Keine Angst.Beleidigen im Sinne des § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann man nur Menschen und keine Sachen.
Tiere sind Sachen im Sinne des StGB.
Die herrschende Meinung geht von der rechtlichen Unabhängigkeit des strafrechtlichen Sachbegriffs aus, dessen Zweckbestimmung nur dem Strafrecht selbst zu entnehmen sei. Der Sachbegriff sei dem Zweck des StGB und seinem natürlichen Wortsinn gemäß auszulegen, so dass auch ein Tier eine Sache sei. Die Herausnahme des Tiers aus dem zivilrechtlichen Sachbegriff habe also auf das Strafrecht keinen Einfluss.

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