Das ist aber leider ohne Untersuchung nicht per Internet zu beantworten. Wenn der Hund sich extrem oft an der selben Stelle kratzt oder sich gar wund kratzt, sollte man das schon abklären.

Ohne Dir damit eine Diagnose stellen zu wollen: Auch Hunde können Allergien haben, sie sich auch durch Hautjucken bemerkbar machen können. Es muss also nicht gleich Parasitenbefall sein, wie Du vermutet hast. Meistens ist sowas harmlos.

Entweder, das bessert sich von alleine, dann war Deine Sorge wahrscheinlich unbegründet. Oder der Hund tut dies ab und zu mal, aber nicht andauernd. Dann kannst Du das beim nächsten regulären Tierarztbesuch mal ansprechen. Hört das Tier aber nicht auf, sich zu kratzen bzw. kratzt oder beißt sich wund, dann solltest Du doch bei nächster Gelegenheit den Tierarzt aufsuchen.

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Grundsätzlich musst Du nichts "zurückschenken" - Dein Chef möchte mit der kleinen Aufmerksamkeit seine Anerkennung für die von Dir erbrachte Leistung ausdrücken, wenn Du also auch in Zukunft motiviert bist und gute Arbeit leistest, ist das die "Gegenleistung", welche Dein Chef erwartet.

Wie halten es denn andere Kollegen? Geben diese dem Chef etwas "zurück"? Gibt es Unterschiede in der Hierarchie, also schenken evtl. höhere Angestellte dem Chef eine Kleinigkeit, "normale" Angestellte aber nicht? Du siehst, das ist situationsabhängig und daher sehr schwer von außen zu beantworten. Was in einer Firma zum guten Ton gehört, kann in einer anderen schnell als unangemessen angesehen werden.

Ansonsten gibt es evtl. aber einen anderen Anlass, zum Beispiel den Geburtstag Deines Chefs. Da könntest Du zum Beispiel zusammen mit den Kollegen eine Kleinigkeit für ihn organisieren.

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ebay: "Transaktion abbrechen" ablehnen? Konsequenzen?

Guten Tag,

folgendes Szenario: Ich ersteigere bei ebay einen Artikel, der Verkäufer möchte die Transaktion aber abbrechen und stellt den entsprechenden Antrag. Welche Konsequenzen hat es für mich als Käufer, wenn ich den Antrag "Transaktion abbrechen" ablehne?

Im Detail: Ich habe eine E-Gitarre zu einem sehr günstigen Preis ersteigert. Der Verkäufer hat mich kurz darauf kontaktiert und erklärt, dass die Gitarre kaputt gegangen sei und dass er die Transaktion deswegen abbrechen möchte. Meiner Bitte, mir Belegbilder der zerstörten Gitarre zu schicken kam er in der Form nach, dass er mir ein Bild geschickt hat, auf dem praktisch nichts zu erkennen ist. Ich habe den Eindruck, dass der Verkäufer nur deswegen nicht versenden will, weil er sich einen besseren Verkaufspreis erhofft hat. Nun bin ich aber unsicher, wie ich mit dem Antrag "Transaktion abbrechen" umgehen soll.

Eigentlich bin ich mit dem Abbruch nicht "einverstanden" und möchte von daher den Antrag ablehnen. Die Tatsache, dass meine Zustimmung außerdem dem Verkäufer die Verkausprovision zurückbringt und er dadurch vielleicht sogar ermutigt wird, öfters so vorzugehen, stört mich dabei besonders. Andererseits möchte ich die ganze unerfreuliche Sache auch nicht zu sehr in die Länge ziehen, sondern eher abschließen und als "dumm gelaufen" verbuchen.

Also, was passiert, wenn ich dem Antrag zustimme oder ihn ablehne?

Kann ich in beiden Fällen eine (negative) Bewertung abgeben? Welche Schritte zieht eine Ablehnung nach sich: Gibt es ...eine erneute Zahlungsaufforderung (habe bereits 1x bezahlt, das Geld dann aber zurückerstattet bekommen)? ...eine Bitte um Stellungnahme? ...irgendein ebay-spezifisches Prozedere oder Schlichtungsverfahren? ...eine erneute Rückfrage von ebay beim Verkäufer? Oder ist das ganze Verfahren eher nur ein bisschen schöner Schein ohne wirkliche Konsequenzen?

Vielen Dank

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Da Du den Artikel bereits ersteigert hast, ist ein Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer zustande gekommen. Verträge sind einzuhalten. Das heißt, Du bist verpflichtet, zu zahlen (was hier sicher gar nicht in Frage gestellt wird - weder von Dir noch von mir), der Verkäufer ist verpflichtet, Dir die Ware zuzusenden. So einfach wäre es in der Theorie, aber:

Wenn der Verkäufer die Gitarre dann doch nicht abgeben möchte, und nun behauptet, sie sei "kaputt gegangen", hat das schon einen faden Beigeschmack. Es kann zwar der Wahrheit entsprechen, aber der gesunde Menschenverstand lässt eher den Schluss zu, dass er mit dem Preis nicht einverstanden ist. Kann der Verkäufer belegen, dass die Gitarre beschädigt ist, oder behauptet er das nur?

Der Verkäufer macht sich Dir gegenüber unter Umständen schadenersatzpflichtig. Wenn Du die Gitarre nicht bekommst und nun bei einer anderen Auktion mehr für einen ähnlichen Artikel bezahlen musst, könntest Du prüfen, ob der Verkäufer Dir den Differenzbetrag zu erstatten hat.

Nun hast Du aber nicht geschrieben, wie hoch der Betrag ist bzw. wie selten man so eine Gitarre bekommt. Je nach Ware, Verfügbarkeit und Warenwert würde ich mir diesen Stress nämlich nicht machen: Ungeachtet der Rechtslage kann es im Einzelfall auch einfacher sein, dem Abbruch zuzustimmen, kein Geld zu überweisen und einfach bei einem seriöseren Verkäufer zu kaufen. Sich unnötig Ärger zu machen, ist es nicht in jedem Fall wert. Du willst eine Gitarre, also konzentriere Dich lieber auf das Instrument, das ist besser, als Stress...

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Wenn Du "nur noch eingeschrieben" bist, aber nicht mehr in die Vorlesungen gehst, wird das Bafög-Amt das theoretisch solange nicht merken, wie du dort keine Bescheinigungen zum Studienverlauf einreichen musst. Allenfalls fällt es auf, wenn der Computer routinemäßig die Daten mit denen anderer Ämter (insbesondere Sozialleistungsträger) abgleicht - falls das jeweilige Bafög-Amt dies tut. Strafrechtlich ist dieses Verhalten als Betrug zu bewerten.

Dein Plan ist - sorry dafür - reichlich dämlich. Entweder du studierst und hast einen Anspruch auf Bafög, oder du absolvierst ein freiwilliges soziales Jahr und kannst vom Taschengeld leben, das du währenddessen erhältst. Ein FSJ ist das, was in seinem Namen steht: Freiwillig. Es ist aber keine Ausbildung, so dass selbstverständlich kein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht.

Was du prüfen kannst, ist ein eventueller Anspruch auf ALG II während des freiwilligen sozialen Jahrs. Die Arge wird das wahrscheinlich erst mal verneinen, Sozialgerichte haben in Einzelfällen aber durchaus schon einen Anspruch auf ergänzendes ALG II während eines FSJ bejaht. Dafür brauchst du aber ordentliche Rechtsberatung und nicht dieses Forum.

Du hast also drei legale Möglichkeiten:

(1) Weiterstudieren bis die Ausbildung beginnt. Dann unverzüglich exmatrikulieren und Bafög-Amt informieren.

(2) Exmatrikulieren und FSJ zusammen mit Antrag auf ergänzendes ALG II bis zur Ausbildung.

(3) Exmatrikulieren und FSJ zusammen mit Unterstützung aus deiner Familie/Verwandschaft bis zur Ausbildung.

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Ist es eine Trommelbremse? Dann könnten sich die Bremsbeläge von der Bremszange gelöst haben. Im Laufe der Zeit kann so was durch Korrosion passieren.

Kein Widerstand im Bremspedal kann auf einen kaputten (leckenden) Bremszylinder zurückzuführen sein. Im Laufe der Zeit gehen die Dinger nämlich auch gerne mal kaputt, da die Gummidichtungen porös werden. Die Beläge klemmen dann zwischen Trommel und Bremszange, so dass die Hinterachse klemmt. Deshalb beschleunigt der Wagen auch nicht mehr.

Ein Reparatursatz (je zwei Bremszangen mit Belägen, Bremszylinder und dazugehörende Kleinteile) ist im Kfz-Zubehör für zwischen 40 bis 70 EUR zu erhalten - je nach Modell und verbauter Bremsanlage. Einbau in der Werkstatt dürfte nochmal mit 150 bis 200 EUR (inkl. Steuer) zu Buche schlagen.

Selbermachen ist nur Leuten zu empfehlen, die sich mit Kfz-Mechanik berufsbedingt auskennen.

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Was sagt denn der Tierarzt? Zu dem musst du ja sowieso, um die Katzen impfen und entwurmen zu lassen.

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Und wenn Dich die Elektronik interessiert, kannst Du als Funkamateur deine Geräte selber bauen. Dazu gibt es zahlreiche Bausätze, darunter auch einige, die mit kommerziellen Geräten mehr als mithalten können. Ein selbstgebautes Kurzwellen-Sprechfunkgerät kann man aus handelsüblichen Transistoren für unter 100 EUR selber bauen, z.B. den BitX [http://www.phonestack.com/farhan/]. Mit Selbstbau kann man etwas lernen, durch Kauf irgendwelcher Fertiggeräte nicht. Und im Amateurfunk geht es im Kern eigentlich um technisch-wissenschaftliche Studien und die eigene Weiterbildung (siehe §2 AFuG).

Auch wenn der größte Teil der Funkamateure heute nur noch Fertiggeräte kauft, ich würde Dir den Selbstbau ans Herz legen wollen. An Deiner Stelle würde ich daher erst mal die Prüfung ablegen, Selbststudium oder Kurs ist dabei egal. Prüfungssimulatoren gibt es kostenlos im Internet, google einfach nach "Amateurfunkprüfung Simulator" oder ähnlichen Begriffen.

Danach würde ich an Deiner Stelle nicht irgendwelche teuren Funkgeräte anschaffen, schon gar keine Neuware. Du weißt ja noch gar nicht, in welche Richtung sich Deine Interessen in diesem Hobby entwickeln. Für den Schnellstart tut es ein preiswertes Gebrauchtgerät.

Mit Deinem zur Verfügung stehenden Budget solltest Du lieber in den ersten Monaten und Jahren ein kleines Elektronik-Labor aufbauen: Bauteile wie Wiederstände, Kondensatoren, Transistoren etc., ein gutes Digitalmultimeter, wenn das Budget es hergibt evtl. auch ein Oszilloskop. Anschließend kannst Du damit beginnen einen Hochfrequenz-Tastkopf für das Digitalvoltmeter selber zu bauen, außerdem einen breitbandigen Rauschgenerator, eine Rauschbrücke und ein Dipmeter. Solche Projekte sind für wenige Euro realisierbar. Nicht zu vergessen einen selbstgebauten Frequenzzähler. Wenn das steht, ist ein überhaupt kein Problem, sich an das erste selbstgebaute Funkgerät zu wagen.

Das ist dann echter Amateurfunk und nicht die kommerzielle Steckdosenfunkerei, die heute bei vielen DARC-Ortsverbänden abgeht! Einzelne davon sind zu Altherrenvereinen verkommen, die über alles meckern und motzen, was sie nicht verstehen. Das Grillfest ist dort oft der Höhepunkt des Jahres.... Aber trotzdem solltest Du auch diese soziale Seite nicht vernachlässigen und unbedingt bei allen (!) erreichbaren DARC-Ortsverbänden in Deiner Umgebung mal öfters (!) vorbeischauen, vielleicht gefällt es Dir da trotzdem - eine Handvoll dieser Ortsverbände ist nämlich technisch und fachlich durchaus noch extrem versiert (und mit Literatur und Messgeräten ausgestattet) und da kann man richtig was lernen. Vielleicht findest Du so einen in Deiner Nähe, ich wünsche es Dir jedenfalls.

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Deine Lehrer wissen das und die sind der einzige Ansprechpartner für dich. Vor allem können die dir auch sagen, wo genau es bei dir Nachhilfebedarf gibt.

In Sachen Rechtschreibung auf jeden Fall; wenn du in Bewerbungen genauso schreibst, wie hier, wird das sehr schwer werden...

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Wenn der Betrieb nicht mitspielt und du ihn nicht verlassen möchtest, bleibt nur eins: Nimm die Dinge selber in die Hand.

Gibt es Fern- oder Abendkurse oder Fernstudiengänge, die du auf eigene Initative hin belegen kannst, um dich weiterzubilden?

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Ob Du das "kannst" oder nicht ist irrelevant. Das Waffengesetz verbietet es Dir, Veränderungen an relevanten Teilen einer Waffe vorzunehmen. Die Feder einer Softair-Waffe gehört zu diesen "relevanten" Teilen. Du setzt Dich unnötiger strafrechtlicher Verfolgung aus.

Freu Dich, dass die BGS112 gut funktioniert - und am Besten belässt Du es dabei.

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Das klingt jetzt etwas unfreundlich, aber welche Hobbys Du und Deine Frau ausüben, das geht Deine Vermieterin den berühmten "feuchten Kehricht" an. Um mit dem Zaunpfahl zu winken: Gegen einen feuerfesten Tresor für eure wichtigen Dokumente und Wertsachen wird sie wohl keine Einwände erheben, oder?

Das einzige, was ihr wohl zu beachten hättet, wäre die Statik des Gebäudes. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Waffenschrank ein so hohes Gewicht hat, dass man ihn auf einem normalen Fußboden nicht ohne Schäden am Gebäude aufstellen könnte. Dann dürfte man ja auch keine stark übergewichtigen Leute in die Wohnung lassen. Die Angaben des Schrank-Herstellers helfen da aber weiter.

Außerdem könntet ihr einen Abstecher zu IKEA machen und dort einen einfachen Schrank kaufen, welchen ihr sozusagen als "Gehäuse" für den Waffenschrank nehmt. Dann sind die Waffen vorschriftsmäßig und sicher im Tresor, der Tresor aber beim Begehen der Wohnung nicht sichtbar, da durch den normalen Schrank verblendet.

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