Pflichtteilsberechtigten?
In dem Ehe und Erbvertrag meines Vaters mit seiner neuen Frau steht wie folgt geschrieben: Wir setzen uns gegenseitig, der zuversterbende von uns den längstlebenden von uns zum alleinigen und unbeschränkten erben ein, ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Pflichtteilsbereichtigten. Mein Vater ist jetzt leider verstorben. Ich als seine Tochter bin ja eine Pflichtteilsbereichtigte. Darf man das so schreiben? Ist das nichtig? Pflichtteil steht doch einem Abkömmling zu oder irre ich mich? Danke für eure Antworten!