Was passiert mit Wohnungseigentum bei stationärer Pflege im Heim?
Folgendes (fiktives) Szenario: ich bin verheiratet; ich besitze eine (bezahlte) Eigentumswohung (nur ich stehe im Grundbuch). Gesetzt den Fall, dass ich als Pflegefall in ein Heim muss, was passiert mit der ETW und was passiert mit meiner Ehefrau? kann sie dort wohnen bleiben, muss sie umziehen um die Whg. zu Geld machen zu können für das Heim? Andere Verwandte (Eltern, Kinder, Cousin etc.) sind nicht vorhanden.
Wohnung,
Sozialrecht